Hallo allerseits !
Jemand kaufte vor 5 Jahren bei einem Versandhandelsunternehmen einen Artikel (in diesem Falle ein Rucksack)mit 30jähriger(!) Garantie. Der Artikel ist nun beschädigt und wurde nachweislich zur Reparatur eingsandt. Nach 8 Wochen wurde beim Versandhandelsunternehmen nachgefragt wo den der eingesandte Artikel bleibt. Nach Auskunft der Versandhandels sei dieser beim zuständigen Distributeur zur Reparatur. Falls der Artikel jedoch verschollen sein sollte, würde dieser auf dem Kundenkonto gutgeschrieben werden allerdings mit einem Abzug von 10% pro Jahr. Sprich, der Käufer würde eine Gutschrift in Höhe von 50% des ursprünglichen Warenwert erhalten obwohl:
- Der Artikel eine Garantiezeit von 30 Jahren hat!
- Dieser nachweisbar beim Versandhandel zur Reparatur eingesandt
wurde!
Es stellt sich die Frage welche Rechte hat ein Käufer wenn ein Artikel in der Garantiezeit beim Händler verschollen geht. Darf bzw. muss dieser den Preis entsprechend der Nutzungsdauer kürzen ? Oder muss der komplette Kaufpreis zurückerstattet werden?
Viele Grüße
Tom
Hallo,
Garantie = freiwillige Leistung des Herstellers.
In den Garantiebestimmungen gibt es sehr häufig eine Wert/Zeit-rechnung.
Ich kenne das häufig von Artikeln mit 10 jahre Garantie,
dort steht dann in den Garantiebedingungen =
pro Jahr 10% des Verkaufspreises Zeitwertverlust…
Ergo nach 9 Jahren gibt es nur noch 10% des Warenwertes zurück.
Eigentlich hat der Versandhändler nichts mehr damit zutun.
Denn nach der 24 monatigen Gewährleistungspflicht ist für den Händler
der Vorgang erledigt. Für eine Herstellergarantie muß er nicht aufkommen.
Alles klar ?
grüße
Christian
Garantierechte leiten sich ausschließlich aus Garantieverträgen ab. Es kommt also allein darauf an, was vereinbart wurde. Vertragspartner ist allerdings der Hersteller, nicht der Händler.
Levay
Kann nicht sein.
Wenn in der Beschreibung von 30 Jahren gesprochen wird dann sind das auch 30Jahre.
Wenn die die damit werben müssen die sich auch daran halten.
Wenn eine AGB - Klausel dagegen spricht und von 10% pA redet ist die nicht wirksam.
Ich sag mal 1/30 / pro Jahr.
http://www.rechtsrat.ws/gesetze/agbg/01.htm#5
Jakob
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo,
Kann nicht sein.
Wenn in der Beschreibung von 30 Jahren gesprochen wird dann
sind das auch 30Jahre.
Stimmt, aber vielleicht gibt es Einschränkungen
5 Jahre auf Tragegriffe, 10 Jahre auf Gurtpolster und und und
Wenn die die damit werben müssen die sich auch daran halten.
Wenn eine AGB - Klausel dagegen spricht und von 10% pA redet
ist die nicht wirksam.
Ich sag mal 1/30 / pro Jahr.
http://www.rechtsrat.ws/gesetze/agbg/01.htm#5
Naja die EU sieht es etwas anders—
Hier mal die Definition wie Garantiebestimmungen auszusehen haben
und nicht vergessen: Freiwillige LEISTUNG
Richtlinie 1999/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Mai 1999 zu bestimmten Aspekten des Verbrauchsgüterkaufs und der Garantien für Verbrauchsgüter
Artikel 6
Garantien
(1) Die Garantie muß denjenigen, der sie anbietet, zu den in der Garantieerklärung und der einschlägigen Werbung angegebenen Bedingungen binden.
