Recht Sozialrecht

Liebe/-r Experte/-in,
ich möchte ein pflegewohngeld für meine pflegebedürftige mutter beantragen. sie hat mich vor neun jahren mit einer summe zur deckung von schulden meines büros i. h. v. 100.000,- DM unterstützt,
die sofort ausgegeben waren und nicht mehr rückzahlbar sind. wie ist die rechtslage?
über guten rat würde ich mich sehr freuen.
frohes schaffen allerseits!
bruno

Hallo Bruno
…weiß ich leider auch nicht so genau.
ich würde mich mit dieser speziellen Frage wohl doch besser an einen
Fachanwalt für Sozialrecht wenden!
(Ich glaube, eine Schenkung kann und muß erst nach 10 Jahren nicht mehr
rückgängig gemacht werden, aber so…?)
Weiß ich nicht!!
Meine Freundin sagt als Plegefachkraft, daß bis 25000 Euro frei sind, also du nicht beteiligt wirst.
Vielleicht hilft das weiter!?
Gruß
Hartmut