Habe ein kleines Problem und würde gerne mal Eure Meinung dazu hören …
Also : Ich habe Anfang März bei ebay einen Center-Speaker der Firma Nubert versteigert. In der Artikelbeschreibung stand „ca. 3 Monate alt“ und es wurde nichts von einer Rechnung erwähnt, die mitgeliefert wird.
Der Center wurde dann via Sofortkauf „ersteigert“ und kurz darauf versand. Trotz guter Verpackung (wurde mir vom Käufer schriftlich bestätigt), wurde der Mitteltöner des Centers beim Transport beschädigt. Behebung des Schadens kostet laut Nubert ca. 45 €. Der Käufer hat mir für die Regulierung 50:50 Vorgeschlagen, ich habe mich einverstanden erklärt, hätte aber gerne was Schriftliches von Nubert. Außerdem wollte der Käufer die Rechnung, die ich nicht mehr habe. Ein Duplikat von Nubert anzufordern ist unmöglich, da ich den Center selbst gebraucht gekauft habe (laut Verkäufer ca. 6 Wochen alt) und den Namen des Verkäufers nicht mehr kenne.
Nun droht mir der Käufer mit dem Anwalt, weil ich die Rechnung nicht mehr habe.
Dazu einige Fragen :
Gefahrenübergang auf den Käufer ist doch bei Abgabe bei der Post, oder? Somit ist die Einigung auf 50:50 doch eigentlich sogar Kulanz von mir aus ?
Meiner Meinung nach war die Rechnung nicht Bestandteil des Kaufvertrages, da nicht in der Auktion erwähnt. Richtig ?
Was ist, wenn sich herausstellt, dass der Center älter als „ca. 3 Monate“ ist, ich davon aber nichts wusste ?
Gefahrenübergang auf den Käufer ist doch bei Abgabe bei der
Post, oder? Somit ist die Einigung auf 50:50 doch eigentlich
sogar Kulanz von mir aus ?
Tja, da bin ich mir jetzt nicht sicher, die Frage ist aber auch unerheblich, denn Ihr habt Euch ja auf 50:50 geeinigt, so daß die Frage des Gefahrenübergangs keine Rolle mehr spielt.
Meiner Meinung nach war die Rechnung nicht Bestandteil des
Kaufvertrages, da nicht in der Auktion erwähnt. Richtig ?
Das sehe ich genauso. Zwar kann man sich auch konkludent einigen, aber einfach in eine normale Auktion hineinzuinterpretieren, es müsse eine Rechnung dabei gewesen sein, halte ich für abwegig.
Was ist, wenn sich herausstellt, dass der Center älter als
„ca. 3 Monate“ ist, ich davon aber nichts wusste ?
Problematisch, insbesondere dann, wenn Du einfach ins Blaue hinein spekuliert hast. Könnte u.U. zu einem Anfechtungsrecht wegen arglistiger Täuschung führen. Die Anfechtung hätte der Kunde aber sofort erklären müssen.
Einen Anwalt kann er sich ja ruhig nehmen. Schreib ihm mal, was das für Kosten verursachen wird
Was ist, wenn sich herausstellt, dass der Center älter als
„ca. 3 Monate“ ist, ich davon aber nichts wusste ?
Problematisch, insbesondere dann, wenn Du einfach ins Blaue
hinein spekuliert hast. Könnte u.U. zu einem Anfechtungsrecht
wegen arglistiger Täuschung führen. Die Anfechtung hätte der
Kunde aber sofort erklären müssen.
Habe nicht ins Blau hinein spekuliert! Habe das angebliche Alter der LS beim Kauf genommen plus die Zeit, die sie in meinem Besitz waren. Wenn überhaupt, wäre auch ich arglistig getäuscht worden !
Einen Anwalt kann er sich ja ruhig nehmen. Schreib ihm mal,
was das für Kosten verursachen wird
Dumm nur, dass ich zahlen würde, wenn ich verlieren würde !
Doch was lernen wir aus der Geschichte: Eine
Rechtsschutzversicherung ist ein absolutes Muß.
Genau daran habe ich vorhin auch gedacht! Werde wohl
erstmal eine abschließen … Was kostet sowas denn ?
Hallo,
sobald man sich bei ebay auf die Ebene von Rechtsstreitigkeiten begibt, verliert die Sache sofort ihren Spaß.
