Recht Strafanzeige Falsche Anschuldigung

Jemand hat eine 1 Zi-Wohnung vermietet, der Mieter bekommt Hartz 4 (was sie nicht wusste) Er sagte er arbeitet als selbständiger Maler , .Nach 6 Monaten zahlte das AA Amt 2 Monate nichts (sie haben ihn im Verdacht schwarz zu arbeiten.sie klingelte bei ihm, er machte nicht auf, .Er holte die Polizei , er sagte, daß er gratis ein Anwalt bekommt u. in Deutschl alle Rechte kennt. Er bedrohte ihren Mann.Sie ging dann zum Anwalt und ließ eine fristlose Kündigung -ersatzweise eine normale Kündigung aussprechen.1 Woche später zahlte das Amt. Dann zog sie die Klage zurück, da das ganze , so der Anwalt, nichts mehr bringt.und sehr teuer wird,sie auf den Kosten sitzen bleibe, da der Mieter ja nichts hat.Es kam noch öfter vor, daß er 1- 2 Mieten nicht zahlte, Sie hatte jedoch Angst vor diesem bulligen Mann, und sie setzte sich mit dem Amt in Verbindung, er bringt nie rechtzeitig die Belege für Hartz 4.
Das war auch im Dezember wieder so.
Die Hausverwaltung mahnte sie ebenso, daß er nie aufmacht es mussen Wasseruhren eingebaut werden, er macht nicht auf. sie schrieb Ihm im Dezember 2 Briefe
daß er an dem Tag da sein muss sonst entstehen ihr hohe Kosten , oder er soll jemand Beauftragen die Firma rein zulassen.
Ein Bekannter von ihr hat dann den Brief in den Briefkasten u.damit er ihn auf jden Fall bekommt unter die Tür geschoben.

Jetzt bekomme sie Post von der Polizei, der Mieter hat im Dezember Strafanzeige gegen seine Vermieterin gestellt, sie hätte seine Wohnung aufgebrochen und einen schweren Diebstahl begangen.
sie war 1 1/2 Jahren nicht mehr dort.und schon gar nicht in der Wohnung.
Die Wohnung ist vollständig von ihr möbliert, mit Küche, Microwelle , TV etc…

Wie kann sie sich gegen diese Anschuldigung wehren,muss sie einen Anwalt nehmen?

Ein Wohnungsnachbar hatte sie angerufen , daß ihr Mieter ,den Keller, den sie an einen Bekannten gab, das Schloss aufgebrochen hat seine Malersachen und Müll und Kartons etc. in den Keller ,und ein neues Schloss angebracht hat.Sie weiss nicht ob was fehltu. wie sie gegen
diesen Mann vorgehen kann.

Bitte gebt einen Rat, damit sie weiss was machen.
Lgr.

Hallo!

  • Rechtsanwalt beauftragen
  • Wohnung verkaufen, sobald Mieter ausgezogen ist.
  • Keine 1- oder 2-Zimmer-Wohnungen mehr vermieten.

Gruß,
M.

Hallo Mathias, Vielen Dank für de schnelle Antwort

Punkt 1 : heute Termin ausgemacht.
Punkt 2 : Geht nicht, solche Menschen kann man nicht kündigen, entweder
Verzug vom Amt, mehr als 2 Monate , dann fristlose Kündigung
wenn das Geld in der Zwischenzeit kommt alles von vorne
Eigenbedarf geht auch nicht.mehr Möglichkeit gibt es nicht
sie muss die Anwaltkosten tragen er nicht ( Hartz 4)
Gr.

so einen Mieter muss man loswerden. wahrscheinlich ein Mietnomade.
In zukunft vor der Vermietung in entsprchenden Portalen Auskunft einholen, ob Mietnomade oder nicht (sind schufaähnliche, kostenpflichte Portale , musste aber selbst suchen)