Recht-Ryanair-Haftung

Guten Abend,
ich habe versucht Antworten in WWW zu finden, leuchtet nicht ganz ein:

bin übers WE mit Familie nach Stockholm aus Lübeck mit Ryanair und zurück. Auf dem Rückweg kurz vor Landung wurde angekündigt, dass der Vogel in Bremen landet. Landung um ca 15:50. Grund war: es hat in unmittelbarer Nähe von Landebahn gebrannt, aus diesem Grunde logisch war Landung nicht möglich. In Bremen wurden Reisebusse von Gesellschaft bereitgestellt um Passagiere nach Lübeck zu bringen(16:15 Uhr). Wir und viele andere passten nicht rein uns wurde versichert noch ein Bus zu beschaffen, was auch geschah. Um ca 17:50 sind wir von Bremen - Airport abgefahren und um ca 20:10 Uhr in Lübeck-Airport angekommen. Planmäßige Ankunft in Lübeck wäre um 15:45 Uhr.
Meine Frage ist: mir sind jetzt zusätzlich Kosten entstanden, an wenn soll ich mich wenden um diese erstattet zu bekommen, an Ryanair oder Flughafengesellschaft?

bin bei meiner Suche auf das hier gestoßen:

http://www.bild.de/politik/wirtschaft/europaeischer-…

is es in diesem Fall mit Verspätung gleichzustellen ? bin schließlich fast 4,5 Stnd später in Lübecker-Flughafen angekommen

bin für Eure Antworten sehr dankbar.
MFG
borizky

Hallo,

der Flughafen Lübeck war in der Tat geschlossen. Somit lag die Diversion und dadurch resultierende verspätete Ankunft am Zielort nicht in der Verantwortung von Ryanair („Höhere Gewalt“) und somit haben Sie meiner Einschätzung nach keinen Anspruch aus Ausgleichszahlungen nach der EG-Verordnung.

Beste Grüße
Kai Below
www.fliegertarife.de

Hallo borizky,

wenn mich mein Gedächtnis nicht täuscht,
ist in diesem Fall kaum etwas zu machen, da hier durch das Feuer die „höhere Gewalt“ greift.
Da die Fluggesellschaft Euch auch mit Bussen Heim gebracht hat (bzw. zum Zielflughafen), ist die Gesellschaft Ihren Verpflichtungen nachgekommen.

Viele Grüsse
Jörg

Hallo Borizky,

ohne Experte auf dem Gebiet des Zivilrechts zu sein würde ich tippen, daß man daraus kein Recht auf Kompensation gewinnt. Die Fluggesellschaft hat durch „höhere Gewalt“ ihren Flugplan nicht einhalten können, aber umgehend für den Transport gesorgt. Daraus erwächst meiner Ansicht nach, daß keine Ansprüche erwachsen.
Aber ein Anwalt in Sachen Privatrecht hat da bestimmt noch mehr Möglichkeiten. Die Öffentliche Rechtsauskunft wäre auch eine günstige Alternative für solche Fragen.

Grüße
Schottischer

Servus,

aus dem Sachverhalt schließe ich, dass die Verzögerung „höhere Gewalt“ war (Brand in der Nähe der Landebahn), daher dürfte kein Anspruch auf Kompensationszahlungen bestehen.

Steht übrigens sogar in dem zitierten Bild-Artikel:

Ausnahmen seien nur möglich, wenn die Verspätung durch außergewöhnliche und für die Fluggesellschaft unvermeidliche Umstände verursacht worden sei.

Gruß,
Sax

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Hallo,

ich kann dir rechtlich gesehen nichts versichern, aber ich weiß dass, eigentlich egal worum es geht, die Erstattungsbeträge bei Ryanair meistens so gering sind dass dir noch zusätzliche Kosten entstehen weil du die überhaupt einforderst. Da musst du dich meines Wissens nach an den Hauptsitz in Irland wenden, oder die mega-teure Hotline. Versuchen kannst du es natürlich wenn es dir das wert ist.

Viel Erfolg und lieben Gruß

Hallo,

meiner Meinung nach sagt doch das Urteil schon viel aus: "Ausnahmen seien nur möglich, wenn die Verspätung durch außergewöhnliche und für die Fluggesellschaft unvermeidliche Umstände verursacht worden sei. "

Da die Fluggesellschaft nichts für einen Brand kann, so ist sie auch nicht Schadensersatzpflichtig. (Raynair wird sich evtl. selbst an den Flughafenbetreiber wenden, denn immerhin sind ja auch ihnen diverse MEhrkosten entstanden.)

Sollte der Flugfhafenbetreiber Schuld an dem Brand sein, so müsste er für den Schaden aufkommen, ansonsten ist es höhere Gewalt und da kannst du keinen Schadensersatz verlangen.

Versuch es bei der Flughafengesellschaft, das wäre mein Tipp - allerdings ist dies nur meine persönliche Meinung und keine Rechtsberatung.

Hallo,
ich würde sagen an die Gesellschaft des Flughafens
lg

Sorry
nicht mein Fachgebiet.

Also ich denke, der Fall ist eine außergewöhnliche Situation, die weder vom Flughafen noch von der Airline zu beeinflussen waren. Und damit entfällt der Entschädigungsanspruch. Feuer am Flughafen ist kein übliches betriebsrisiko und Sicherheit geht nun mal vor.
siehe auch http://de.wikipedia.org/wiki/Fluggastrechte

Mfg
Mawabo

Da ich österreichischer Jurist bin und die Frage keinerlei Bezug zu österreichischem Recht aufzuweisen scheint, kann ich leider nicht weiter helfen.

Sehr verehrte Teilnehmer, ich möchte an dieser Stelle jedem Einzelnen sehr Danken!!! Ihre Antworten haben mich in jeder Hinsicht weiter gebracht. Ich habe bereits beide Beteiligten: Fluggesellschaft sowie Flughafenbetreiber angeschrieben. Jetzt erwarte ich deren Stellungnahmen, bin gespannt…
Mit freundlichen Grüßen
Borizky

Da ich österreichischer Jurist bin und die Frage keinerlei
Bezug zu österreichischem Recht aufzuweisen scheint, kann ich
leider nicht weiter helfen.

Leider kann ich nicht weiterhelfen da ich mich da auch nicht auskenne tut mir leid