Recht Erbfall beerdigungs kostet

also wie fang ich an

mal ganz von vorne

meine mutter familie in sich hat stress das seit 10jahren ca 0 kontakt

so jetzt haben wir am 13.12.12 bescheid bekommen das ihre mutter gestorben ist
mit im brief was noch ne drohung der schwester sie soll auf der beerdigung nicht auf tauchen

so weiter gehts
wir sind natürlich hin gegangen
paar tage später bekommen wir ein schreiben wegen den kosten der beerdigung

aber :

wir haben nix geregelt
die mutter war sozialfall und die schwester hat antrag gestellt der kosten übernahmen wie wir hintenrum erfahren haben
will aber trotzdem genau die hälfte von uns haben
ca 1800 euro
wir wissen das ca 900 euro von 3600 euro das sozial fall übernehmen würde
und trotzdem bleiben die 1800 für uns stehen was die schwester will

dazu wird bei sozial fall eigentlich eine normale beerdigung gemacht allerdings hat die schwester teurer gemacht verbrennung und noch paar sachen

wie ist das jetzt
wir hatte 0 einfluss auf die beerdigung
wir hätte eine aufstellen können die ca 500-1000 euro billiger ist wegen bekanntschaften zu einem bestattungs unternehmen

aber sind wir jetzt verpflichtet zu zahlen ??? schreiben vom anwahlt kam auch schon rein

jetzt weiter zum erbe
wir wollen es ausschlagen haben uns infomiert beim amtsgericht die meinen wir bekommen bescheid wegen dem erbe kam nix nur kam heut der brief von der schwester mit den kosten der beerdigung wir da angerufen wegen und wollten fragen wann wir bescheid bekommen zum ablehnen

dann hieß es wir müssen uns selber darum kümmern und hin fahren habe 6 wochen zeit ums abzuschlagen aber vorher wurde uns gesagt wir bekämen bescheid
aber das streiteten sie ab

jetzt sind wir morgen mal da 7te woche nach bescheidkame des todes

was kann man da nu machen

Hallo und guten Tag,

ich mache eigentlich Beratungen, wie man die Asche eines Menschen nach Hause bekommt. Also „Urne zu Hause“. www.weg4u.de

Hier handelt es sich um verschiedene Dinge.

Bestattungen müssen immer von den nächsten Angehörigen bezahlt werden. Kinder für Eltern - Eltern für Kinder.
Dann gibt es noch weitere Verwandschaftsverhältnisse, die auch herangezogen werden können, bevor das Amt eine Bestattung bezahlt.
Hier kann man mehr lesen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Bestattungspflicht

Der 2. Part ist das Erbe. Man muss, wenn man vom Tod einer Person von der man etwas erben könnte - auch Schulden - innerhalb von 6 Wochen nach Kenntnis das Erbe ausschlagen. Ansonsten nimmt man das Erbe automatisch an.

Also ganz schnell zum Gericht und alle, auch die Kinder und Kindeskinder müssen das Erbe ausschlagen bzw. die Eltern das für ihre Kinder beantragen.

Mein Tipp: Man sollte sich immer um die Eltern kümmern, denn wenn es diese Eltern nicht gäbe, dann gäbe es einen selbst auch nicht.

Für mich unvorstellbar, wie manche Menschen mit ihren Eltern umgehen bzw. wie man überhaupt keinen Kontakt pflegen kann.

Tote kann man auch nicht mal eben mehrere Wochen einfach irgendwo liegen lassen. Hier muss immer zügig gehandelt werden.

Vielleicht hätte die Schwester ja gleich Sie informieren können, damit Ihre Mutter für die Mutter hätte alles regeln können.

Eine Feuerbestattung ist im Regelfall die preisgünstigere Lösung, da die Grabkosten niedriger sind.

Ich hoffe, ich konnte mit meinen Informationen ein bisschen helfen.

Mit freundlichen Grüßen
Ingrid Ch. Hoerner - weg4u.de