Hallo,
ich hätte mal gern Eure Meinung zu einem (für mich) komplizierten Sachverhalt:
Mein Lebensgefährte und ich haben ein Haus gekauft. Den Kaufvertrag machten wir zunächst zusammen. Auf Anraten des
Steuerberaters sollte ich das Haus jedoch allein erwerben. Also schilderten wir dem Notar den Sachverhalt und er lud die Verkäufer und uns zu einem neuen Termin. (zeitlicher Abstand knapp zwei Monate). Grunderwerbsteuerbescheid 1/2 ich 1/2 mein Lebensgefährte war schon im Haus. Ich bezahlte meine Hälfte, der Notar machte einen Zusatz zum Kaufvertrag, sinngemäß dass die Erschienen sich einig sind, dass nur ich Käufer bin und beantragte unverzüglich die Aufhebung des Grunderwerbsteuerbescheides gegen meinen Freund. Ich bekam den Bescheid über die zweite Hälfte und bezahlte. Den Bescheid gegen meinen Freund wollte das Finanzamt jedoch nicht aufheben. Also soll er Steuer für etwas bezahlen, was er gar nicht erworben hat.
Unser Steuerberater meint, der Notar hätte einen Fehler gemacht, der Notar meint, das Finanzamt sei im Unrecht - kurz und gut, die Sache ist nun vor dem Finanzgericht. Wahrscheinlich wird sich das den Ausführungen des Finanzamtes anschliessen.
Wahrscheinlich bin ich zu doof zu Begreifen, dass man für etwas, was man nicht erworben hat, Steuern bezahlen muss!!!
Usch
hi Usch,
ist schon ein wenig verworren und ziemlich leichtsinnig ein haus (mit dem ganzen vielen geld, notar, steuer etc. drumrum) so einfach mal zu kaufen wie ne „waschmaschine“, nix desto trotz hast du/ ihr hier wohl aller vorraussicht nach wenig schuld, was dich aber vor strafe (erstmal) nicht schützt, also wenn du verlierst musst du wohl zahlen, ich würde aber gleichzeitig evtl. schadenersatzrechte beim notar/ steuerberater geltend machen, entweder jetzt schon oder spätestens bei verkündung des urteils durch „streitverkündung“ (heist das glaub ich) bei dem zuständigen gericht/ sitzung gegen n/s,
weil dafür haben die ne haftpflicht, wenn die fehler machen das die dann einspringt oder die selbst zahlen müssen,
ich nehme aber an, dass die sich dann wohl wehren werden und alles abstreiten und du dann auch noch gegen die vorgehen musst,
vielleicht hebt auch das nächste finanzgericht die noch ausstehende entscheidung des 1.fg auf,
weis man alles nicht,
also alles in allem würd ich wohl um den ganzen zinnober zu umgehen mit den beteiligten sprechen (FA, STeuerb., Notar) und versuchen vor urteilsverkündung einen auérgerichtlichen vergleich anbieten (z.b. fa bekommt 2/3 der „zusatzsteuer“ und vermeidet teuren rechtstreit, stB/ notoar/du teilt euch die kosten des fa) alle kommen mit einem blauen auge davon und haben ihre ruhe,
muss wieder betonen, das ich den genauen sachverhalt nur aus den paar angbaen herrauslese und finanztechn. nicht einzuordnen weiss,
ich könnte mir vorstellen, das das fa argumentiert, das es ne 1. verkauf (1/2 / 1/2) gab und später dann nochmal nen verkauf (1/2 / 1/2 zu 1/1), schlimmstenfalls musst du evtl. nochmal 1/2 steuer bezahlen,
(ich hatte hier schon mal nen ähnlichen fall, das fa hat da nen verkauf (steurgierig) gesehen, den weder notar/ RA/ steuerberater/ ich so entdeckt haben und ich aufgrund meiner „damaligen“ leichtgläubigen haltung niemand dafür haftbar machen konnte)
hm, die wege des finanzamtes sind wohl unergründlich und da streiten sich beamte die karriere machen wollen und kein eigenes geld einsetzen müssen, auf der anderen seite steckt bei euch soviel herzblut, zeit und geld drin, das es wegen der „paar“ € wohl nicht wert ist lange rechtsstreite zu führen
hm, kein so richtige rechtlicher rat, aber ich hoffe das hilft ein bisschen zu verstehn warum fa was haben will was du eigentlich gar nicht so hattest machen wollen
uwe
Hi, erst mal Danke Uwe
für Deine Antwort. Die Steuer ist schon bezahlt - also 1,5 fach auf einen Kauf. Das Finanzamt begründet es so, dass der Abschluss eines Kaufvertrages den Anspruch auf Übereignung bedeutet und damit ein Rechtsvorgang ist. Die Änderung ist ein weiterer Rechtsvorgang. Bei einem Telefonat erklärte mir der Finanzbeamte, der Vertrag hätte rückabgewickelt werden müssen und neu geschlossen. Also eine rein formelle Sache, zumal beide Verkäufer beide Male anwesend waren. Ich krieg es einfach nicht in den Kopf!
Usch
Hi Usch,
lag ich doch mit meiner vermutung richtig, wie das das fa sieht,
schlechte karten hast du jetzt noch, wenn der steuerberater und der notar nix voneinander wussten, sprich jeder nur das tat was er in der jeweiligen situation für richtig gehalten hat,
deshalb mein rat an alle die so etwas zukünftig machen:
bezieht alle beteiligten in die gespräche und gedanken mit ein bzw. unt3rrichtet die von den jeweiligen dingen und fragt nach vor- und nachteilen der ganzen sache
wenn du z.b. deinen notar beim zweiten termin gefragt hättest, was es denn für nachteile o. vorteile gibt das ganze so abzuwickeln, und er hätte gesagt, dass das alles so richtig ist und keine z.b. steurlichen nachteile auftreten würden, dann wäre es ein ganz klare faöschberatung gewesen und er hätte haften müssen,
so denk ich aber, dass er „nur“ deinen/ euren willen das ganze konform mit den geltenten gestzen abzuwickeln, und das hat er ja getan, du bist ja nun wohl eigentümer des hauses
, hasts halt 2.mal finanzamttechnisch gekauft ;-(,
grüße uwe