Recht: Kommt mein ehemaliger Chef damit durch?

Guten Abend,

also erstmal Danke schonmal fürs durchlesen. Ich könnte echt Hilfe gebrauchen in einer Rechtsfrage.

Zu allererst ging es darum, dass ich ein Pfand von 120€ für Arbeitskleidung hinterlegt habe. Dies war ein stillschweigender Vertrag, den er mit allen Mitarbeitern eingeht.
Da die Hemden jedoch kleine Mängel aufweisen (nach 3 Jahren tragen natürlich nicht vermeidbar) möchte er mir das Pfand nicht zurückzahlen.

Nun vor Wut hat dann meine Mutter bei einer Bewertungsplatform diesen Sachverhalt dargelegt. Jedoch hat Sie Ihn weder persönlich benannt (DU HAST DAS GEMACHT) noch angegriffen, sondern Ihren Beitrag sehr allgemein gehalten. (EIN GESCHÄFTSFÜHRER DER DAS UND DAS TUT … HAT KEINE PERSÖNLICHKEIT)

Als Antwort erhielten wir dann Beleidungen (wie kann ein Mann wie *** mit dir schlafen) und Bedrohungen, ich zitiere: „ich zerstöre alles was du je geliebt hast“, - oder Sätze wie „ich sorge dafür das deine Tochter im Umkreis von 100 km keinen Job bekommt“ und noch dazu hat er gedroht mich bei meinem jetzigen Arbeitgeber anzuschwärzen sollten wir das nicht binnen 2 Tage löschen.

Auch hat er meinen Arbeitgeber sowie meinen Namen öffentlich benannt.

Nun ist die Frage: Kann ich dagegen vorgehen?

hallo azulluza,

was du schreibst, höt sich für Außenstehende kompliziert an,
daher mein Rat. gehe gleich damit zu einem Anwalt,
der sich mit solchen Sachen halbwegs auskennt.
Nach einem deutlichen Anwaltsschreiben kneifen die Gegner oft den Po ein…
oder lassen zumindest Kompromissbereitschaft erkennen.
Du hast Recht: man muss sich nicht alles bieten lassen!!!

Hallo,

klar kannst Du dagegen vorgehen, würde ich auch machen.
Du hast ja das Geschriebene von Deiner Mutter, welches ja allgemein gehallten ist und dann die Reaktion, die sehr grobe Drohungen enthält.

Viele Grüße
Uli

Wenn Deine Mutter keine Namen genannt hat und die ganze Sache allgemein gehalten hat, wußte also nur der Betroffene und das ist Dein ehemaliger Chef, wer gemeint ist. Erstatte gegen ihn Anzeige wegen Verleumdung. Ich bin zwar kein Fachmann, meine aber Du hast mit der Anzeige gute Chancen. Kannst auch zuerst noch einen RA aufsuchen und Dich beraten lassen.
Viel Erfolg wünscht Ingeborg

sorry,kann dir leider nicht weiterhefen.
mfg.

ich wuerde sagen ja

das ist für mich Rufmord
Aber ich würde zum Anwald gehen.Lg.E

Hallo,

Nun ist die Frage: Kann ich dagegen vorgehen?

Ja natürlich können Sie dagegen vorgehen.

Allerdings sind alle Delikte die ich darin ersehen könnte Anzeigepflichtige Delikte. Das heißt es wird erst auf Strafantrag ermittelt.
Dieses können Sie selbst stellen bei der Polizei oder aber sie betrauen einen Anwalt mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen (dieser kann sich sowohl um die strafrechtlichen als auch um die zivilrechtlichen Interessen Ihrerseits kümmern)
Sie können dazu einen Termin vereinbaren und das Honorar für ein Erstgespräch erfragen.

Ein Anwalt kann Sie auch bezüglich Einstweiliger Anordnungen und der gleichen (eine gerichtlihe Anordnung zur zeitnahen Wahrung ihrer Interessen) beraten,wesentlich besser als jemand aus der Ferne es könnte, ohne das ganze selbst in Augenschein zu nehmen.

