Recht der Inventarpfändung

Hallo,

bräuchte mal ganz dringend eure meinungen.

stellt euch vor, mietpatei wohnt gerademal mal 5 monate in
der wohnung. mietzahlung kam kein monat ohne ständige mahnungen.

nun sind zwei volle monatsmieten noch offen, trotz mahnbescheid.

das pärchen will sich nun trennen, frau zieht diese woche noch aus,
angeblich zur mutter, mann will bis ende also 31.12.05 ausziehen.

obwohl mietvertrag fest für 5jahre auf mieterwunsch geschlossen
wurde. bemühen sich auch nicht um evtl. nachmieter.

nun meine frage:

wenn man mitbekommt, daß mieter ausziehen will, also mobilar
usw. aus der wohnung schaffen möchte, hat vermieter wegen der
mitrückstände das recht das mobilar usw. natürlich ausser pers.
dinge wie einfache kleidung, zu pfänden.

wenn solch eine pfändung zulässig ist, wie müsste das ablaufen.

evtl. schriftlich die einzelnen möbel, computer usw auflisten
und dazu noch bilder anfertigen?

oder muss man die mieter samt habe ziehen lassen und
in einer verlassenen wohnung (zustand nicht bekannt)
seinem geld hinterherschaun.

hoffe fest auf euch!!!

vielen, vielen dank im voraus

gruß Karin

Hallo,

**VermieterInnen haben ein Pfandrecht an dem in die Wohnung eingebrachten Eigentum der MieterInnen – zum Beispiel den Möbeln. Es kann immer dann ausgeübt werden, wenn MieterInnen berechtigten Forderungen – zum Beispiel Mietzahlungen, Betriebskosten, Schadensersatzansprüchen – nicht nachkommen.

Das Pfandrecht berechtigt VermieterInnen, fällige und nicht bezahlte Ansprüche aus dem Mietverhältnis durch Verpfändung und Versteigerung des Eigentums der MieterInnen einzutreiben.

MieterInnen dürfen das Pfandrecht nicht dadurch unterlaufen, dass sie ihr Eigentum heimlich aus der Wohnung entfernen. Im Falle eines Auszugs dürfen VermieterInnen sogar zur Selbsthilfe greifen und die Entfernung des Inventars verhindern – notfalls mit Gewalt; dies allerdings nicht im Voraus, zum Beispiel durch ein Steckschloss in der Haustür. Das Pfandrecht beschränkt sich jedoch nicht auf den Auszug, sondern kann auch während der Mietzeit ausgeübt werden, wenn berechtigte Ansprüche anders nicht realisiert werden können.

MieterInnen können die Ausübung des Pfandrechts verhindern, wenn sie eine entsprechende Sicherheit (in Geld) beim Amtsgericht hinterlegen. Außerdem gelten die allgemeinen Bestimmungen des Pfandrechts. Rundfunkgeräte, Kühlschrank, Waschmaschine etc. sowie geliehene Gegenstände können nicht gepfändet werden.**

Quelle: http://www.rewirpower.de/home/energie/mieterservice/…

Andererseits dürfte bei Leuten, die ihre Miete nicht bezahlen, kaum was zu holen sein, was von Wert ist?!? Was ist mit der Kaution? Kennst Du die Arbeitgeber? was soll es bringen, nen Wohnzimmerschrank einzulagern und versteigern zu lassen?

Selbst wenn Du befürchten must, dass die Kaution gerade für die zwei Mieten reicht und der höchste Schaden ein kurzzeitiger Leerstand der Wohnung ist, würde ich eher versuchen, bei den Arbeitgebern pfänden zu lassen, statt Küchenschränke abzutransportieren…

Viel Erfolg…

Bommel

bräuchte mal ganz dringend eure meinungen.

stellt euch vor, mietpatei wohnt gerademal mal 5 monate in
der wohnung. mietzahlung kam kein monat ohne ständige
mahnungen.

nun sind zwei volle monatsmieten noch offen, trotz
mahnbescheid.

das pärchen will sich nun trennen, frau zieht diese woche noch
aus,
angeblich zur mutter, mann will bis ende also 31.12.05
ausziehen.

obwohl mietvertrag fest für 5jahre auf mieterwunsch
geschlossen
wurde. bemühen sich auch nicht um evtl. nachmieter.

nun meine frage:

wenn man mitbekommt, daß mieter ausziehen will, also mobilar
usw. aus der wohnung schaffen möchte, hat vermieter wegen der
mitrückstände das recht das mobilar usw. natürlich ausser
pers.
dinge wie einfache kleidung, zu pfänden.

