Recht Erbfall beerdigungs kostet längere geschich

also wie fang ich an

mal ganz von vorne

meine mutter familie in sich hat stress das seit 10jahren ca 0 kontakt

so jetzt haben wir am 13.12.12 bescheid bekommen das ihre mutter gestorben ist
mit im brief was noch ne drohung der schwester sie soll auf der beerdigung nicht auf tauchen

so weiter gehts
wir sind natürlich hin gegangen
paar tage später bekommen wir ein schreiben wegen den kosten der beerdigung

aber :

wir haben nix geregelt
die mutter war sozialfall und die schwester hat antrag gestellt der kosten übernahmen wie wir hintenrum erfahren haben
will aber trotzdem genau die hälfte von uns haben
ca 1800 euro
wir wissen das ca 900 euro von 3600 euro das sozial fall übernehmen würde
und trotzdem bleiben die 1800 für uns stehen was die schwester will

dazu wird bei sozial fall eigentlich eine normale beerdigung gemacht allerdings hat die schwester teurer gemacht verbrennung und noch paar sachen

wie ist das jetzt
wir hatte 0 einfluss auf die beerdigung
wir hätte eine aufstellen können die ca 500-1000 euro billiger ist wegen bekanntschaften zu einem bestattungs unternehmen

aber sind wir jetzt verpflichtet zu zahlen ??? schreiben vom anwahlt kam auch schon rein

jetzt weiter zum erbe
wir wollen es ausschlagen haben uns infomiert beim amtsgericht die meinen wir bekommen bescheid wegen dem erbe kam nix nur kam heut der brief von der schwester mit den kosten der beerdigung wir da angerufen wegen und wollten fragen wann wir bescheid bekommen zum ablehnen

dann hieß es wir müssen uns selber darum kümmern und hin fahren habe 6 wochen zeit ums abzuschlagen aber vorher wurde uns gesagt wir bekämen bescheid
aber das streiteten sie ab

jetzt sind wir morgen mal da 7te woche nach bescheidkame des todes

was kann man da nu machen

Grundsätzlich ist die Frist zur Erbausschlagung am 24.01., nach 6 Wochen ab dem 13.12. abgelaufen, so dass man das Erbe nicht mehr ausschlagen kann.

Dies gilt allerdings nur nach deutschem Erbrecht. War die Verstorbene etwa Ausländerin, kommt das Erbrecht ihres Herkunftslandes zur Anwendung.

Was man also tun kann und vor allem wie mit der falschen Auskunft des Amtsgerichts umzugehen ist, sollte man mit einem Anwalt klären. Wenn man die Kosten nicht tragen kann, kann man beim Amtsgericht Beratungshilfe beantragen.

Mit Ablauf der Erbausschlagungsfrist ist Ihre Mutter Erbe geworden. Hinsichtlich der Beerdigungskosten können Sie Auskunft darüber verlangen, wie diese sich zusammensetzen.

Hallo,
1., wenn die Schwester Antrag auf Kostenübernahme der Bestattung gestellt hat und diese Kostenübernahme genehmigt wurde, braucht ihr nicht zu zahlen (schon gar nicht an die Schwester!!). Ansonsten kommt das Amt von selber auf euch zu und teilt euch die zu übernehmenden Kosten mit. Diesbezüglich also nicht auf Schwester reagieren, sondern abwarten.

2., Erbausschlagung ist nur innerhalb von 6 Wochen nach Bekanntwerdens des Todes möglich. Diese Ausschlagung muss persönlich beim Nachlassgericht (Amtsgericht) beantragt werden. Nur in Ausnahmefällen (wenn man z.B. im Ausland war) kann diese Frist verlängert werden. Also sofort zum AG, vielleicht lässt sich das Erbe noch ausschlagen.

Hoffe, ausreichend Antwort gegeben zu haben, ansonsten gerne wieder nachfragen.
Viel Glück

Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,

die Beerdigungskosten sind von den Erben zu tragen. Wenn Sie also Erbe geworden sind, tragen Sie den entsprechenden Anteil (2 Erben - 50%).

Mit freundlichen Grüßen

Nicolai F. Kutz
Rechtsanwalt

Hallo!

Es tut mir leid, ich kann Ihre Frage nicht nachvollziehen und daher auch nicht beantworten.

am Besten, Ihr regelt das unter Euch. Ansonsten wird es teuer. MfG