(2) Die Garantie muß
- darlegen, daß der Verbraucher im Rahmen der geltenden innerstaatlichen Rechtsvorschriften über den Verbrauchsgüterkauf gesetzliche Rechte hat, und klarstellen, daß diese Rechte von der Garantie nicht berührt werden;
- in einfachen und verständlichen Formulierungen den Inhalt der Garantie und die wesentlichen Angaben enthalten, die für die Inanspruchnahme der Garantie notwendig sind, insbesondere die Dauer und den räumlichen Geltungsbereich des Garantieschutzes sowie Namen und Anschrift des Garantiegebers.
(3) Auf Wunsch des Verbrauchers muß diesem die Garantie schriftlich zur Verfügung gestellt werden oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger enthalten sein, der dem Verbraucher zur Verfügung steht und ihm zugänglich ist.
(4) Die Mitgliedstaaten, in denen das Verbrauchsgut in Verkehr gebracht wird, können, soweit dies mit den Vorschriften des Vertrags vereinbar ist, für ihr Gebiet vorschreiben, daß die Garantie in einer oder in mehreren Sprachen abzufassen ist, die der jeweilige Mitgliedstaat unter den Amtssprachen der Gemeinschaft auswählt.
(5) Werden für eine Garantie die Anforderungen der Absätze 2, 3 oder 4 nicht erfüllt, so berührt dies in keinem Fall die Gültigkeit dieser Garantie; der Verbraucher kann sie weiterhin geltend machen und ihre Einhaltung verlangen.
+++
Ach ja ist nur eine Richtlinie…
Mein Tipp Garantiebestimmungen besorgen,
dort wird die Wertminderung geregelt sein.
Hi Thomas,
rechnen wir doch mal ganz extrem.
Nehmen wir an, dass der Rucksack einen Tag vor dem Ablauf der 30 jährigen Garantie kaputt geht.
Was bekommst Du denn dann nach deren Rechnung?
Lass’ uns mal rechnen.
30 Jahre mal 364 Tage = 10920 Tage.
Einen Tag hast Du noch Garantie und der Rucksack hat mal als Beispiel 100 EUR gekostet.
Also bekommst Du nach deren Rechnung noch
100 EUR / 10920 Tage * 1 Tag = 0,009 EUR.
Also wenn die großzügig sind 1 Cent?
Nenene, Garantie ist Garantie.
Entweder die reparieren ihn oder geben Dir einen neuen equivalenten Rucksack.
Schönen Gruß
Chris
Hi Thomas,
rechnen wir doch mal ganz extrem.
Nehmen wir an, dass der Rucksack einen Tag vor dem Ablauf der
30 jährigen Garantie kaputt geht.
Was bekommst Du denn dann nach deren Rechnung?
Lass’ uns mal rechnen.
30 Jahre mal 364 Tage = 10920 Tage.
Einen Tag hast Du noch Garantie und der Rucksack hat mal als
Beispiel 100 EUR gekostet.
Also bekommst Du nach deren Rechnung noch
100 EUR / 10920 Tage * 1 Tag = 0,009 EUR.
Also wenn die großzügig sind 1 Cent?
Nenene, Garantie ist Garantie.
Entweder die reparieren ihn oder geben Dir einen neuen
equivalenten Rucksack.
Die haben Dich gerade nötig.
Die geben Dir dein Geld wieder …abzüglich der Nutzung…
Ja und die ist nach (30 Jahren - 1Tag) geradezu 100%ig.
Du bekommst wirklich nur 1 Cent wieder.
Jakob.
Schönen Gruß
Chris
Die haben Dich gerade nötig.
Die geben Dir dein Geld wieder …abzüglich der Nutzung…
Ja und die ist nach (30 Jahren - 1Tag) geradezu 100%ig.
Du bekommst wirklich nur 1 Cent wieder.
Jakob.
Nu, müßte man sich mal die Garantiebedingungen genauer ansehen.
Aber ein Witz ist es trotzdem.
Gruß
Chris