Hallo Experten!
Eine ganz kurze Frage:
Was ist richtig und warum?:
„Nils hat Recht“
oder
„Nils hat recht“???
Vielen Dank im vorfeld!
Schöne Grüße aus Nürnberg!
Helena
Der neuen Rechtschreibung wegen: „Nils hat Recht“. Solchen Fragen werden auf www.duden.de leicht ebantwortet.
Hallo Helena,
Begriffe wir „recht“ werden in Zusammenhang mit den Verben „sein“, „bleiben“ und „werden“ klein geschrieben. Die Verbindung mit „haben“ fordert also Großschreibung.
Herzliche Grüße
Thomas Miller
Vielen Dank, Thomas! owT * und Gruß
ohne
weiteren
Text
Danke, Alexandra! owT Gruß
ohne
weiteren
Text
Hallo Helena,
Nils hat wen oder was?
Nils hat Recht!
Naja, so haben wir gelernt nach einem Substantiv zu fragen.
Nach der ndRR wird es bei Getrenntschreibung groß geschrieben.
Wenn es früher klein geschrieben wurde, dann war das echt
schwierig, oder?
Ich hoffe, dass unsere Experten sich noch äußern
)
LG, Karin
Danke Karin!
Hallo Karin!
Nils hat wen oder was?
Nils hat Recht!
Naja, so haben wir gelernt nach einem Substantiv zu fragen.
Ähnlich haben wir es in Spanien auch gemacht, zum Ärger der Lehrer, denn sie wollten daß wir das ins Passiv umkehren um zu wissen zB wo das Complemento Directo (entspricht in ca. Eure Akkusativ) ist. Der typischen Beispiel war:
Cervantes schrieb „Don Quijote de la Mancha“.
„Don Quijote de la Mancha“ wurde von Cervantes geschrieben.
Also „Don Quijote de la Mancha“ ist der Complemento Directo (Eure Akkusativ, halt).
Das haben wir aber nicht gemacht sondern eben wie Du nach „¿a? o ¿para quien?“
Nach der ndRR wird es bei Getrenntschreibung groß geschrieben.
Jaein! Es richtet sich nach dem Verb. Mit „haben“ soll es Groß sein. Alle anderen Verben bedürfen dann Kleinschreibung.
Wenn es früher klein geschrieben wurde, dann war das echt
schwierig, oder?
Damals konnte ich auch 0 Deutsch ;o))))
Ich hoffe, dass unsere Experten sich noch äußern
)
Haben es schon getan!
Schöne Grüße aus Nürnberg!
Helena
Helena, ich bin verwirrt!
Hallo Helena,
ich möchte das mit den verschiedenen Verben schon gerne glauben, allein mir fehlen ein bißchen die Praxis und die Übung.
Wenn R/recht in Zusammenhang mit „sein“ klein geschrieben wird, verstehe ich das noch, wenn es heißt: Mir ist das recht. Ich frage dann schließlich auch: Wie ist mir das?
Aber: Das ist geltendes Recht! Da würde ich auf jeden Fall wieder fragen: Wer oder was ist das? Dann schreibe ich Recht groß,und das, obwohl da „ist“ steht.
Experten, helft mir mal auf die Sprünge!
LG, Karin
Verschiedene Wörter
Hallo Karin,
das „recht“ von
Mir ist das recht.
und das „Recht“ von
Das ist geltendes Recht!
sind verschiedene Wörter. Das erste ist ein Adjektiv mit der Bedeutung „richtig“, „so wie es sich gehört“, „zufriedenstellend“, das zweite ein Substantiv mit der Bedeutung „Regelung“, „Rechtsvorschrift“.
Gruß Kubi
Hallo Karin,
Verständlicherweise kann ich Dir dabei leider nicht helfen. Ich habe nur weiter gesagt, was mir mitgeteilt wurde.
Wenn du aber möchtest, daß jemand Dir eine Fachkündige Antwort gibt, solltest Du diese an die 1. Frage hängen. Ich glaube so werden alle Leser drauf aufmerksam.
Liebe Grüße aus Nürnberg!
Helena
Hi Kubi!
(Du hast mich angeklickt!) ;o)))
Das was du sagst wußte ich schon. Aber antwortet meine Frage nur unvollständig denn in dem genannten Beispiel „Nils hat recht“ habe ich beides gesehen (groß und klein). Deshalb meine Frage.
Schöne Grüße
Helena
Hallo Kubi,
mir ist das schon klar, deshalb ja auch die unterschiedlichen Frageformen!
Was mich stört, ist die pauschale Aussage, dass R/recht in Zusammenhang mit dem Verb „sein“ klein geschrieben wird.
So kann man mich irritieren!
LG, Karin
Hallo Karin,
Was mich stört, ist die pauschale Aussage, dass R/recht in
Zusammenhang mit dem Verb „sein“ klein geschrieben wird.
So kann man mich irritieren!
aber dir ist schon klar, dass man das eigentlich versteht, weil ich mich ja auf die Frage bezogen habe. Selbstverständlich schreibt man in der Wendung „ich bin im Recht“ den Begriff wegen der Substantivierung groß, obwohl er in Verbindung mit sein hier steht. Ich denke, das ergibt sich von selbst.
Hier findest du übrigens eine schöne Zusammenstellung der neuen Schreibungen: http://www.mofx.de/de/fachbereiche/lektorat/neue_rec… , aber unter der hier relevanten Formulierung (Nr. 4, 3. Abs.) fehlt auch hier wie anderswo der Begriff „Recht/recht“, obwohl er da eigentlich stehen müsste.
In der amtlichen Regelung findest du das Ganze übrigens in § 56 (1), wo ebenfalls der Begriff „recht“ nicht aufgeführt ist. Allerdings findet man ihn in diesem Zusammenhang in § 55 (4), 5. Absatz, also an einer ganz anderen Stelle versteckt.
Herzliche Grüße
Thomas Miller