Hallo,
**VermieterInnen haben ein Pfandrecht an dem in die Wohnung eingebrachten Eigentum der MieterInnen – zum Beispiel den Möbeln. Es kann immer dann ausgeübt werden, wenn MieterInnen berechtigten Forderungen – zum Beispiel Mietzahlungen, Betriebskosten, Schadensersatzansprüchen – nicht nachkommen.
Das Pfandrecht berechtigt VermieterInnen, fällige und nicht bezahlte Ansprüche aus dem Mietverhältnis durch Verpfändung und Versteigerung des Eigentums der MieterInnen einzutreiben.
MieterInnen dürfen das Pfandrecht nicht dadurch unterlaufen, dass sie ihr Eigentum heimlich aus der Wohnung entfernen. Im Falle eines Auszugs dürfen VermieterInnen sogar zur Selbsthilfe greifen und die Entfernung des Inventars verhindern – notfalls mit Gewalt; dies allerdings nicht im Voraus, zum Beispiel durch ein Steckschloss in der Haustür. Das Pfandrecht beschränkt sich jedoch nicht auf den Auszug, sondern kann auch während der Mietzeit ausgeübt werden, wenn berechtigte Ansprüche anders nicht realisiert werden können.
MieterInnen können die Ausübung des Pfandrechts verhindern, wenn sie eine entsprechende Sicherheit (in Geld) beim Amtsgericht hinterlegen. Außerdem gelten die allgemeinen Bestimmungen des Pfandrechts. Rundfunkgeräte, Kühlschrank, Waschmaschine etc. sowie geliehene Gegenstände können nicht gepfändet werden.**
Quelle: http://www.rewirpower.de/home/energie/mieterservice/…
Andererseits dürfte bei Leuten, die ihre Miete nicht bezahlen, kaum was zu holen sein, was von Wert ist?!? Was ist mit der Kaution? Kennst Du die Arbeitgeber? was soll es bringen, nen Wohnzimmerschrank einzulagern und versteigern zu lassen?
Selbst wenn Du befürchten must, dass die Kaution gerade für die zwei Mieten reicht und der höchste Schaden ein kurzzeitiger Leerstand der Wohnung ist, würde ich eher versuchen, bei den Arbeitgebern pfänden zu lassen, statt Küchenschränke abzutransportieren…
Viel Erfolg…
Bommel
bräuchte mal ganz dringend eure meinungen.
stellt euch vor, mietpatei wohnt gerademal mal 5 monate in
der wohnung. mietzahlung kam kein monat ohne ständige
mahnungen.
nun sind zwei volle monatsmieten noch offen, trotz
mahnbescheid.
das pärchen will sich nun trennen, frau zieht diese woche noch
aus,
angeblich zur mutter, mann will bis ende also 31.12.05
ausziehen.
obwohl mietvertrag fest für 5jahre auf mieterwunsch
geschlossen
wurde. bemühen sich auch nicht um evtl. nachmieter.
nun meine frage:
wenn man mitbekommt, daß mieter ausziehen will, also mobilar
usw. aus der wohnung schaffen möchte, hat vermieter wegen der
mitrückstände das recht das mobilar usw. natürlich ausser
pers.
dinge wie einfache kleidung, zu pfänden.
wenn solch eine pfändung zulässig ist, wie müsste das
ablaufen.
evtl. schriftlich die einzelnen möbel, computer usw auflisten
und dazu noch bilder anfertigen?
oder muss man die mieter samt habe ziehen lassen und
in einer verlassenen wohnung (zustand nicht bekannt)
seinem geld hinterherschaun.
hoffe fest auf euch!!!
vielen, vielen dank im voraus
gruß Karin