Ich kann jedem Anbieter nur absolute Ehrlichkeit und Offenheit bei der Produktbeschreibung ans Herz legen. Man darf eben nicht darauf aus sein, den Bieter mit mehrdeutigen Aussagen oder durch Weglassen von Informationen zu unzutreffenden Annahmen und Hoffnungen zu verleiten. Also schreibt man beim Alter des Gegenstands eben nicht ca. 3 Monate, sondern nennt Roß und Reiter, also z. B.: Ich habe den Gegenstand selbst vor 6 Wochen gebraucht gekauft.
Nach meiner Erfahrung macht sich solche Offenheit nicht negativ bemerkbar, sondern das genaue Gegenteil ist der Fall. Wenn dann auch noch sorgfältig verpackt und zügig abgewickelt wird, macht die Sache richtig Spaß und verursacht keinerlei Ärger.
Der Zoff hat immer die gleichen Kennzeichen: Bei fragwürdiger Ware verschanzt sich der Verkäufer hinter eigenem Nichtwissen und bei etwas teureren Gegenständen soll auch noch der letzte Euro gespart werden, statt die Sache über das angebotene Treuhandkonto abzuwickeln. Dann haben alle Beteiligten eigentlich selbst Schuld, wenn etwas schief geht.
Vor einiger Zeit wollte ich ein Rührwerk ersteigern. Bei 50 Euro bekam ich eine Mail der Verkäuferin, die mir riet, nicht mehr höher zu steigern, weil das Teil nicht mehr so ganz neu wäre und außerdem hätte sie noch mehr davon. Von der gleichen Verkäuferin ersteigerte ich später eine richtig teure Präzisionswaage und hatte ein gutes Gefühl bei der Vorkasse. Wie sich herausstellte, war das Vertrauen unbedingt gerechtfertigt. Ähnlich positive Erfahrungen machte ich schon mehrfach und halte es als Verkäufer auch so, daß ich Bescheid sage, halt, es ist genug. Nimm nicht den letzten Cent, den Du kriegen könntest, sage unumwunden, wenn der Gegenstand Macken hat und es läuft wie geschmiert.
Ein guter Verkäufer sorgt dafür, daß alle zufrieden sind, nicht nur er selbst.
Doch was lernen wir aus der Geschichte: Eine
Rechtsschutzversicherung ist ein absolutes Muß.
Gruß,
Chris
Genau daran habe ich vorhin auch gedacht! Werde wohl
erstmal eine abschließen … Was kostet sowas denn ?
Moin,
zum Thema Rechtschutzversicherung: diese kostet je nach Anbieter und Versicherungsumfang (als Beispiel: Verkers-, Zivil- und Arbeitsrecht) zwischen 100 und 300 Euro p.a. Vergleichen ist also angesagt.
Im konkreten Fall kannst du eine RSV aber getrost vergessen! Denn: eine RSV tritt nur für Angelegenheiten ein, die während des Versicherungszeitraums ihren Beginn haben. Des weiteren ist bei allen mir bekannten RSV eine dreimonatige Wartefrist eingebaut, d.h. die ersten drei Monate besteht keine Kostentragungspflicht.
Empfehlenswert ist eine RSV aber trotzdem, denn die Kosten für einen RA übersteigen gerade bei geringeren Streitwerten schnell die eigentliche Forderung. Verliert man den Rechtsstreit, kommen nämlich die Kosten der Gegenseite hinzu. Auch in Arbeitsrechtsangelegenheiten rechnet sich eine RSV sehr schnell, denn die Kosten der 1. Instanz trägt grundsätzlich jede Partei selbst!
Aus eigener Erfahrung kann ich die Mecklenburger Versicherung empfehlen. Diese bietet einen sog. Junge-Leute-Tarif für Versicherte unter 27 und ist preislich im unteren Mittelfeld angesiedelt.
Aus meiner Praxis im RA-Büro kann ich sagen, daß u.a. die Allianz (sehr teuer) recht problemlos zahlt. Über die „Advo-Card“ kann ich persönlich nur sagen: jedesmal zähes ringen um eine Deckungszusage.
Gruß
Daniel Scholdei
PS: die Angaben zu den Versicherungen geben nur meine persönlichen Eindrücke wieder!
nur so am Rande, sowas verschickt man doch eigentlich als Paket -> und das ist versichert. Insofern sollte die post mal mit dem Transportschaden konfrontiert werden, würde ich sagen.