wenn solch eine pfändung zulässig ist, wie müsste das
ablaufen.

evtl. schriftlich die einzelnen möbel, computer usw auflisten
und dazu noch bilder anfertigen?

oder muss man die mieter samt habe ziehen lassen und
in einer verlassenen wohnung (zustand nicht bekannt)
seinem geld hinterherschaun.

hoffe fest auf euch!!!

vielen, vielen dank im voraus

gruß Karin

Hallo Bommel,

vorab danke für deine schnelle antwort.

weisst du vielleicht auch wie so eine vermieterpfändung
abzulaufen hat. geht man hin und sagt pauschal,
ich pfände die einrichtung und elektrodinge.

muss das nicht genauer bezeichnet und festgehalten werden?

kann ich nach auszug der mieter die sachen nicht bis zu einer neu-
vermietung in der wohnung lagern?

wie lange muss ich die gepfändeten dinge denn lagern?

und wann kann ich wie die sachen versteigern?

manno, was könnte man mit der schönen zeit anfagen,
wenn man nicht solchen ärger hätte

gruß Karin

**VermieterInnen haben ein Pfandrecht an dem in die Wohnung
eingebrachten Eigentum der MieterInnen – zum Beispiel den
Möbeln. Es kann immer dann ausgeübt werden, wenn MieterInnen
berechtigten Forderungen – zum Beispiel Mietzahlungen,
Betriebskosten, Schadensersatzansprüchen – nicht nachkommen.

Das Pfandrecht berechtigt VermieterInnen, fällige und nicht
bezahlte Ansprüche aus dem Mietverhältnis durch Verpfändung
und Versteigerung des Eigentums der MieterInnen einzutreiben.

MieterInnen dürfen das Pfandrecht nicht dadurch unterlaufen,
dass sie ihr Eigentum heimlich aus der Wohnung entfernen. Im
Falle eines Auszugs dürfen VermieterInnen sogar zur
Selbsthilfe greifen und die Entfernung des Inventars
verhindern – notfalls mit Gewalt; dies allerdings nicht im
Voraus, zum Beispiel durch ein Steckschloss in der Haustür.
Das Pfandrecht beschränkt sich jedoch nicht auf den Auszug,
sondern kann auch während der Mietzeit ausgeübt werden, wenn
berechtigte Ansprüche anders nicht realisiert werden können.

MieterInnen können die Ausübung des Pfandrechts verhindern,
wenn sie eine entsprechende Sicherheit (in Geld) beim
Amtsgericht hinterlegen. Außerdem gelten die allgemeinen
Bestimmungen des Pfandrechts. Rundfunkgeräte, Kühlschrank,
Waschmaschine etc. sowie geliehene Gegenstände können nicht
gepfändet werden.**

Quelle:
http://www.rewirpower.de/home/energie/mieterservice/…

Andererseits dürfte bei Leuten, die ihre Miete nicht bezahlen,
kaum was zu holen sein, was von Wert ist?!? Was ist mit der
Kaution? Kennst Du die Arbeitgeber? was soll es bringen, nen
Wohnzimmerschrank einzulagern und versteigern zu lassen?

Selbst wenn Du befürchten must, dass die Kaution gerade für
die zwei Mieten reicht und der höchste Schaden ein
kurzzeitiger Leerstand der Wohnung ist, würde ich eher
versuchen, bei den Arbeitgebern pfänden zu lassen, statt
Küchenschränke abzutransportieren…

Viel Erfolg…

Bommel

bräuchte mal ganz dringend eure meinungen.

stellt euch vor, mietpatei wohnt gerademal mal 5 monate in
der wohnung. mietzahlung kam kein monat ohne ständige
mahnungen.

nun sind zwei volle monatsmieten noch offen, trotz
mahnbescheid.

das pärchen will sich nun trennen, frau zieht diese woche noch
aus,
angeblich zur mutter, mann will bis ende also 31.12.05
ausziehen.

obwohl mietvertrag fest für 5jahre auf mieterwunsch
geschlossen
wurde. bemühen sich auch nicht um evtl. nachmieter.

nun meine frage:

wenn man mitbekommt, daß mieter ausziehen will, also mobilar
usw. aus der wohnung schaffen möchte, hat vermieter wegen der
mitrückstände das recht das mobilar usw. natürlich ausser
pers.
dinge wie einfache kleidung, zu pfänden.

wenn solch eine pfändung zulässig ist, wie müsste das
ablaufen.

evtl. schriftlich die einzelnen möbel, computer usw auflisten
und dazu noch bilder anfertigen?

oder muss man die mieter samt habe ziehen lassen und
in einer verlassenen wohnung (zustand nicht bekannt)
seinem geld hinterherschaun.

hoffe fest auf euch!!!

vielen, vielen dank im voraus

gruß Karin

Hallo Karin,

die von dir geschilderte Situation ist so brenzlig, dass dringend ein im Mietrecht versierter Anwalt eingeschaltet werden sollte.

