Recht und Recht sind zweierlei

Jagt den Friedmann und Konsorten aus unserem Land und alle
die,die Menschen die wegen Kriminalitaetsdelikten in
deutschen Gefaengnissen,laenger als ein halbes Jahr einsitzen,
ebenfalls.

Jagt den Friedmann und Konsorten aus unserem Land und alle
die,die Menschen die wegen Kriminalitaetsdelikten in
deutschen Gefaengnissen,laenger als ein halbes Jahr einsitzen,
ebenfalls.

Hi Klaus. Lehrer laut ViKa.
Verjagen wegen dummschwätzen und leerstellen nach Satzzeichen weglassen? Am besten noch alle mit Mundgeruch und Axlschweisz, schlechte Köche gleich mit.
Selten so einen bescheuerten Post gelesen.
HH

Ein Fall für Camilla!
Herr Friedman ist dt. Staatsbürger, die kann man nicht so einfach „verjagen“, Du Dumpfbacke!

Jagt den Friedmann und Konsorten aus unserem Land und alle
die,die Menschen die wegen Kriminalitaetsdelikten in
deutschen Gefaengnissen,laenger als ein halbes Jahr einsitzen,
ebenfalls.

Und wohin? Ins Meer, oder was? Kein Land der Welt ist verpflichtet Deutsche wie Herrn Friedmann aufzunehmen.

Was man mit straffälligen Asylbewerbern schon nur selten hinbekommt (nämlich die Ausweisung) ist bei DUTSCHEN unmöglich.

Die sind dann wirklich ganz und gar unser Problem.

Für dein fortgeschrittenes Alter bedienst du dich echt einer halbstarken-Stammtisch-Polemik.

Gruß Ivo

Hallo Walter,

ich bin mit dir einverstanden, dass die Aussage von Klaus absolut unsinnig ist. Es gibt keinen Grund aber, warum ich als MOD intervenieren sollte… Er verstößt nicht gegen die Regeln. Wenn ich alle unsinnigen Postings löschen würde… :wink:

Gruß
Camilla

Hallo Klaus,

ich bewundere deine Toleranz und deine Weitsichtigkeit.

  1. Deutsche Bürger können zum Glück nicht ausgewiesen werden.

  2. Selbst für ausländische Mitbürger zählen Gesetze und nicht Willkür.

  3. Ich finde bedauerlich, dass es Menschen gibt, die solche Aussagen machen, sie ernst meinen und fest daran glauben.
    Aber solange diese Art von Ignoranz nicht die Überhand nimmt, ist Deutschland noch ein Land, in dem ich gerne lebe.

Komm runter von deinem selsbterrichteten Podest und mach dir Gedanken über die Menschen und die Möglichkeiten eines freidlichen Zusammenlebens (–>ein kleines Stichwort als Hilfe: Toleranz).

Camilla

Jagt den Friedmann und Konsorten aus unserem Land und alle
die,die Menschen die wegen Kriminalitaetsdelikten in
deutschen Gefaengnissen,laenger als ein halbes Jahr einsitzen,
ebenfalls.

Hallo Klaus,

als staatl. geprüfter Betriebswirt hast Du sicher auch die Rechtsgrundsätze des Deutschen Rechts lernen müssen. Wenn nicht - was ich aber bezweifle - sind Dir sicher als Wirtschaftslehrer die demokratischen Grundregeln unseres Landes bekannt. Dir als Lehrer sollte bekannt sein, das wir ein GG haben. Wobei ich durchaus einräume, dass ich heutzutage vielen Lehrern weniger Grundwissen zutraue als den vor dem Bildschirm sitzenden Schülern, denen sie eigentlich hätte etwas beibringen müssen. Piss A lässt grüßen.

Deine Gesinnung ist für einen Lehrer unangebracht. Friedmann und Asylbewerber in einen Topf zu werfen ist naiv. Friedmann ist deutscher Staatsbürger. Auch ein Aslybewerber wird nicht wegen geringer Mengen Kokain abgeschoben. Von einem Angestellten, der zudem wohl von dem Staat bezahlt wird, erwarte ich absolute Loyalität zum GG und zum Recht.

Gruss Günter

§ 130 StGb sollte zum Ausschluss reichen
Salü Camilla

Es gibt keinen Grund aber, warum ich als
MOD intervenieren sollte… Er verstößt nicht gegen die
Regeln.

Lies mal unten, ich finde er trifft mit seiner Aussage doch diesen Pargraphen.

