Hallo zusammen,
angenommen jemand kauft ein Haus und ist im Grundbuch vorgemerkt, als bei einem Sturm ein Dachschaden entsteht. Die Gebäudeversicherung des Vorbesitzers ist in der Pflicht, bei der jedoch eine Selbstbeteiligunng von 500 Euro vorgesehen ist. Wer muss diese 500 Euro zahlen, der Vorbesitzer oder der neue Besitzer? Die Versicherung ist ja noch nicht auf den neuen Eigentümer übergegangen, nachdem noch kein Grundbucheintrag erfolgt ist.
Viele Grüße
Sarah