Darf ein Sachbearbeiter des Finanzamtes streichungen in der Einkommensteuer-
erklärung durch fuhren ohne den Einkommensteuerpflichtigen zu Informieren
Hallo,
meistens steht in den Erläuterungen, also hinten im Fließtext, was der Sachbearbeiter geändert hat, aber nicht immer bzw. nicht immer vollständig. Der Finanzbeamte muss nicht jede Änderung da dokumentieren. Deswegen ist es so wichtig, den Steuerbescheid zu prüfen, ob die Wertansätze übereinstimmen.
Rechtsgrundlage ist der § 157 AO.
Tschüss
Darf er e i g e n t l i c h nicht.
Es gibt im deutschen Recht den Grundsatz des „rechtlichen Gehörs“. Das heißt, vor einer
beabsichtigten Änderung müßte der Steuerpflichtige „gehört“ werden. Er müßte also zu einer Stellungnahme aufgefordert werden. Zumindest müsste aber in den Erläuterungen zum Bescheid auf die Änderungen hingerwiesen werden.
Ist das wegen der hoffnungslosen Überlastung der Finanzbehörden durch immer mehr Aufgaben bei Reduzierung des Personals oft nicht der Fall, empfiehlt es sich, innerhalb der Rechtsbehelfsfrist vorsorglich Einspruch einzulegen.
Das „rechtliche Gehör“ ist bereits in § 103 Abs.1 Grundgesetz -GG- verankert. Für die Finanzverwaltung gilt § 91 Abgabenordnung -AO-.
Siehe auch:
www.amtspflichtverletzung.de/ao91.htm
mit diversen Urteilen zum thema.
Darf ein Sachbearbeiter des Finanzamtes streichungen in der Einkommensteuererklärung durch fuhren ohne den Einkommensteuerpflichtigen zu Informieren
Er informiert ihn doch durch den Steuerbescheid. Wenn bei der Bearbeitung der Erklärung Unklarheiten bestehen, wird der Sachbearbeiter fragen, üblicherweise schriftlich. Wenn der Sb „Streichungen“ vornimmt, ist das im bescheid erkennbar, gegen dann die üblichen Rechtsmittel einlegen kann.
Ist das wegen der hoffnungslosen Überlastung der
Finanzbehörden durch immer mehr Aufgaben bei Reduzierung des
Personals oft nicht der Fall, empfiehlt es sich, innerhalb der
Rechtsbehelfsfrist vorsorglich Einspruch einzulegen.
auch ein grund warum die leute überlastet sind. sinnlose rechtsbehelfsverfahren, weil der bescheid um dreiachtzig abweicht.
man sollte bei unklarheiten, die im bescheid nicht erläutert sind, einfach anrufen und fragen. der SB hat das in einer minute erklärt und meistens hat sich die sache dann erledigt.
wenn es dann immer noch strittige sachverhalte gibt, dann kann man rechtsmittel einlegen.
gruß inder
Zunächst ein Frohes Fest allerseits
Zitat:
auch ein grund warum die leute überlastet sind. sinnlose rechtsbehelfsverfahren, weil der bescheid um dreiachtzig abweicht…
Dann versuche doch z.B. mal Deine Kfz-Steuer um dreiachtzig zu kürzen.
Du wirst erleben, daß es das Finanzamt nicht bei einem nachsichtigen Lächeln beläßt.
Was also dem Finanzamt zusteht sollte auch dem Steuerzahler zugestanden werden, auch wenn es sich nur um dreiachtzig handelt.
Gruß Frank