(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,

  1. zum Haß gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder
  2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, daß er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

  1. Schriften (§ 11 Abs. 3), die zum Haß gegen Teile der Bevölkerung oder gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihr Volkstum bestimmte Gruppe aufstacheln, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordern oder die Menschenwürde anderer dadurch angreifen, daß Teile der Bevölkerung oder eine vorbezeichnete Gruppe beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden,

a) verbreitet,
b) öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht,
c) einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überläßt oder zugänglich macht oder
d) herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Buchstaben a bis c zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen, oder

  1. eine Darbietung des in Nummer 1 bezeichneten Inhalts durch Rundfunk verbreitet.

(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 220a Abs. 1 bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.

(4) Absatz 2 gilt auch für Schriften (§ 11 Abs. 3) des in Absatz 3 bezeichneten Inhalts.

(5) In den Fällen des Absatzes 2, auch in Verbindung mit Absatz 4, und in den Fällen des Absatzes 3 gilt § 86 Abs. 3 entsprechend.

Gruss Walti

Greift hier nicht…
Hi
Glaube nicht, dass ein derartiger Aufruf geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören…
ausserdem ist seine Aufforderung so pauschal, dass man kaum von „betroffenen Teilen der Bevölkerung“ sprechen kann…

dass der ganze Aufruf im Ursprungsposting schlichtwegs hirnrissig ist, steht auf einem anderen Blatt.

Aber es gibt ja auch Menschen, die mit der Gehirnmasse eines Seesternes auskommen…

Gruß
Mike

Hallo walter,

solche Äusserungen gelten nach dem geltendem Recht als frei Meinungsäusserung. Es ist auch keine strafwürdige Beleidigung enthalten. Wenn der Autor will, dass alle, wie z.B. Friedmann und Ausländer aus dem Land gewiesen werden, wenn sie sich strafbar gemacht haben, ist dies eine Meinung. Dass der Autor des Threads auch bei Deutschen bei Straffälligkeit für Ausweisung ist ( Friedmann ist Deutscher) und stellvertretend genannt, zeigt möglicherweise uns nur, wie ein Lehrer das Grundgesetz kennt. Dies ist für mich weitaus erschreckender als die Meinung. Letztlich erwarten wir doch, dass jemand, der unsere Kinder ausbilden soll, zuerst einmal selbst die Grundregeln unseres Staates kennt.

Gruss Günter

Hallo

Auch wenn du ein ganz stramm rechter Lehrer bist (wofür Du eigentlich gekündigt gehörst - wie sollst Du den Schülern eine halbwegs ausgeglichene Sichtweise im Sinne des Grundgesetzes vermitteln?), ist das wirklich eine recht primitive Sichtweise.

Mach doch einfach mal ein Versuch, kündige deinen Job und Deine Wohnung, verschenke dein Geld. So und jetzt versuchst Du mal ohne kriminell zu werden zu überleben. Viel Spass in unsenem ach so sozialen Land.

Früher mussten/durften die Häftlinge ja auch noch arbeiten, heute sitzen sogar welche rum, die eigentlich arbeiten wollen, weil es an Arbeit fehlt.

Und natürlich stecken wir dann all die kriminellen Wirtschatsbosse in den Knast und dann nahc 1/2 Jahr ins Ausland. Wär mal eine gute Idee…

Andreas

Jagt den Friedmann und Konsorten aus unserem Land und alle
die,die Menschen die wegen Kriminalitaetsdelikten in
deutschen Gefaengnissen,laenger als ein halbes Jahr einsitzen,
ebenfalls.

Hi!

Sag’ mal ist dass hier ernst gemeint, oder lachst Du Dir heimlich über die Reaktionen der Gemeinde auf Deine Provokation ins Fäustchen?
Wenn es ernst gemeint sein sollte, so ist es, jedenfalls für mich, ziemlich unmöglich auf diesem Niveau zu diskutieren.
Poste doch in diesem Fall einfach im Forum der REP’s, da stehen zahlreiche andere Beiträge von dieser Sorte.

Gruß
Tom

Ich gratuliere Dir
Hallo Klaus,

ich gratuliere Dir fuer den Mut Dich mit solch einem gefaehrlichen Unsinn als Dumpfbacke oder als Provokateur mittels Dummheit par excellence zu outen. So richtig einordnen kann man Dich leider nicht, ob nun Dumpfbacke oder Provokateur. Auch wenn es nur virtuell war, alle Achtung.

Ein rethorisches Schmankerl:
Wann gibt es btw eigentlich ein Brett mit dem Titel: Friedman und die DumpfmaennerInnen?

viele Gruesse, Peter

Jagt den Friedmann und Konsorten aus unserem Land und alle
die,die Menschen die wegen Kriminalitaetsdelikten in
deutschen Gefaengnissen,laenger als ein halbes Jahr einsitzen,
ebenfalls.