Liebe/-r Experte/-in,
Gibt es rechtliche grundlagen für das stellen eines ersatzfahrzeuges, wenn während das fahrzeug (hier: ein elektrofahrrad) innerhalb der garantiezeit kaputt geht und während bisher 2 wochen nicht zurückkommt?
Die details:
Im april wurde ein elektrofahrrad, marke ‚Flyer‘ für 5500.- Fr. erstanden. Nun ist es kaputt: der akku, der motor spinnt, die bremse blockiert unter belastung.
Der velohändler hatte das fahrrad am 3.8. zurückgenommen und sandte es an die bude ‚flyer‘ in K. Es hat noch garantie darauf. Der velohändler meinte sofort, ein ersatzfahrzeug könne er nicht geben.
Es kommen keine erklärungen der fachleute, nur sowas unhaltbares wie: noch nie dagewesen, es liegt am wetter u.s.w.
Der velohändler sagt, die bude ‚flyer‘ boome und man müsse geduld mit ihnen haben und sicher 15 mal anrufen…
Was wäre ein sinnvolles vorgehen, um:
- einerseits die kösten für zug und autobenutzung zurückzuerhalten und/ oder ein ersatzfahrzeug gestellt zu bekommen
- einen einwandfreien service für das fahrzeug zu erhalten ohne ausreden der hersteller.
Danke zu voraus für antworten!
jdee