Hallo!
Eine Frage zum (Kündigungs-) Verhalten eines Arbeitnehmers:
Ein Betrieb stellt allen Arbeitnehmern im September eine betriebsbedingte Kündigung zum Dezember des gleichen Jahres aus, da der Betrieb zum 31.12. schließt.
Definitiv - ohne Übernahme oder sonstige Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten.
Weiterbeschäftigunsmöglichkeiten sowie Abfindungen sind nicht vorgesehen.
D. h. alle Beschäftigte (Restaurantfach) sind ab Jahnuar ohne Job.
Nun die Frage: Kann der Arbeitnehmer sich schon früher einen neuen Job suchen, also
z. B. zum 01.11 oder 01.12. und ohne Probleme vorher gehen, da im Januar in der Gastronomie schwer Arbeit zu finden ist.
Die gesetzliche Kündigungsfrist seitens des Arbeitnehmers - in diesem Fall 6 Wochen zum Quartalsende - (also am 15.08. kündigen zum 30.09.) wäre ja schon abgelaufen…
Danke, wer etwas weiß!