Hallo,
wir wollten gern zu einer Privatparty einige Filme (Harry Potter) zeigen, die Party aber öffentlich bewerben. Jetzt sind wir nicht sicher, wie das rechtlich geregelt ist. Eintritt wollen wir keinen nehmen, sondern lediglich Getränke verkaufen. Brauchen wir da nun irgendwelche Lizenzen, wenn ja welche?
Hallo,
wir wollten gern zu einer Privatparty einige Filme (Harry
Potter) zeigen, die Party aber öffentlich bewerben.
Das geht (imho) nicht. Jede öffentliche Aufführung ist verboten! Selbst wenn ihr kein Geld nehmt, nehmt ihr den Kinos und DVD-Verleihern Geld (Verdienstausfall, oder so) weg.
Welche Lizenzen bräuchte man denn dafür und wie viel würden die kosten, sollten wir es dennoch aufführen wollen?
Hallo
Am Besten mal bei der GEMA anrufen. leider kann ich dazu keine Auskunft geben. Ich würde gerne. Leider bin ich mir nicht sicher:wink:
Das ist ein Widerspruch in sich! Wenn man eine „Privatparty“ öffentlich bewirbt, ist diese nicht mehr privat! Dann fallen für die Filmvorführung Gebühren an (GEMA vermutlich) und Konzessionsgebühren, die bei der jeweiligen Stadtverwaltung beantragt werden muss. Gruß MT
Hallo,
wir wollten gern zu einer Privatparty einige Filme (Harry
Potter) zeigen, die Party aber öffentlich bewerben. Jetzt sind
wir nicht sicher, wie das rechtlich geregelt ist. Eintritt
wollen wir keinen nehmen, sondern lediglich Getränke
verkaufen. Brauchen wir da nun irgendwelche Lizenzen, wenn ja
welche?
Hallo,
Wie geht das? Privat und dann öffentlich bewerben? Und was sind das für Filme. Kopien oder offizielle gekaufte Versionen? Also auf jeden Fall bei der Gema anmelden!!!
Am besten auch beim Ornungsamt wegen der Getränke, oder habt Ihr eine Schanklizenz??
Es handelt sich natürlich um offiziell gekaufte Filme und ja, wir haben eine Schanklizenz. Ich war mir nicht sicher wegen der GEMA, denn die sind doch nur für Filmmusik an sich zuständig!? Wie sieht es mit dem Film an sich aus? Nur die „Konzessionsgebühren“, von denen Tilli1 gesprochen hat oder noch weitere Genehmigungen?
Und schonmal vielen vielen Dank für die ganzen Antworten!
Welche Lizenzen bräuchte man denn dafür und wie viel würden
die kosten, sollten wir es dennoch aufführen wollen?
Ich persönlich neige dazu, solche Vorführungen über einen professionellen Filmverleih zu regeln. http://www.swankfilms.de/ ist so eine Firma, es gibt aber noch mehr davon. Einfach mal bei Onkel Google und CO. fragen. Stichwort „filmverleih öffentliche vorführung“ o.ä.
Mein Tipp: Fangt euch keinen Ärger ein und führt einfach so vor! Damit ist schon so mancher Kirchentreff auf die Nase geflogen.
Gruß
Karin
Hallo,
zunächst einmal der Hinweis, dass nur gekaufte Filme öffentlich wiedergegeben werden dürfen - keine geliehenen, das ist verboten.
Dann müssen die Aufführungsrechte erworben werden, am besten mal bei der MLPC GmbH nachfragen, dort sind die meisen Filme gelistet.
Dann muss das Ganze auch bei der GEMA angemeldet werden, Abrechnung erfolgt pro Zuschauer; pro Zuschauer fallen 10 Cent an, aber mindestens 10 EUR pro Veranstaltung/Aufführung.
Viele Grüße
Christina
Hallo,
ist zwar schon ein bisschen her, aber ich wollte dennoch meinen Senf dazu geben
Eine öffentliche Vorführung muss sowohl bei der Gema (für die Abdeckung der Musikrechte) angemeldet werden, als auch bei dem Rechteinhaber. Das eine schliesst das andere nicht aus. Es gibt für solche Vorführungen verschiedene Anbieter, z.B.:
http://www.lucyfilm.de
http://www.swankfilms.de
http://www.filmverleih-im-nordseepark.de
Der Verband der Filmverleiher hat auf deren Homepage auch ein umfassendes Merkblatt ausgegeben, das sehr hilf- und aufschlussreich ist. Auch hier der Link: http://www.vdfkino.de
zu finden unter „Info öffentliche Filmvorführung“.
MFG