meine Freundin arbeitet bei McDonald und möchte nun wieder arbeiten und zwar auf 30 stunden un möglichst nur vormittags. jetzt sagt ihr chef (der in ihrer Filiale) das es ihm nicht möglich ist das so zu machen es ging nur wenn er sie einteilen kann wie er will oder 400€. wir würden das auch so akzeptieren wenn er nicht bei anderen das ganze auch gemacht hat und außerdem hat er genug angestellte allein in der filiale arbeiten locker 25 personen. unter dem Franchise nehmer stehen sogar 5 filialen mit locker 120 angestellten. jetzt die frage: ist es ihrem chef erlaubt ihr das einfach so zu verwähren oder muss er ihr das erlauben und was könnten wir noch machen könnten wir auch mit dem Franchise nehmer reden ob er nicht evtl eine möglichkeit in einer anderen Filiale sieht???
Ich würde einen Antrag beim Franchisenehmer auf 30h
stellen. Das sollte schriftlich erfolgen.
Er müsste dann ja schriftlich begründen warum das nicht gehen sollte, damit kann man denn weiter sehen, ob rechtlich was zu erreichen ist.
Ich bin der Meinung das der Anspruch besteht auch nur 30h zu arbeiten.
Leider kenne ich mich da nicht so genau aus, aber leider ist es so, dass gerade bei einem Filialbetzrieb wie Mc Donald, mit unterschiedlichen Arbeitszeiten, der
Filialleiter nicht unbedingt auf die Wünsche eingehen muss.Bernward
da ich kein Rechtsexperte bin, kann ich hier nur ganz generelle Dinge sagen:
Bei der Anzahl von Mitarbeiter hat sie normalerweise das Recht auf eine Teilzeitstelle.
In wieweit der Arbeitgeber akzeptieren muss, dass sie nur vormittags arbeitet, weiß ich nicht.
Um wirklich sicher zu gehen, welche Rechte ihr habt, würde ich einen Anwalt um Rat fragen.
Hallo,
aus meiner sicht kann er das grundsätzlich so machen, es sei den ihr organisiert euch gewerkschaftlich und könnt dann auf gewisse belange einfluss üben. alles andere ist Verhandlungssache und obliegt der Zustimmung des AG/Inhaber.
Grundsätzlich hat man nach der Elternzeit Anspruch auf seine vorherige Beschäftigung. Wenn man jetzt das Beschäftigungsverhältnis ändern will (z.B. von einer Vollzeit in eine Teilzeitstelle) ist man zumindest teilweise dem Willen des Arbeitgebers ausgeliefert. Aber eben nur teilweise. Wenn es offensichtlich mehrere Beschäftigte mit der gewünschten Regelung gibt so darf der Arbeitgeber dies einer bestimmten Person (mit Ausnahme von leitenden Angestellten) nicht einfach verweigern (nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)). Sollte der Arbeitgeber dringende betriebliche Gründe anführen können so gibt es einen Problemfall (kann ich mir ehrlich gesagt aber nicht vorstellen). Natürlich kann die genannte Arbeitszeitregelung mit Einverständnis des Arbeitnehmers auch in einem anderen Betrieb durchgeführt werden. Deshalb kann ich ein Gespräch mit dem Franchisenehmer, sofern sich der Filialleiter weiterhin stur stellt, nur empfehlen.