ch kann es mir einfach nicht verkneifen; vielleicht habt ihr alle von den 3 Koffern gehört mit der Millionen, die verloren wurden. Ein Bundeswehrsoldat hat sie zurück gegeben, ehrlicher Weise. Bei RTL hat man 50 000 Euro Belohnung für den Finder angekündigt…lieber 50 000 Euro, wie unglüklich eine Mille als ein schlechtes Gewissen, Richtig! Und jetzt, wo die Mille zurück geben wurden, dreht man dem Finder und Zurückgeber einen Strick…man ist der Meinung, er hätte zu lange gewartet-Hallo? Jetzt droht ihm ein Verfahren…Für mich fehlt jeglicher Beweis; Wollte er die Mille wirklich behalten? In welchem Gesetz steht, ab wann man etwas Gefundenes wieder zurück geben muss? Da kenne ich mich nicht aus. Aber gleich ein Verfahren am Hals? Da muss man doch erhlicher Weise mal sagen; hätte ich das vorher geahnt, ich hätte lieber die Mille vergraben…Ich bin auf jeden Fall der Meinung, ein Verfahren ist hier völlig ungerechtfertigt…Und es würde Aussage gegen Aussage stehen. Im Zweifelsfall doch immer Für den Angeklagten, nicht wahr? Was meint Ihr dazu? Schreibt mir! Ich möchte nur wissen, ob ich Recht habe…LG
Ich kann zwar nicht mit einer Gesetzesstelle dienen, aber wenn der Finder den Geldfund erst zurückgab, als ein hoher Finderlohn angekündigt wurde, darf man zumindest vermuten, daß er das Geld vorerst einmal eher behalten wollte. Ganz von der Hand zu weisen ist der Verdacht nicht. Es wird sicher interessant, den Ausgang des Verfahrens zu beobachten.
LG
Friede7
Hi,
gibt es denn schon einen Strafbefehl? Und wie lautet der Vorwurf? Betrug? Unterlassung?
Rein emotional kann ich Dich verstehen. Aber für Gefühle gibt es noch keine Paragraphen. Also kühlen Kopf bewahren und alles durchspielen. Das kann ich aber nur, wenn ich handfeste Fakten habe. Also dann mal schön der Reihe nach…
Gruß Katja
Ganz ehrlich? Ich habe keine Ahnung ob das rechtlich so ist, dass man ihn belangen kann oder nicht!
Aber eins muss man mal ganz klar sagen:
Moralisch ist das großes Unrecht. Wenn jemand eine Mio findet, dann ist es wohl nur normal mit dem Gedanken zu spielen, diese zu behalten. Und ein Lob an den Finder, dass er sich doch dagegen entschieden hat. Wer weiß, ob wir auch so handeln würden?!
LG Mirko
Moralisch gesehen ist man im Recht, wobei es einen Gesetzesartikel gibt, indem steht, dass man unverzüglich gefundene Sachen zurückgeben muss.
Wertsachen bis zu Euro 10 darf man behalten.
Der Paragarph 246 StGB regelt die Sache mit der Unterschlagung.
Der Mann wollte das Geld sicher nicht behalten aber da er nach dem Fund nicht direkt zur Polizei gegangen ist hat er sich alleine durch den „Versuch der Unterschlagung“ strafbar gemacht.
Rein aus moralischer Sicht muss ich dir natürlich Recht geben wenn du sagst das ein Prozess lächerlich ist.
Da beweist einer schonmal Zivilcourage und wird trotzdem bestraft aber leider sieht da die Gesetzeslage ganz eindeutig aus.
Denke aber nicht das er groß verurteilt wird und wenn doch dann nur mit einer geringen Bewährungsstrafe.
mfg Xzite
tut mir leid, ich habe keine Ahnung, um was es da genau geht und wie die genauen HIntergründe sind.