Recht: Schaden Gebäudeversicherung kurz nach Kauf

Hallo zusammen,

angenommen jemand kauft ein Haus und ist im Grundbuch vorgemerkt, als bei einem Sturm ein Dachschaden entsteht. Die Gebäudeversicherung des Vorbesitzers ist in der Pflicht, bei der jedoch eine Selbstbeteiligunng von 500 Euro vorgesehen ist. Wer muss diese 500 Euro zahlen, der Vorbesitzer oder der neue Besitzer? Die Versicherung ist ja noch nicht auf den neuen Eigentümer übergegangen, nachdem noch kein Grundbucheintrag erfolgt ist.

Viele Grüße
Sarah

Hallo Sarah,

Wer muss diese 500 Euro zahlen, der Vorbesitzer oder der
neue Besitzer?

Üblicherweise ist im Kaufvertrag geregelt, was so „neben“ dem Eigentumsübergang im Grundbuch zu geschehen hat, beispielsweise die Zahlung des Kaufpreises.
Dort müsste auch der „tatsächliche“ Übergang der Immobilie und der Übergang der dazu gehörenden Risiken gehören.

Gruß
Jörg Zabel

ist. Wer muss diese 500 Euro zahlen, der Vorbesitzer oder der neue Besitzer?

Der, der am Schadenstag der Eigentümer ist. Im Kaufvertrag sollte der wirtschaftliche Übergang definiert sein, dann ist man Eigentümer mit allen Rechten und Pflichten. Der Grundbucheintrag kommt erst später.

Die Versicherung ist ja noch nicht auf den neuen Eigentümer übergegangen,

Ist auch nicht nötig, die Versicherung bleibt „am Haus“.

Hallo,

ist. Wer muss diese 500 Euro zahlen, der Vorbesitzer oder der neue Besitzer?

Der, der am Schadenstag der Eigentümer ist. Im Kaufvertrag
sollte der wirtschaftliche Übergang definiert sein, dann ist
man Eigentümer mit allen Rechten und Pflichten. Der
Grundbucheintrag kommt erst später.

„Eigentümer“ am Stichtag dürfte derjenige sein, der zu diesem Zeitpunkt im Grundbuch steht. Gerade weil der Eigentumsübergang erfahrungsgemäß „etwas dauert“, sind ja doch die Regelungen im Kaufvertrag nötig.

Gruß
Jörg Zabel