Recht Schadensersatz Zeitaufwand

Hallo liebe Leser,

mich interessiert (und betrifft) folgendes Anliegen:

Da gibt es jemand der mich absolut nicht ab kann und versorgt mich seit einem Jahr mit einem Unterlassungsschreiben nach dem anderen für die absurdesten Sachen.
Anfangs hab ich den „Fehler“ gemacht, die Unterlassungsschreiben von einem Anwalt abwehren zu lassen. Sowas zahlt keine Advocard, auch kann man anscheinend die Kosten nicht vom Unterlassungsauftragsgeber einfordern, da es keine ges. Grundlage dafür gibt !? :frowning:

Jetzt hat sich ein Unterlassungsschreiben durch sämtliche Instanzen durchgearbeitet, das Gericht hat beim 1. Gütetermin keine Erfolgschancen für den Kläger eingeräumt. Trotzdem, weil er die Klage nicht zurück nimmt, klagt er weiter-sprich es ist ein weiterer Gerichtstermin angesetzt mit hoffentlich dem entgüldigem Ergebnis, das die Klage abgewiesen wird.
Wollte vorab mal mich informieren, ob jemand sowas ähnliches erlebt hat, was dazu sagen kann, denn am liebsten würde ich dem Kläger für dieses Affentheater meine verbummelte Zeit (Auseinandersetzung mit den Schreiben, Gerichtsterminen, Zeit für Anwaltsuche/Besuche…) in Rechnung stellen.

Am besten ließe ich das dann durch den Anwalt machen, oder?

Schonmal lieben Dank vorab für hilfreiche Antworten
Lines

Hallo Lines,

zu Deinem Fall habe ich - Gott-sei-Dank - keinerlei Erfahrungen und kenne auch niemanden, der so einen kranken Spinner kennt. Allgemein zu Deinem Anliegen:

Den eigenen Zeitaufwand im Rahmen einer Schadensersatzklage durchzusetzen ist relativ schwierig, da der Nachweis der Bewertung aufwendig zu führen ist. Wesentlich leichter ist es, alles sofort an einen Anwalt zu geben, der sich darum kümmert, denn seine Rechnung ist direkt als Schaden nachzuweisen und entsprechend in einer Klage zu berücksichtigen. Natürlich trägst Du so zunächst einmal ein erhöhtes Kostenrisiko, deshalb besprich die Erfolgschancen vorher mit dem Anwalt. Ich kenne ja keinerlei Hintergründe der Unterlassungsklagen, deshalb kann ich zu Deinen Erfolgschancen nichts sagen.

Nur zur Info: Wenn Du kein Anwalt bist, kannst Du bspw. nicht einmal die bei Anwälten übliche „Post- und Telekommunikationspauschale“ ‚abrechnen‘ bzw. als Schaden ansetzen, auch wenn Du natürlich Ausgaben hattest.

Viel Erfolg
nch

Disclaimer:
Dies ist keine Rechtsberatung und keine juristische Einschätzung des Falls, bitte ggf. einen Anwalt beauftragen.

Stellen Sie doch dem Gericht ein Schreiben zu mit Kopie an die Gegenpartei, worin Sie Ihren Anspruch auf Schadenersatz geltend machen. Achten Sie auf eine detaillierte Liste Ihrer Ausgaben. Dazu ist kein Anwalt notwendig. Seien Sie aber beim Gerichtstermin präsent!

Am liebsten würde ich
dem Kläger für dieses Affentheater meine verbummelte Zeit
(Auseinandersetzung mit den Schreiben, Gerichtsterminen, Zeit
für Anwaltsuche/Besuche…) in Rechnung stellen.

Am besten ließe ich das dann durch den Anwalt machen, oder?

Schonmal lieben Dank vorab für hilfreiche Antworten
Lines

Hallo,

Rechtsverfolgungskosten sind i.d. R. nicht ersatzfähig. Vielleicht lässt sich Schadensersatz generieren über die Vorschrift des § 826 BGB, wenn es sich - und hierfür sprich so einiges - um eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung handelt, vgl. Palandt, Kommentar zum BGB, § 826, u.a Randnummer 18, (in der Bibliotek des nächsten Amtsgericht nach einem „Palandt“ fragen!

Das müsste die RS-Versicherung dann auch tragen.

Viel Glück

Andreas Kleiner

Hallo und danke für die schnelle Antwort…ich MUSS einen Anwalt nehmen. Das Landgericht ist in B-W und es wurde so „verfügt“ Auch wurde verfügt, dass ICH immer anwesend sein muss. Ich habe aber sehr gute Chancen und mein Anwalt hat zur Prozesseröffnung beantragt, dass wenn wir obliegen der Kläger alle Kosten zahlen muss…dabei handelt es sich ja in erster Linie um die Anwalts-/Gerichtskosten…aber nicht um meine Aufwendungen. Und da ich jeden Anwaltstermin erst mal selbst zahlen muss, weil eine Rechtschutz greift nicht bei „Abwehrrechtsstreit“ wollte ich hier erfahren, ob dass jemand schon so gehabt hat.
LG

Kann ich Dir leider nicht helfen. Habe auch keine Ahnung. Tut mir leid. Anwalt wäre sicherlich das Beste, aber die Kosten?

