Recht immobilien

Liebe/-r Experte/-in,
ich bin dabei ein Haus zu kaufen. Neben der Verkäuferin ist noch eine Erbin (die Schwägerin)im Grundbucht eingetragen. Auf der Immobilie im Grundbuch ist ein Betrag von 30 tausend Euro offen. Zunächst wollte die Schwägerin eine Vollmacht beibringen aus der hervorgeht das die Haupterbin das Haus verkaufen darf. Nun ist sie aber zu einem Anwalt gegangen (weil sie nicht wusste dass ein so hoher Betragund möchte ihr Anteil abtreten an die Verkäuferin dafür aber nichts mehr mit den Schulden tun zu haben. Was mich interessiert muß ich darauf achten welche Dokumente (und deren Richtigkeit) die Schwägerin dem Notar sendet oder ist es eine Pflicht des Notars dafür zu sorgen das ich das Haus Lastenfrei bekommen und darüber zu wachen dass solche Dokumente eben richtig sind? Kann ich mich berühigt zurücklehnen?

Grüße
Lima

Hallo Lima,
lehne Dich weit zurück, dies wird nicht einfach für den Notar. Aber nur für den Notar, wenn Du genau sagst, dass das Haus lastenfrei sein muss. Danach regelt der Notar alles, ist seine Pflicht und er bekommt Geld dafür. Achte nur darauf, dass der Notar in der Beurkundung vorliest >Haus wird lastenfrei übertragen und Abt. 2 sind keine Verpflichtungen

Danke für die Mail, ja ich habe es prinzipiell auch so verstanden aber ich habe im Gefühl, daß die besagte Miterbin nun die Abtritserklärung (weil es eben schnell gehen soll) zunächst beim Anwalt und diese an dem Notar welcher die Kaufabwicklung macht sendet, aber die ihr Unterschrift erst später bei einem Notar anerkennen lassen will. Dh ich wurde dann den Kaufvertrag unterschreiben und erst vor der Eintragung im Grundbuch müsste eben die Annerkannte Unterschrift der Miterbin aus dem Notar erfolgen. Die Frage ist mach der Notar (kaufabwicklung) sowas mit oder müsste der gleich sagen entweder Abtrittserklärung notariell beglaubigt oder kein Vertrag.
(mal ganz krass: die Miterbin könnte bevor sie Ihre Unterschrift anerkennen lässt in Koma fallen und erst 10 Jahre später wieder erwachen und nichts mehr von der Abtrittserklärung wissen und wir hätten das Gebäude bereits saniert…)

Grüße

Lima

P.s falls sie Interesse haben kann ich ein Mail senden wie es nächste woche beim Notar wirklich passieren wird.

Hallo Lima,
mit dem zurücklehnen war wörtlich zu nehmen. Der Notar macht auch die Verzichtserklärung in einem Vertrag. Mit Anwalt und was auch immer da laufen soll, nur der Notar ist wichtig, sonst nichts. Läuft dies nicht so, so überlege, warum für ein Anwalt Geld bezahlt werden soll, wenn der Notar dies in dem Vertrag beurkundet.
Gruß tummle

Hallo Lima,

Was mich interessiert muß ich
darauf achten welche Dokumente (und deren Richtigkeit) die
Schwägerin dem Notar sendet oder ist es eine Pflicht des
Notars dafür zu sorgen das ich das Haus Lastenfrei bekommen
und darüber zu wachen dass solche Dokumente eben richtig sind?
Kann ich mich berühigt zurücklehnen?

Der Notar muss umfassend beraten und belehren. Sofern er das nicht ohnehin macht (es besteht keine Pflicht), sollte der Notar gebeten werden, das Grundbuch einzusehen und die Belastungen festzustellen. Wenn Lastenfreiheit vertraglich vereinbart ist, muss der Notar dies überwachen.

Schöne Grüße,
Foehranwalt

Hallo Lima,

ein Grundstückskauf wird über einen Notar abgewickelt.

Im Kaufvertrag sollte stehen:

Kaufpreiszahlung über den Notar ( Notaranderkonto ), Auszahlung an den Verkäufer, wenn die lastenfreie Umschreibung des Grundstückes mit Haus in vollem Umfang auf den Käufer sichergestellt ist.

Dann kannst Du beruhigt sein; alles macht nun der Notar und für haftet er.

MfG

Stefan Seidel

Leider kann ich hier nicht weiterhelfen.

Gruß: Manfred Köper