Recht: Eigentümer und Besitzer?

Hey Leute.

Nehmen wir an der Eigentümer gibt einem Menschen einen Gegenstand…das macht diesen Menschen zum Besitzer.

Nach einiger Zeit will der Eigentümer den Gegenstand zurück…völlig ok… aber der Besitzer sagt: „Naja, ist deiner, hol dir den Gegenstand selber.“

Wie siehts aus muss sich der Eigentümer den Gegenstand wiederholen oder muss der Besitzer ihn bringen?

Hey!

Das kommt auf den schuldrechtlichen Vertrag an, der der Übergabe zugunde liegt.

In Ergänzung zur vorstehenden Antwort:

http://dejure.org/gesetze/BGB/269.html

Abs. 1:
Ist ein Ort für die Leistung weder bestimmt noch aus den Umständen, insbesondere aus der Natur des Schuldverhältnisses, zu entnehmen, so hat die Leistung an dem Orte zu erfolgen, an welchem der Schuldner zur Zeit der Entstehung des Schuldverhältnisses seinen Wohnsitz hatte.

Gab’s also zu dem Punkt keine Absprache (ausdrücklich oder stillschweigend), gilt im Zweifel eine Holschuld. Der Eigentümer muss die Sache dann (vom Herausgabeort - das ist meist der Ort, an dem sich die Sache gerade befindet) abholen.
Anders nur beim Deliktsbesitzer (§ 992 BGB). Hier ist der Herausgabeort am Ort, wo der Besitz erlangt wurde.

Mit freundlichen Grüßen
dolo agit (m)