Recht gegenüber JobCenter- Weitergabe von Informationen an Krankenkasse

Guten Tag.

Sei es, das JobCenter habe Informationen über den Beginn und Ende des Bezugs von ALG2 nicht der Krankenkasse mitgeteilt, so, dass die Krankenkasse davon ausgegangen ist, dass das JobCenter (Arbeitsagentur?) die KV-Beiträge zahlt, also nicht beim Versicherten fordern / anfragen muss.

Der Versicherte müsste in diesem Fall KV-Beiträge nachzahlen, für die Zeiten, in denen JobCenter (ARGE?) nicht gezahlt hat. Hätte er eine Handhabe gegenüber dem JobCenter, bzw. könnte er dieses „zur Rechenschaft“ ziehen? Er selbst hätte ja nicht die Pflicht zur Weitergabe von Informationen gehabt, sondern das JobCenter.

Danke für Wissen …

LG I.

Wer hätte denn zahlen müssen, wenn das JC rechtzeitig abgemeldet hätte?

Welcher Schaden ist dem Versicherten entstanden?

Hallo,

der Versicherte hätte zahlen müssen und müsste vermutlich nachzahlen (ca. zwei Jahre zusammengefasst). Meine Frage ist, zusammengefasst, ob das JobCenter dafür „büßen“ muss, dass es seiner Meldepflicht nicht nachgekommen ist und der Versicherte nun am Stück (oder in Raten), „im Fall des Falles“, sehr viel nachzahlen muss. Es wäre ja das Verschulden des JC (?), nicht des Versicherungsnehmers.

LG I.

Moin,

warum genau wäre es das Verschulden des Jobcenters, dass gezahlt werden muss? Bei einer rechtzeitigen Meldung hätte doch auch gezahlt werden müssen.

Gruß

TET

Es wäre ja das Verschulden des JC (?), nicht des Versicherungsnehmers.

Nicht notwendigerweise.
Zunächst ist die Frage bedeutsam, warum der Alg2-Bezug geendet hat; dann stellt sich die Frage, weshalb die Krankenkasse erst nach zwei Jahren reagiert hat; dann stelltz sich die Frage, was der Versichterte hätte wissen müssen …

Was glaubst du, an welche „Abmeldefrist“ sich das Jobcenter zu halten hat, wenn du von JC-Schuld sprichst?