Recht: Gebäudeversicherung beinhaltet Mietausfall

Guten Tag,
es geht um den Ansatz von Versicherungsbeiträgen bei Betriebskosten, die auf die Mieter umgelegt werden dürfen. Die Gebäudeversicherung beinhaltet einen Anteil für Mietausfall, der nur dem Vermieter zugute kommt, also nicht umgelegt werden darf.

Ist damit der gesamte Versicherungsbeitrag nicht umlegbar?? Nach dem Grundsatz: Ist ein Teil einer Vereinbarung hinfällig, ist der gesamte Vertrag ungültig.

Freundliche Grüße, Horst.

Sorry,

kann ich nichts zu sagen; betrifft nicht mein Fachgebiet.

MfG

hallo,
ich weiß nur, dass man die gebäudeversicherung umlegen kann, mehr leider nicht. sorry
lg
maria

Hallo Horst,

es ist nicht richtig, dass der von dir erwähnte Anteil nicht umlagefähig ist. Die Beiträge sind insgesamt umlegbar, auch soweit sie den Mietausfall betreffen.

Selbst wenn man das anders sehen wollte, müsste nur der den Mietausfall betreffende Anteil herausgerechnet werden. Der ist aber so minimal, dass er nicht das Porto für den Brief lohnt.

Grüße aus Berlin

Stefan Pfeiffer

Tut mor leid, aber da kann ich Dir nicht weiterhelfen. Ich weiß nur, dass ich schon die die Gebäudeversicherung auf die Mieter umleg, also einen Teil davon, ich denke auch, dass das rechtskräftig ist. Aber ganz genau kann ich das nicht beantworten

NEIN - natürlich nur der nicht umlegbare Betragl

tut mir leid, aber so spezifische fragen kann ich leider nicht beantworten,da fehlt mir das wissen.

Guten Morgen,
diese Frage kann ich leider nicht beantworten, denn ich habe in all bisher meiner Tätigkeit(35 Jahre als Objektmanager u.Leiter eines solchen Büro’s) diese Regelung in keiner Versicherungspolice kennen gelernt.
Tut mir leid.

MFG
Waldi 64

Hallo Horst,

da ich das nicht so genau weiss, empfehle ich Dir, Dich mit Deiner Frage an den örtlichen Mieterschutzverein zu wenden.
Gruß
chrissixyz

Hallo Horst,

den von Ihnen angebrachte Grundsatz betrachtet nur mietvertragliche Regelungen.

Vielleicht können Sie das Versicherungsunternehmen bitten, den Versicherungsbetrag für die Mietausfallversicherung seperat auszuweisen, dann sollten Sie keine Probleme mehr mit der Umlage der Rechnung haben.

Viele Grüße
Stephanie Skerde

Hallo Horst,dazu kann ich leider nichts sagen.Aber es ist eine interessante Frage.Ich werde dem Deutschen-
Mieter-Bund diese Frage vorlegen und Dich informieren.
Mit freundlichen Grüßen karlhans35,

Hallo Horst,
die Mietausfallversicherung kann kein Teil der Nebenkostenabrechnung sein. Entschieden vom BGH Az: VIII ZR 123/06.
Im Mietvertrag muß geregelt sein, welche Posten Bestand der Nebenkostenabrechnung sind.
Generell gehören Hausversicherungen dazu.
Gruß
fragmich46

Sorry für die verspätete Antwort - ich war viel unterwegs.

Der Prämienanteil, der das Mietausfallwagnis betrifft, gehört nicht zu den umlagefähigen Betriebskosten gemäß Betriebskostenverordnung und nach Allgemeiner Rechtsprechung hierzu
http://www.gesetze-im-internet.de/betrkv/index.html

Automatisch ist aber damit keineswegs der gesamte Versicherungsbetrag nicht umlegbar. Die Versicherung sollte den sicher recht geringen Prämienanteil der Mietausfallversicherung benennen können.

Damit Du mal eine Relation hast:
Bei 75.000 Euro Jahresmietwert = 37,95 Euro Mietverlustversicherung (nur für Ausfall wegen Brandschaden)

Den Grundsatz: „Ist ein Teil einer Vereinbarung hinfällig, ist der gesamte Vertrag ungültig“ gibt so pauschal nicht.

Gruß Rudi

Moin Rudi,

Dir und den anderen Experten, die geantwortet haben, herzlichen Dank.

Welche Risiken die Versicherung abdeckt, lässt sich nur anhand der Police feststellen. Ich vertrete den Standpunkt, dass der entsprechende Anteil für Mietausfall ausgewiesen sein muss. Ist dies nicht der Fall, lehne ich die Umlage der Gebäudeversicherung ab.

Freundliche Grüße, Horst.

Ciao Horst,

bzgl deiner Frage zu den Versicherungsbestandteilen solltest dich an einen Rechtsexperten wenden.

Allgemien solltest dich fragen: Welche Ersparniss erhoffst dir und wieviel Aufwand ist der wert?

Wenn die Gebäudeversicherung anteilig auch einen etailigen Mietausfall mitverischert, handelt es sich trotzdem noch um eine Gebäudeversicherung. Die Mietvertragsklausel wird nicht ungültig, maximal kann der Vermieter die Kosten diesmal nicht auf dich umlegen. Er könnte den Versicherungsvertrag ändern lassen und dann zahlst in Zukunft.

Solltest Du nicht ein gesammtes Haus sondern eine normale Wohung miete, würde ich prüfen ob die mögliche Ersparnis den Konflikt mit dem Vermieter wert ist.

Dir viel Erfolg!
cumar

Hallo Martin,

der Konflikt mit dem Vermieter spielt für mich keine Rolle. Es geht um eine rechtlich sichere Abrechnung, die nicht anfechtbar ist.

Vielen Dank für Deine Antwort.

Freundliche Grüße, Horst.

Da hier übrigens immer vom Anteil für eine Mietausfallversicherung (http://vermietsicher.de) die Rede ist - schauen Sie sich das Leistungspaket des Versicherungsschutzes bitte genau an. Mittlerweile gibt es Festbeiträge für die Mietausfallversicherung.

Bereits ab 59,- Euro gibt es 6 Monate Zahlungsersatz bei Mietausfall, 12 Monate kosten 79,- Euro. Wenn es um die Finanzierungssicherheit der eigenen Immobilie geht, sollte dieser Schutz für jeden realisierbar sein. Es ist günstiger als 1x volltanken und beruhigt ungemein bei stetig steigenden Schäden durch Mietausfall.

Beste Grüße!