Guten Tag,
unser Grundstück grenzt an einen Parkplatz (13 Parkflächen), der dem Inhaber der Gegenüberliegenden Wirtschaft gehört. Um auf unser Grundstück zu gelangen, ist es zwingend notwendig, über diesen besagten Parkplatz zu fahren. Es besteht ein im Grundbuch eingetragenes Überfahrtsrecht ! Nun ist dem Gastwirt das Schneeschippen seines Parkplatzes zu viel und stellt diese Dienstleistung uns rückwirkend für die Jahre 2007-2010 mit 5.000,- € in Rechnung. Meine Frage; zieht ein Überfahrtrecht auch Verpflichtungen mit sich ?!?
Recht herzlichen Dank und freundliche Grüße
Dennis Böhm
Guten Tag,
leider kann ich zum Thema „Immobilien“ nichts sagen.
Freundliche Grüße
Heiko Neumann
Guten Tag,
wenn ein Wegerecht, bzw. eine Baulast auf einem Grundstück eingetragen ist (siehe Grundbuch) bestehen für den Nutznießer auch Verpflichtungen.
Solche sind entweder vertraglich festgeschrieben oder es gelten allgemeingültige Verpflichtungen. Da ich keine Rechtsberatung leisten darf und keine Detailinformationen vorliegen, bitte ich Sie, einen Fachanwalt zu konsultieren.
Eine rückwirkende Berechnung ab 2007 erscheint mir klärungsbedürftig hinsichtlich der Fristen und auch der Transparenz der Kosten. Dies sollte auch von einem Anwalt überprüft werden.
MFG
Rolf Hedderich
www.hedderich-immobilien.de
Ich habe Die darauf schon vor einiger Zeit geantwortet.Ich hoffe es ist Die zugegengen.
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Joachim