guten tag,
ich habe da mal einige fragen zum thema gebrauchtwagenverkauf.
wenn man ein fahrzeug über eine auktion anbieten würde (z.b. ebay) und dieses fahrzeug dann ersteigert wird ist dieser kauf bindend ?
wenn jemand dieses fahrzeug dann abholen kommt und es sich anschaut und feststellt das es doch von der beschreibung abweicht oder teile nicht vorhanden sind, etwas fehlt etc. kann man dann vom vertrag zurücktreten ?
wenn man von abweichungen weis und trotzdem der vertrag unterschrieben würde, könnte man dann im nachhinein verklagt werden ? z.b. wegen nichteinhaltung oder vertragsbruch oder sowas ?
Hallo,
wenn man ein fahrzeug über eine auktion anbieten würde (z.b.
ebay) und dieses fahrzeug dann ersteigert wird ist dieser kauf
bindend ?
Ja.
wenn jemand dieses fahrzeug dann abholen kommt und es sich
anschaut und feststellt das es doch von der beschreibung
abweicht oder teile nicht vorhanden sind, etwas fehlt etc.
kann man dann vom vertrag zurücktreten ?
Nein. Der Verkäufer muss das Fahrzeug aber im vertragsgemäßen Zustand liefern (BGB § 433, § 434). Erst wenn er das nach Fristsetzung nicht kann oder nicht will, kommen Rücktritt bzw. Schadenersatz in Betracht (BGB § 437).
wenn man von abweichungen weis und trotzdem der vertrag
unterschrieben würde, könnte man dann im nachhinein verklagt
werden ? z.b. wegen nichteinhaltung oder vertragsbruch oder
sowas ?
Nein (BGB § 442).
Gruß
S.J.