Ich habe vor 11 Monaten mein Elternhaus verkauft.Nun reklamieren die Käufer versteckte Mängel und wollen Geld zurück. Bei den versteckten Mängeln handelt es sich unter anderem um eine undichte Duschtasse,eine feuchte Wand und Nachtspeicheröfen, die im Verlauf des Jahres aufgefallen sind. Ich habe mein Elternhaus in gutem Glauben weiter gegeben. Die Mängel waren nicht ersichtlich, die Dusche funktionstüchtig, die feuchte Wand nicht zu sehen und auch die Nachtspeicheröfen funktionierten trotz des hohen Alters noch.Muss ich befürchten, einen Teil der Kaufsumme zurück zahlen zu müssen oder gilt gekauft wie gesehen, da ich wissentlich keine falschen Angaben gemacht habe? Für schnelle Antworten wäre ich dankbar, da mir mit einem Anwalt gedroht wird und ich mich diesbezüglich ebenfalls absichern müsste. Danke
Hallo,
gab es ein Protokoll bei der Besitzübergabe? Bzw. wurden einige Mängel vor Verkauf angesprochen?
Ist dem Käufer ein Mangel infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben, kann der Käufer Rechte wegen dieses Mangels nur geltend machen, wenn der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat.
Dem scheint hier ja nicht so.
Wenn es um altersbedingte Mängel geht, so muss dem Käufer im Vornherein klar sein, dass solche Dinge sanierungsbedürftig sind. Ich würde erst einmal ein Gegenschreiben aufsetzten, in dem Sie schildern, dass Sie keine Mängel ( keine die Ihnen bekannt wären ) verschwiegen ´haben und dass bei man den Nachtspeicheröfen altersbedingt mit Reparaturen rechnen muss. Dann würde ich erst einmal abwarten. Solche Briefe werden oft geschrieben, aber in weniger als die Hälfte gehen dann wirklich zum Anwalt. Also würde ich nach dem Schreiben erst einmal abwarten, was wirklich passiert.
Mfg
Hallo,
sicherlich wird ein Hauptargment der Text des Grundstückskaufvertrages sein. Ich kenne nicht den Passus des Gewährleistungsausschlusses, insbesondere nicht, wie konkret dieser abgefasst worden ist. Weiterhin werden die Käufer das Objekt sicherlich vor dem Kauf besíchtigt haben, vielleicht sogar mit einem Baufachmann.
Eine Reklamation nach 11 Monaten ist für die 3 Vorwürfe auch recht ungewöhnlich, denn sicherlich wird die Dusche in der Zwischenzeit ja hoffentlich öfter in Anspruch genommen worden sein. Auch der Nachtspeicherofen dürfte seit Anfang des Winters ja bereits gelaufen sein. Gewöhnlich sind Käufer bzgl. Mängel nach einem Kauf sehr wachsam. Diese unterschiedlichen Mängel an einem Zeitpunkt und dann nach 11 Monaten aufzulisten, ist noch ungewöhnlicher.
Um auch vor evtl. in der Zukunft vorzubringende Mängelauflistungen gewappnet zu sein, rate ich dringend dazu, ebenfalls einen guten Rechtsanwalt einzuschalten.
NS: Vielleicht war das Elternhaus vor dem Verkauf ja vermietet, dann könnten evtl. auch die Mieter zu diesen Vorwürfen vom Anwalt befragt werden und evtl. weitere Begründungen gegen die Vorwürfe liefern.
Einen schönen Abend noch.
mfG
reisig04