hallo,
Ich war anfang des jahres ziemlich krank und musste eine aussage beim sozialamt machen. Leider war ich zu dem zeitpunkt nicht ganz bei mir durch schmerzstillende mittel. Zudem nehme ich seit längeren die spritze, welche mein denkvermögen extrem einschränkt. Die aussage war nicht ganz richtig. Dennoch soll ich mich jetzt dafür verantworten. Meinem arzt sei keine verwirrung aufgefallen. Der arzt jedoch kümmert sich eh nicht wirklich um seine patienten. Jetz frage ich mich was ich tun soll. Ich war damals nicht ganz bei mir…
Lg
Hallo kannst du da nicht Widerspruch einlegen ? ansonsten wüsste ich auch nicht bescheid . oder du einen Vertrauensarzt .Lg
Habe ja widerspruch eingelegt aber hat die nicht gejuckt… Ich werde es noch einmal versuchen…
Lg
ich würde Dir raten, einfach die richtige Aussage nachzuholen. Mit der Wahrheit kommt man immer am weitesten. Sag klar, wie das damals gewesen ist.
Viel Glück
Uli
Ja oder mal zum Anwalt gehen .Lg
Hallo, aus meiner Sicht es es wirklich fast unmöglich Ihnen einen guten Rat hierzu zu geben.
Sie können meiner Ansicht nach nur weiter auf diese Position beharren und notfalls in den Weiterungen ggfls. die Einschaltung eines externen Gutachters/ Sachverständigen androhen bzw. anfordern.
Dazu weiß man ja nicht um die Wichtigkeit der von Ihnen hier vorgebrachten Aussage.
Viel Erfolg!!!
AK
Man kann auch ein zweites Gutachten erstellen lassen, leider kostet das meist Geld. Und man weiß dann auch nicht, wer welchen Gutachten mehr traut.
Im Streitfall kann man Widerspruch einlegen gegen eine Entscheidung des Sozialamts, wenn einem die nicht passt, und danach auch noch ein Gericht anrufen - hier wohl das Sozialgericht.
Dem Gericht steht es frei, welcher Aussage es mehr glauben mag - und welchem Gutachten es folgen mag. Wenn es gut geht, bezahlt der Staat sogar noch ein zweites Gutachten, falls das Gericht dies für nötig erachtet - also beantragen, am besten mit Hilfe eines Anwalts, der nichts kostet, wenn man zuvor einen Prozesskostenhilfeschein beantragt und erhält beim Amtsgericht.
Gruß aus Berlin, Gerd
Mit Ausrede nicht ganz bei mir kommt man nirgends durch. die Geschichte klingt ziemlich unglaubwürdig, das wird auch von keinem doktor abgenommen. Ehrlich sein
Moin,
ist natürlich ne schwierige Angelegenheit.
Wenn seitens des Arztes, der die Medikamente verordnete keine Verwirrung bescheinigt wird, bleibt m.E. nur, sich mit dem Sozialamt darauf zu einigen, dass ein Mediziner des Kreisgesundheitsamtes unter Vorlage der eingenommenen Medikamente eine Stellungnahme dazu abgibt. Ggf. würde ich auch den Arzt wechseln und mir vom neuen Arzt eine attestierte Meinung dazu einholen.
Na dieser Eintrag hört sich auch sehr verwirrt an.
Ich denke da kann man nicht viel machen, ausser sich einen Rechtsanwalt nehmen. Ich kann auf diese „komische“ Frage gar keine Antwort geben, weil überhaupt nicht ersichtich ist, um was es geht. Aber bei Angelegenheiten mit Ämtern ist es ratsam sich einen Rechtsanwalt zu nehmen.
Sie werden wohl die Verantwortung tragen müssen,es sei denn Sie könnten darlegen ,das Sie zum Tatzeitpunkt dermassen verwirrt gewesen sind ,so das Sie nicht mehr wußten was Sie zu Protokoll gaben.Mfg,
Sorry,
da hilft nur ein Anwalt!
Gruß
Hans
Einfach bei Deiner jetzigen Aussage bleiben, dass Du damals „unzurechnungsfähig“ warst und eine nicht korrekte Aussage abgegeben hast.
Stell Dich stur: ich glaube nicht, dass das SozAmt die Kosten für einen Gutachter aufbringen will und möchte.
Deine jetzige Aussage genau überdenken, diese immer wieder bestätigen und die vorige unter Arneimitteln gemachte Aussage dementieren.
Viel Glück
wer substanzen zu sich nimmt, ob verschrieben oder freiwillig, die das bewusstsein beeinträchtigen, muss damit leben, dass der andere in treu und glauben das gesagte als gültig hinnimmt. ich sehe wenig chancen, das zu ändern, zumal sie nicht sofort nach bekanntwerden der tatsache ihre ausage angefochten haben… weiteres sagt ihnen ihr sozialrechtsanwalt.
Hallo,
sorry, für mich aufgrund fehlender verifizierbarer Fakten nicht zu beantworten.
MfG
KKl
Hi,
sorry kann ich dir nicht weiterhelfen. Ich würde die frage bei frag-einen- anwalt posten und wirklich alles reinschreiben warum du z.B. beim sozailamt vorstellig warst.
wende dich an die drogenhilfe