Zumal die Zuordnung von Üble Nachrede und Verleumnung im Allgemeinen nicht immer einfach ist. Die Bedrohung steht wohl ohne Zweifel im Raum.
Die Bewertung Ihrer Mutter zu bewerten ohne sie im ganzen zu kennen und ohne die Hintergründe wäre einfach unseriös,aber das was Sie hier erwähnen ist meines Erachtens von der Meinungsäußerungsfreiheit gedeckt. (Obwohl ich anmerken möchte das auch die Nachfrage nach dem Befinden „gehts dir gut?“ schon eine Beleidigung seien kann, je nach Kontext)

Daher würde ich an Ihrer Stelle einen Juristen zumindest in einem Erstgespräch damit konfrontieren und dann sehen wie ich weiter verfahre, ob ich seine Dienste in Anspruch nehmen möchte oder dann allein die Anzeigen stelle usw.

Bitte lassen Sie sich nicht zu Reaktionen hinreißen, so schwer es auch sein mag. Sichern Sie so gut es geht Beweise,also löschen Sie die Mails nicht, machen sie Screens von der bemängelten Bewertung (Drucken taste Drücken während die Seite offen ist, Paint öffnen und per STRG+V einfügen).
Reden Sie mit Ihrem neuen Chef darüber und klären ihn sachlich auf und sagen Sie ihm dass sie das nur erwähnen falls jemand an ihn heran tritt dass er Bescheid weiß.
(so würde ich erstmal vorgehen und dann je nach Rat des Anwalts entscheiden)

Ich wünsche Ihnen alles Gute,

LG

Hei,

grundsätzlich kann das Tragen von Arbeitskleidung vereinbart werden.
Wenn die -wann auch immer- zurück verlangt wird, muss sie wohl dem Arbeitgeber ausgehändigt werden.
Dabei sind während der Tragezeit die dem Beruf angemessenen Gebrauchsspuren wohl akzeptabel.
Ein etwa erhobenes Pfand müsste dann ebenfalls zurückgezahlt werden.
Im konkreten Fall ist das aber eine Frage, die entweder ein Fachanwalt beantworten sollte, oder der Gang zur Rechtsantragstelle beim zuständigen Gericht könnte -soweit Voraussetzungen erfüllt- Sinn machen.

Zu dem Rest dieses HickHack, den ich ohnehin nicht richtig verstanden habe, kann und möchte ich nichts schreiben.

Gruß Grebnell

tut mir leid,ich steige da nicht durch! hast du denn keinen Beleg über das Pfand?

Guten Abend,

also erstmal Danke schonmal fürs durchlesen. Ich könnte echt
Hilfe gebrauchen in einer Rechtsfrage.

Zu allererst ging es darum, dass ich ein Pfand von 120€ für
Arbeitskleidung hinterlegt habe. Dies war ein
stillschweigender Vertrag, den er mit allen Mitarbeitern
eingeht.
Da die Hemden jedoch kleine Mängel aufweisen (nach 3 Jahren
tragen natürlich nicht vermeidbar) möchte er mir das Pfand
nicht zurückzahlen.

HIER KÖNNTE ER VOM PFAND DIE MÄNGEL ABZIEHEN, ABER ER DARF NICHT DAS GANZE GELD EINBEHALTEN. ES SEI DENN, ER GIBT DIE HEMDEN RAUS (WAREN DIE SO WERTVOLL??)IST WIE MIETKAUTION, DIE MUSS JA AUCH ZURÜCKBEZAHLT WERDEN.

