Hi!
Hallo Experten,
mich beschäftigt gerade folgendes Problem:
Gut, dass dieses Problem nur fiktiv und als ganz allgemeiner Fall betrachtet wird 
Eine Wohngemeinschaft wohnt zur Miete, bisher gab es keine
großen Probleme im Mietverhältnis, jedoch gib es aktuell
einige Unstimmigkeiten die ausgefochten werden.
Na ja, wer hier mit wem nicht klarkommt wäre ja auch nur interessant, wenn man dafür eine Anmerkung erwartet.
Dazu kommt jedoch, dass sich ein erneuter Mieterwechsel
innerhalb der WG ankündigt, was bisher gut funktionierte, bei
Abschluss verbal und (leider nur) informell zugesichert wurde
jedoch so nicht im Vertrag steht. Die WG besteht inzwischen
gute 4 Jahre, es wurde in jedem Jahr ein Mieterwechsel
vollzogen (1 raus, 1 rein).
Tja, wenn es nur einen Hauptmieter im MV gibt und die Austauschmieter nur Untermietverträge besitzen gibt es keine Vertragsregelungen mit dem Eigentümer-VM, außer der bereits gegebenen Zustimmung zur Untervermietung.
Ansonsten müßte bei einer Kündigung eines HM alle weiteren HM dem VM kündigen, damit der alte MV erlischt und ein neuer mit allen anderen HM wieder geschlossen werden kann. So weit das Recht im BGB.
Der VM war bisher damit einverstanden lediglich einen HM aus dem MV zu streichen und einen anderen dafür einzutragen. Aus dieser vergangenen Vorgehensweise läßt sich aber kein Gewohnheitsrecht für immer ableiten.
Diese gewünschte Verfahrensweise hätte als Vereinbarung mit in den MV aufgenommen werden müssen. Dies hat der VM nicht getan. Somit behält sich der VM sein Recht vor einen neuen HM auch mal abzulehnen, zB wegen Insolvenz etc.
Nun die Frage: Kann der VM sich auf einmal quer stellen und
dies als Druckmittel verwenden, oder gibt es Möglichkeiten
dieses Recht zu erhalten?
Wenn als Recht die freie Wahl eines neuen HM von den anderen HM im MV gemeint wäre, so gibt es dieses Recht nicht. Es gäbe nur das Recht dies vertraglich zu vereinbaren.
Es gibt aber vermutlich nur sehr wenige VM die dies wollen, da sonst der Wechsel von HM ohne das Einverständnis des VM möglich wäre. Im ungünstigsten Fall erhält der VM in kurzer Zeit nur zahlungsunfähige oder unwillige HM, die mit dem Ursprünglichen WG nichts mehr zu tun hätten. Welcher VM will sich schon wissendlich diesem Risiko aussetzen?
Danke für hilfreiche Infos!!
Am einfachsten wäre ein HM, der sich seine UM selber sucht und mit denen allen einen Unter-MV macht. Der HM übernimmt dann automatisch alle Risiken aus dem Haupt-MV und auch aus den Unter-MV inklusive der Zahlungsverpflichtungen.
Aber dieses Risiko scheint keiner der HM übernehmen zu wollen, sonst hätten sie sich ja für den Weg mit nur einen HM entschieden.
Dies erschien wohl der einen Person als alleiniger HM zu heikel.
Der VM soll es aber einfach so hinnehmen?
einen schönen Sonntag, Sabrina
vlg MC