Hallo,
wie sieht es aber aus wenn der Chef des Einsatzort etwas
abverlangt (Überstunden) was im Vertrag zw dem AN und dem
Verleiher nicht schriftlich geregelt worden ist
Dann würde sich evtl. mal ein Blick in den geltenden Tarifvertrag lohnen (die genaue Bezeichnung steht im Arbeitsvertrag).
Im BZA-Tarifvertrag (’‚Die tatsächliche Lage der Arbeitszeit wird an die des Kundenbetriebes angepasst. Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen und die Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage richten sich nach den im jeweiligen Kundenbetrieb gültigen Regelungen bzw. Anforderungen
des Kundenbetriebes.‘’
und der AN
dadurch vom Chef des Einstzortes nach Hause geschickt wird?
Wodurch? Weil er die Überstunden verweigert?
Da muss der Verleiher doch trotzdem bis zum Ende des Vertrags
zahlen oder?!
Kommt auf die Umstände an. Wenn der AN - berechtigterweise - etwas nicht Vereinbartes ** verweigert und der Einsatz deswegen abgbrochen wird, ist das schon noch etwas anderes als wenn der AN die Überstunden verweigert, obwohl er eigentlich dazu verpflichtet wäre.
MfG
** zum Vereinbarten gehören auch die Regelungen im Tarifvertrag, insofern für das Arbeitsverhältnis einer gilt.