Guten Tag.
Sei es, das JobCenter habe Informationen über den Beginn und Ende des Bezugs von ALG2 nicht der Krankenkasse mitgeteilt, so, dass die Krankenkasse davon ausgegangen ist, dass das JobCenter (Arbeitsagentur?) die KV-Beiträge zahlt, also nicht beim Versicherten fordern / anfragen muss.
Der Versicherte müsste in diesem Fall KV-Beiträge nachzahlen, für die Zeiten, in denen JobCenter (ARGE?) nicht gezahlt hat. Hätte er eine Handhabe gegenüber dem JobCenter, bzw. könnte er dieses „zur Rechenschaft“ ziehen? Er selbst hätte ja nicht die Pflicht zur Weitergabe von Informationen gehabt, sondern das JobCenter.
Danke für Wissen …
LG I.