Obwohl bestimmte Dinge wie Pfandrechte mit Sicherheit bestehen, sind doch die Bestimmungen immer im Kontext zur vorliegenden aktuellen Situation zu bewerten, so dass es vorkommen kann, dass man sich schneller selbst in die Nesseln setzt, als man das Wort „Pfandrecht“ aussprechen kann.

Deswegen, ab zum Anwalt. Die Kosten für den Anwalt sind in diesem Fall ganz sicher gut angelegt!

Gruß
Nita

Hallo Karin,

der Rat von nita ist richtig. Der Rat von Bommel ist Unsinn, weil der Laie weder die Pfändungsmöglichkeiten genau kennt noch die Grenzen der Pfändung.

bräuchte mal ganz dringend eure meinungen.

stellt euch vor, mietpatei wohnt gerademal mal 5 monate in
der wohnung. mietzahlung kam kein monat ohne ständige
mahnungen.

nun sind zwei volle monatsmieten noch offen, trotz
mahnbescheid.

das pärchen will sich nun trennen, frau zieht diese woche noch
aus,
angeblich zur mutter, mann will bis ende also 31.12.05
ausziehen.

Sicher muss sein, wenn beide im Vertrag stehen, dass gegen Beide der Mahnbescheid gestellt wurde. Nun muss der Vermieter die gerichtlichen Massnahmen durchziehen. Zuvor ist es sinnvoll, wenn sich der Vermieter beim Amtsgericht erkundigt, ob irgendwelche Schuldnerverfahren vorliegen. Danach kann man sein Streben auf Beitreibung hinführen.

Ich würden, wenn etwas zu holen ist, neben der Lohnpfändung auch die Kontenpfändung empfehlen. Meine beruflichen Erfahrungen zeigen mir, dass gerade bei der Kontenpfändung manche Schuldner relativ plötzlich zahlen können.

obwohl mietvertrag fest für 5jahre auf mieterwunsch
geschlossen
wurde. bemühen sich auch nicht um evtl. nachmieter.

Hier muss von Dir notfalls auch vereinbart werden, dass das Mietvertragsverhältnis in beiderseitigem Einvernehmen zum 31.12.2005 endet. Der ausziehenden Partei mus aber je nach Mietvertrag ( wenn Beide als Vertragsnehmer dort stehen ) auch schriftlich erklärt werden, dass sie trotz Auszug weiterhin für die Miete und Folgekosten haftet.

nun meine frage:

wenn man mitbekommt, daß mieter ausziehen will, also mobilar
usw. aus der wohnung schaffen möchte, hat vermieter wegen der
mitrückstände das recht das mobilar usw. natürlich ausser
pers.
dinge wie einfache kleidung, zu pfänden.

Möbelstücke, die dem täglichen Gebrauch dienen oder Kleidung darf nicht gepfändet werden. Ein Pelzmantel (Luxusgut) darf gepfändet werden.

wenn solch eine pfändung zulässig ist, wie müsste das
ablaufen.

evtl. schriftlich die einzelnen möbel, computer usw auflisten
und dazu noch bilder anfertigen?

Der VM muss zu jedem Teil erklären, dass er das Vermieterpfandrecht geltend macht. Vorsicht. Diese Klientel kennt die Rechte zur Pfändung meist sehr gut, also bei einem Fehlverhalten ist durchaus der VM in der Pflicht der Herausgabe, die sehr oft gerichtlich durchgesetzt wird und den VM zusätzlich Geld kostet.

oder muss man die mieter samt habe ziehen lassen und
in einer verlassenen wohnung (zustand nicht bekannt)
seinem geld hinterherschaun.

Dies wird wohl das Ergebnis möglicherweise sein. NUr musst Du jetzt genau darauf achten, dass der Auszug auch spätestens am 31.12.2005 erledigt ist. Wenn nicht, sofort im neuen Jahr zum Anwalt.

Gruss Günter