Recht schweiz/ ersatzfahrzeug stellen

Liebe/-r Experte/-in,

Gibt es rechtliche grundlagen für das stellen eines ersatzfahrzeuges, wenn während das fahrzeug (hier: ein elektrofahrrad) innerhalb der garantiezeit kaputt geht und während bisher 2 wochen nicht zurückkommt?

Die details:
Im april wurde ein elektrofahrrad, marke ‚Flyer‘ für 5500.- Fr. erstanden. Nun ist es kaputt: der akku, der motor spinnt, die bremse blockiert unter belastung.
Der velohändler hatte das fahrrad am 3.8. zurückgenommen und sandte es an die bude ‚flyer‘ in K. Es hat noch garantie darauf. Der velohändler meinte sofort, ein ersatzfahrzeug könne er nicht geben.
Es kommen keine erklärungen der fachleute, nur sowas unhaltbares wie: noch nie dagewesen, es liegt am wetter u.s.w.
Der velohändler sagt, die bude ‚flyer‘ boome und man müsse geduld mit ihnen haben und sicher 15 mal anrufen…

Was wäre ein sinnvolles vorgehen, um:

  • einerseits die kösten für zug und autobenutzung zurückzuerhalten und/ oder ein ersatzfahrzeug gestellt zu bekommen
  • einen einwandfreien service für das fahrzeug zu erhalten ohne ausreden der hersteller.

Danke zu voraus für antworten!

jdee

Liebe/-r Experte/-in,

Gibt es rechtliche grundlagen für das stellen eines
ersatzfahrzeuges, wenn während das fahrzeug (hier: ein
elektrofahrrad) innerhalb der garantiezeit kaputt geht und
während bisher 2 wochen nicht zurückkommt?

Nur bei entsprechender Vertragsvereinbarung beim Kauf! (Vertragsfreiheit)

Die details:
Im april wurde ein elektrofahrrad, marke ‚Flyer‘ für 5500.-
Fr. erstanden. Nun ist es kaputt: der akku, der motor spinnt,
die bremse blockiert unter belastung.
Der velohändler hatte das fahrrad am 3.8. zurückgenommen und
sandte es an die bude ‚flyer‘ in K. Es hat noch garantie
darauf. Der velohändler meinte sofort, ein ersatzfahrzeug
könne er nicht geben.
Es kommen keine erklärungen der fachleute, nur sowas
unhaltbares wie: noch nie dagewesen, es liegt am wetter u.s.w.
Der velohändler sagt, die bude ‚flyer‘ boome und man müsse
geduld mit ihnen haben und sicher 15 mal anrufen…

**Was wäre ein sinnvolles vorgehen, um:

  • einerseits die kösten für zug und autobenutzung
    zurückzuerhalten und/ oder ein ersatzfahrzeug gestellt zu
    bekommen**

Ohne vertragliche Vereinbarung haben Sie kein einforderbares Recht für ein Ersatzfahrzeug in der Schweiz. Oft werden aber Ersatzfahrzeuge bei Autos aus Kulanz gestellt, als Dank für den Reparatur- oder Unterhaltsauftrag, auch wenn es meist eine alte Schwarte ist und man glaubhaft darlegen kann, dass Ihr Arbeitsort anders nicht zu erreichen wäre.

Bei Garantiearbeiten, an denen der Händler erst noch nichts verdient, geht also ohne vorherige Vertragsvereinbarung beim Kauf nichts.

einen einwandfreien service für das fahrzeug zu erhalten ohne ausreden der hersteller.

Das sollte eine Selbstverständlichkeit sein! Bei Schwierigkeiten wenden Sie sich bitte an das Schweizer Fernsehen, Format „Kassensturz“ oder an das zweiwöchentlich erscheinende Magazin „Schweizerischer Beobachter“. Die können Ihnen genau sagen, wie vorzugehen ist. Kostengünstig, oder als Abonnent (circa 65 Franken/Jahr) sogar kostenlos.

Danke zu voraus für antworten!

jdee

Liebe Grüsse

Hallo jdee!

Das ist wirklich ärgerlich!
Ich gehe mal davon aus, dass du das Bike in der CH gekauft hast?! Meines Wissens (bin kein Jurist)kommt es auf den Kaufvertrag und die vereinbarten Konditionen an.
Ob du nun während der Garantiezeit das Recht auf ein Ersatzbike hast, hätte m.E. beim Kauf ausbedungen werden sollen.
Ich kann dir leider nicht wirklich weiterhelfen, aber erkundige dich doch mal beim Bike-Corner-Uetendorf (033 345 72 22)oder einem anderen Händler, ob sie die diesbezügliche Rechtslage kennen. Beim googeln hab ich entdeckt, dass in Uetendorf während einer Reparatur ein Ersatzbike gestellt wird. (hoffe, ich habe mit dieser Info nicht gegen die Forenregeln verstossen - kenne diese Firma nicht mal)
Im OR (Obligationenrecht) findest du sicher weitere Informationen über evtl. Rückgabe/Wandelung/Minderung.

Viel Glück!
LG, Sudoku

Hallo liebe ratgeber!

vielen dank für die antworten!
Ich erkundige mich beim bikecorner, was sie meinen.
Dein tipp, sowas beim kauf auszubedingen, ist super - kommt aber leider zu spät. Werde die firma jedenfalls noch ansprechen auf den punkt, wie wir das künftig regeln.

Und beim beobachter melde ich mich, das macht sinn.

Schönes wochenende erstmal!

jdee