Guten Tag,
Hallo,
ich habe einige wichtige Fragen zum Recht und zu den Zuschlägen von Sonn-und Feiertagen…
mein Arbeitgeber ist Holländer und betreibt einen Landwirtschaftlichen Betrieb in Meck-Pomm.Ich bin Junglandwirt und sichtlich verwirrt.
1stens:ist er zur Zahlung der genannten Zuschläge verpflichtet?
2tens:sind Arbeitgeber überhaupt zur Zahlung von Sonn- und Feiertagszuschlägen verpflichtet? Wenn nicht vorher besprochen.
3tens:gelten für diesen Betrieb die deutschen oder die Holländischen Gesetzmäßigkeiten?
vielen Dank im vorraus…Jonas
Guten Tag,
ich bin leider keine Expertin für diese Rechtsangelegenheiten, aber eine grobe Antwort kann ich trotzdem geben:
Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf die Zahlung von Sonn- und Feiertagszuschlägen. Insofern würde bei Ihnen der Anspruch nur dann bestehen, wenn vertraglich oder tarifvertraglich etwas vereinbart wurde. DIeses müssten Sie überprüfen.
Für den Betrieb hier in Deutschland ist deutsches Recht anwendbar.
Gruß,
Alexis
Hallo Jonas,
das ist eine Frage aus dem Bereich Arbeits- und Tarifrecht, in dem ich mich nicht als Experte bezeichnen würde. Die Frage ist allerdings aus meiner Sicht ergänzungsbedürftig. So wäre von Interesse, nach welchem Tarifvertrag sich das Arbeitsverhältnis richtet und ob der Arbeitsvertrag Aussagen zur Zahlung von Sonn- und Feiertagszuschlägen trifft.
Selbstverständlich ist auch ein holländischer Arbeitsgeber im Inland an das deutsche Arbeitsrecht gebunden.
Hoffe, wenigstens ein wenig weitergeholfen zu haben, empfehle aber, bei solchen Dingen lieber einen auf das Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt zu Rate zu ziehen.
Beste Grüße
Jörg