Recht finanzen

Liebe/-r Experte/-in,
ich hoffe, daß Sie vor Ort sind bei diesem tollen Wetter und mir in einer dringenden Frage helfen können!!
Ich habe seit 01.2005 bei PrimsaLife eine Fondsanlage mit mtl.Sparrate von 50,-. Nun bin ich leider seit 04.2009 arbeitslos und habe daher ab 05.2009 für 1 Jahr den Vertrag beitragsfrei stellen lassen. Nun hat mir PL am 1.03.2010 den derzeitigen Rückkaufswert in Höhe von 1160,- mitgeteilt. Nun meine Frage:- ist denn der Rw angemessen, bei eingezahlten 2550,- ?? Ich kann mich erinnern, daß es vor Jahren ( 1995/1996?) Gerichtsurteile und Paragraphen gab, was ganz groß in den Medien war, wo tausende von Versicherten fast das ganze eingezahlte Geld bei Kündigung zurückbekommen haben…leider weiß ich nicht, ob das bei Fondsanlagen auch zutrifft und die § kenne ich auch nicht…
Können Sie mir diesbezüglich vielleicht helfen? Ich hatte vor, Einspruch gegen den niedrigen Rw einzulegen, aber weiter weiß ich erstmal nicht.
Vielen Dank schon mal im voraus.
MfG ina