Hallo,

der Unterlegene in einem Rechtsstreit trägt die gesamten Kosten des Verfahrens und muss der Gegenseite ihre Aufwendungen ersetzen. Rechtsanwaltsgebühren allerdings nur nach der RGV-Gebührentabelle für Rechtsanwälte und Notare.
Sonstige Kosten, wie z.B. Zeitaufwand o.ä sind in der Regel sehr schwer durchzusetzen, es sei denn du kannst irgendwie einen Verdienstausfall damit begründen. Dies könnte aber u.U. ein weiteres Verfahren bedeuten. Die einzige Person, die sich darüber freut, ist dein Rechtsanwalt…

Lass den Anwalt machen. Wenn er dich weiter belästigt, ignorier es doch. Wenn es dir zu viel wird, nimm du ihn auf Unterlassung in Anspruch. Was die Anwaltskosten angeht, grundsätzlich gehört es nach der Rechtsprechung zum allg. Lebensrisiko, mit einer unberechtigten Forderung konfrontiert zu werden. Wenn aber jemand vorsätzlich und ständig unbegründete Forderungen stellt, um den anderen zu schädigen, hat man durchaus einen Schadenersatzanspruch , hier Erstattung der RA Kosten. Sprich mit den deinem RA, ob es hierfür reicht. Dreh den Spieß um! Gruß

Du vermutest richtig…Lass dass den Anwalt machen…

Gruß
Helmut W.

bin leider kein RA. der sollte Dir aber sagen können welche Möglichkeiten Dir da offenstehen. Das Thema ist (wie so oft) zu umfassend um ne konkrete Aussage zu Deinem Fall machen zu können, zumal im Privaten und Geschäftlichen Bereich unterschieden wird. Advocard bietet für ein paar Euro Beratungen von entsprechenden Anwälten an.

Ich würde einen Anwalt befragen-ob Du den Auftraggeber wegen „Unzumutbarer Belästigung“ belangen kannst oder sich z.B noch weitere Personen durch den Kläger belästigt fühlen und man evtl. mit mehreren einen Gegenangriff startet usw. Vielleicht sogar noch ein Attest vom Doc falls Du Nervlich angeschlagen bist (mittlerweile).Der Gegner wird sich überlegen weitere ungerechtfertigte Unterlassungserklärungen zu erheben,wenns teuer wird.
Viel Glück
MFG Mo
[http://www.123recht.net/ungerechtfertigte-Abmahnung-…](http://www.123recht.net/ungerechtfertigte-Abmahnung-bekommen- f100614 p2.html)
http://www.wekwerth.de/info/faq/abmahnung/

Hallo,
ich kann hier leider gar nicht helfen und empfehle einen Rechtsanwalt.
M.f.G.

Leider hab ich da bisher keine Erfahrung. Gut Glück!

Sie sehen das richtig. Lassen Sie das Ihren Anwalt klären. Als Privatperson können Sie nur Schäden geltend machen, die sie beweisen können, Z.B. Verdienstausfall durch Gerichtsverhandlungen. Zeitaufwand etc. sind m.E. nicht nachweisbar und schadensersatzfähig.

Hallo,
ich fand Ihre Antwort sehr hilfreich und hatte sie die ganze Zeit im Hinterkopf. Es gab inzwischen ein Zivilrechtsstreit vor dem Landgericht HD, nach 4 Sitzungen wurde die Klage abgewiesen. Jetzt hat der Kläger Berufung vor dem OberLG KA eingelegt. Heute kam das Schreiben von unserem Anwalt mit der Bitte, eine Vollmacht für Vortführen seiner Arbeit (so in der Art)zu unterschreiben. Bis jetzt haben wir für diesen unnötigen Rechtsstreit ca 3000 EUR zahlen müssen. Da meine Ersparnisse aufgebraucht sind, würde ich gerne wissen, ob man für das OLG einen Anwalt braucht.Kann ich mich weigern einen Anwalt zu nehmen. Wir fühlen uns absolut genötigt für an den Haaren herbei gezogenen Vorwürfe eine solche Nummer durchleben zu müssen. Ich habe ja leider keine Wahl. Ich kann ja nicht einfach sagen, ich geh da nicht hin. Der Kläger hat auch angekündigt, dass er niemals für die entstandenen Kosten aufkommen werde. Welche Möglichkeiten gibt es (aber nicht Zivil) Wie kann ich eine Anzeige richtig bei der Polizei formulieren?
Herzlichen Dank für`s Lesen und evtl. Antworten!
Lines & Frau