Angenommen jemand gründet mit einem zweiten einen gemeinnützigen Verein, in erster Linie weil der Gründer selbst ein behindertes Kind hat, und im ersten jahr alle Einnahmen an ihn selbst gehen.
Ist das vom Gesetz her erlaubt? Und wenn der jenige dann zB sagt alle Gelder bis zum so und sovielten gehen an den Verein aufs Konto, und dann wird es dem Nutznießer übergeben (in diesem Falle dann also sein Kind) und er hebt trotzdem ungefragt von diesem Konto ab?
Angenommen die zweite Person versucht das Geld in Sicherheit zu bringen, in dem er es einfach abhebt und auf ein Sparbuch etc. einzahlt, oder privat verwaltet. (Wenn der Verein jetzt nur aus 2 Mitgliedern bestehen würde).
Beide sind als Vorstand und Vereinsgründer eingetragen. Person 1 giltdabei als Obmann und Person 2 als Stellvertreter.
Angenommen jemand gründet mit einem zweiten einen
gemeinnützigen Verein, in erster Linie weil der Gründer selbst
ein behindertes Kind hat, und im ersten jahr alle Einnahmen an
ihn selbst gehen.
Du kennst die Vorschriften für einen gemeinnützigen Verein ?
Da es sich dem Kontext nach (Nickname, Zahl der Gründungsmitglieder) wohl um einen österreichischen Verein handelt, dürfte die deutsche AO da wenig bringen.
Da es sich dem Kontext nach (Nickname, Zahl der
Gründungsmitglieder) wohl um einen österreichischen Verein
handelt, dürfte die deutsche AO da wenig bringen.
könnte möglich sein, muss aber nicht.
Ich habe einen Kunden der mit Familienname Wien heißt.
Ja, was richtig ist, nur braucht man dann externe Rechnungsprüfer, denn es muss ein Leitungsorgan geben und ein Rechnungsprüfungsorgan aus mindestens 2 Mitgliedern…
Ich verstehe nicht wozu dieser Verein gut sein soll. Dass man keinen Verein gründen kann damit der Verein Gewinne an Vereinsmitglieder ausschüttet, sollte klar sein