Nun vor Wut hat dann meine Mutter bei einer Bewertungsplatform
diesen Sachverhalt dargelegt. Jedoch hat Sie Ihn weder
persönlich benannt (DU HAST DAS GEMACHT) noch angegriffen,
sondern Ihren Beitrag sehr allgemein gehalten. (EIN
GESCHÄFTSFÜHRER DER DAS UND DAS TUT … HAT KEINE
PERSÖNLICHKEIT)

Als Antwort erhielten wir dann Beleidungen (wie kann ein Mann
wie *** mit dir schlafen) und Bedrohungen, ich zitiere: „ich
zerstöre alles was du je geliebt hast“, - oder Sätze wie „ich
sorge dafür das deine Tochter im Umkreis von 100 km keinen Job
bekommt“ und noch dazu hat er gedroht mich bei meinem jetzigen
Arbeitgeber anzuschwärzen sollten wir das nicht binnen 2 Tage
löschen.
WENN DEINE MUTTER DAS SO „ALLGEMEIN“ GEHALTEN HAT, WIE KOMMT DER DANN AUF EUCH???
Auch hat er meinen Arbeitgeber sowie meinen Namen öffentlich
benannt.

Nun ist die Frage: Kann ich dagegen vorgehen?

AUF JEDEN FALL! UNTERLASSUNGSANTRAG STELLEN (ANWALT EINSCHALTEN), WEGEN BEDROHUNG ANZEIGE ERSTATTEN (POLIZEIDIENSTSTELLE AUFSUCHEN) und bereits jetzt DEINEN NEUEN ARBEITGEBER INFORMIEREN.

Na ja, so korrekt ist das Verhalten Ihrer Mutter auch nicht. Aber es rechtfertigt auf keinen Fall derartige Beleidigungen und Drohungen. Dagegen können Sie ntweder per Anzeige bei der
Polizei vorgehen (was allerdings wenig bringen dürfte, solange die Drohungen nicht komkreter werden oder durch Taten ausgefüllt werden) oder Sie können privatrechtlich eine Unterlassungserkärung verlangen.
Dazu sollten Sie sich einen Anwalt nehmen.

Mein Rat: reden Sie vorsorglich schon mal mit Ihrem neuen Arbeitgeber und schildern Sie ihm den Sachverhalt aus Ihrer Sicht. Das würde die Gefahr des „Anschwärzens“ minimieren.

Hi
ich sehe nur eine Möglichkeit:
ANWALT

Gruß
HaWeThie

Hallo azulluza,

das Strafrecht ist nicht mein Fachgebiet und ich möchte dich daher grundsätzlich an fachkundigere Experten verweisen.

Falls von anderer Seite nichts kommt, soweit meine Einschätzung:

Hier haben sich beide Seiten nicht mit Ruhm bekleckert - alles was hier vor sich geht, auch die Äußerungen der Mutter, bewegen sich meiner Ansicht nach im Bereich der §§ 185 - 187 StGB (Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung).
Natürlich kann man hier gegeneinander vorgehen, ich möchte aber zu bedenken geben, dass mit Gerichtsprozessen Kosten, Öffentlichkeitswirkung und psychische Belastungen einhergehen und Streitigkeiten oft noch weiter eskalieren (auch wenn man es sich schon gar nicht mehr schlimmer vorstellen kann).

Vorbehaltlich etwaiger gesonderter Vereinbarungen in Arbeits- oder Tarifverträgen ist es übrigens durchaus denkbar, dass der Arbeitnehmer die Arbeitskleidung selbst bezahlt, bzw. ein Pfand als Ausgleich für über die Zeit durch Benutzung verschlissene Arbeitskleidung einbehalten wird. Das ist ja gerade der Sinn eines zu hinterlegenden Pfandes. Das rechtfertigt freilich nicht die vollkommen überzogenen Reaktionen des Arbeitgebers, sollte aber insgesamt schon mit bedacht werden.

Viele Grüße und viel Erfolg und Durchhaltevermögen in dieser schweren Situation.

Hallo,

meines Erachtens nach ja, das erfüllt den Tatsachbestand der üblen Nachrede und Beleidigung, ich würde ihn anzeigen und verlangen, das das gelöscht wird!