mal eine interessante Sachlage. Hatten am Stammtisch zuletzt ein Thema ohne einer Lösung:
Angenommen man wohnt bei seinen Eltern und das Kind baut nach Rücksprache mit den Eltern dieses Haus mit eigenen finanziellen Mitteln aus (Rechnungen sind da) um selbst dort in einem Stockwerk zu wohnen :
Frage 1: Sollte nun irgendein Fall eintreten dass z. B. der Staat an das Haus will…wegen Bezahlung für Pflegefall der Eltern oder sonst was (Grund ist jetzt mal egal); hat das Kind dann irgendwelche Anrechte auf das Stockwerk was mit den eigenen Mitteln ausgebaut wurde wenn kein Vertrag oder so vorhanden ist?
Frage 2: Angenommen die Eltern wollen das Kind nicht mehr im Haus haben…geht das dann so einfach ohne auszahlen?
Frage 3: Wie kann sich das Kind gegen negative Auswirkungen auf 1) und 2) absichern?
Frage 3: Wie kann sich das Kind gegen negative Auswirkungen
auf 1) und 2) absichern?
Nun ja, ich denke, am besten setzt man sich mal mit den Eltern an einen Tisch bevor es zum Krach kommt.
Vorschlag: Aufteilen des Hauses in Eigentumswohnungen und Schenkung der Wohnung, in der das Kind wohnt, an das Kind. Natürlich alles notariell zu beurkunden. Damit ist diese Bude schon mal vor dem Amt (und bei Krach vor den Eltern) sicher. Und im Zweifelsfall (Eltern müssen ins Heim) ist des Rest des Hauses schwer verkäuflich, weil eine Wohnung vom Kind als Eigentum belegt ist.
Nachteil: Als Eigentümer muss das Kind vermutlich anteilig Grundsteuern etc. zahlen.
Vorteil: Falls das Haus mehr wert ist, als der Erbschafts- bzw. Schenkungssteuerfreibetrag, kann man eine Menge Geld sparen, wenn der Erbfall nach Abaluf von 10 Jahren eintritt.
Dies ist keine Rechtsberatung, dafür gibt es Anwälte/Notare.
Salve
Mietrecht, Sozialrecht, Steuerrecht
da ist so einiges zu beachten und es gibt mehrere Lösungen, für die aber einiges an Hintergrundwissen erforderlich ist.
Man kann eine Abstandzahlung für den Fall des Auszugs des Sohnes vereinbaren, ein Wohnrecht eintragen, Aufteilung in ETW usw
Falls die Eltern Pflegefälle werden, kommt es natürlich auf die gesamten Einkommens-und Vermögensverhältnisse aller Beteiligten an.
Übertragungen können bis zu 10 Jahre rückwirkend angefochten werden (Stichwort: verarmter Schenker)
Alles sollte man rechtzeitig mit professioneller Hilfe festlegen,
für den Stammtisch: s.o.