Recht des Herstellers auf Nachbesserung

Meine Freundin hat ein Problem mit einer Kundin:
Die durchgeführte schönheitsbehandlung hat nicht zum gewünschten Erfolg geführt, jetzt will die Kundin das Geld zurück.
Hat meine Freundin Anspruch darauf, zunächst nachbessern zu dürfen. Welche gesetzlich. Regeln gelten.
Danke für eine rasche Antwort, es brennt.

Leider hatte ich einen PC-Crash, E-Mails und Logins waren verloren.
Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit schon erledigt ist.
Trotzdem ein kurze §-„Aufzählung“:
Entsprechend § 634 BGB kann die Kundin bei Mängeln in folgender Reihenfolge fordern:

  1. nach § 635 kann sie Nacherfüllung verlangen,
  2. nach § 637 den Mangel selbst beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen,
  3. nach den §§ 636, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 638 die Vergütung mindern.

Der Freundin als „das Werk liefernder Unternehmer“ kann die Mangelbeseitigung natürlich in selber Reihenfolge für sich beanspruchen.

Meine Freundin hat ein Problem mit einer Kundin:

Die durchgeführte schönheitsbehandlung hat nicht zum gewünschten Erfolg geführt, jetzt will die Kundin das Geld zurück.

Hat meine Freundin Anspruch darauf, zunächst nachbessern zu
dürfen. Welche gesetzlich. Regeln gelten.
Danke für eine rasche Antwort, es brennt.