Guten Tag,
es geht um den Ansatz von Versicherungsbeiträgen bei Betriebskosten, die auf die Mieter umgelegt werden dürfen. Die Gebäudeversicherung beinhaltet einen Anteil für Mietausfall, der nur dem Vermieter zugute kommt, also nicht umgelegt werden darf.
Ist damit der gesamte Versicherungsbeitrag nicht umlegbar?? Nach dem Grundsatz: Ist ein Teil einer Vereinbarung hinfällig, ist der gesamte Vertrag ungültig.
Freundliche Grüße, Horst.