Liebe/-r Experte/-in,
folgendes Problem.
Ich hatte vor 22 Jahren ein Verhältniss mit einer verheirateten Frau. Sie ist heute noch mit dem selben Mann verheiratet. Nun kommt sie nach 22 Jahren und behauptet, ihr Sohn wäre von mir. Unter welchen Voraussetzungen wäre es ihr möglich, eine Vaterschaftsklage oder einen Vaterschaftstest anzustrengen? Wie müsste ihre Vorgehensweise rechtlich sein???
Kann ich gezwungen werden, einen Vaterschaftstest zu machen? Unter welchen Vorraussetzungen?
Vielen Dank im Voraus…
Gruss Paul
Kläger ist üblicherweise das Kind auf Feststellung der Vaterschaft, und nicht die Mutter.
Der gerichtlichen Anordnung kann man sich nicht wirksam widersetzen.
Ohne Vaterschaftstest keine Unterhaltszahlung 
Lieber Paul,
darüber weiß ich leider gar nichts. Ich hoffe, Du findest einen Experten, der sich da auskennt.
Liebe Grüße
Kiki
liebe kiki,
trotzdem meinen dank…
gruss paul
hallo christoh,
danke für deine antwort …
gruss paul
Hallo und Guten Tag lieber „Paul“ ,
in der von Ihnen angefragten Sache sollten Sie sich grundsätzlich „zurücklehnen“ und auch nichts unternehmen.
Leider! ließen Sie die Frage offen, warum sich die Mutter überhaupt an Sie wandte und ob sie Sie nur einfach über den angeblichen Sachverhalt informieren oder ob sie gar „Unterhalt“ etc. einfordern will. Sie ließen auch offen, wie die Mutter Sie erreichte; kennen Sie sich denn noch untereiander oder die gegenseitigen Adressen?
Tatsache ist, dass die - immer noch verheiratete - Frau sehr detailliert offen legen müsste, warum sie die Vermutung hat(mehr ist es ja nicht) hat, dass Sie und nicht ihr Ehemann (oder ggfls. eine noch andere Person) der Vater, besser Erzeuger, ist. Sie müsste eingestehen, dass sie - im Volksmund bezeichnet - „fremd“ gegangen ist, in welchem Zeitraum u.v.a.m. Dies würde selbstverständlich auch alles ihr Ehemann erfahren; nicht zuletzt auch das 22-jährige „Kind“. Diese so genannte „Vaterschaftsvermutung“ steht auf mehr als „wackligen Füßen“ und es wird wohl keine Institution veranlassen,Sie zu einem Vaterschaftstest aufzufordern.Hierfür müßten andere Rechtsgrundlagen erfüllt sein.
Einen Unterhalt als solchen müsste sich übrigens das 22-jährige „Kind“ selbst „erstreiten“, weil es ab dem 18.Lebensjahr dafür nun einmal selbst zuständig ist.
Eine „rückwirkende“ Unterhaltsforderung (also vom Tag der Geburt bis zum vollendeten 18. Lebensjahr) ist absurd und bedürfte sehr detaillierter Nachweise und das Offenlegen aller damaligen „Geheimnisse“ u.v.a.m. Nicht zuletzt würde dann jedoch der Vaterschaftstest Voraussetzung werden müssen, für den sich sicherlich niemand entscheiden wird. An Ihrer Stelle sollten Sie, solange keine weiteren Forderungen gestellt werden, reaktionslos bleiben. Wenn Sie jedoch das ehrliche und aufrichtige Bedürfnis haben, tatsächlich „mehr“ wissen zu wollen oder gar den Gedanken hegen, nachträglich noch Vater werden zu wollen, so sollten Sie dies nur aus innerster Überzeugung tun. Ob damit etwas „Gutes“ erreicht wird, könnte Ihnen nur ein „Orakel“ beantworten.
Ich wünsche Ihnen eine schöne Zukunft.
Gruß A.B.
Lieber Anfrager Paul,
in dieser Angelegenheit habe ich keinerlei Wissen, Kontakt, Erfahrung und damit auch keine Hilfemöglichkeit.
Tut mir leid.
Willi Bichler
hallo alexander,
danke für die schnelle antwort,
die sache ist so, daß die mutter noch meine mailadresse hatte und ich ich ihr dann dummerweisse auch meine neue adresse und telefonnummer gab.
angeblich, will sie es nur so wissen, ohne unterhalt zu fordern. allerdings weiss ich, daß sie psychisch etwas labil ist. das wissen nach einen test, würde sie in einen anfall, auch ihren mann oder sohn vor den kopf werfen!
und meine „sorge“ ist nun auch, wie der sohn , die tochter, der mann und der rest der familie reagiert wenn sie erfahren, daß sie 20 jahre lang belogen wurden sind.
mfg paul
Sorry, Paul,
da kann ich nicht helfen.
Ich weiß nur, dass Kinder, die in Ehen geboren werden, rechtlich den Ehemann zum Vater haben, auch wenn er nicht der biologische Vater ist.
Gute Informationen dazu kann nur ein Rechtsanwalt leisten. Da es sich um keine Marginalie handelt, empfehle ich dringend eine Nachfrage bei Fachanwälten.
MfG
Harald
Hallo Herr „Paul“,
noch einmal meine ich feststellen zu sollen, dass Sie in der Gesamtangelegenheit einfach nur „Zurückhaltung“ üben sollten. Eine finanzielle Forderung an Sie halte ich aus jetziger Sicht - wie in der Vor-E-Mail bemerkt - für undenkbar und es wird wohl auch keine geben.
Ich erlaube mir zu bemerken, dass ein weiteres, eventuelles „aktives“ Handeln durch Sie selbst für einen vermeidbaren „Unruheherd“ sorgen würde, der nur sehr schwierig wieder kompensierbar ist. So lange Sie nicht ausdrücklich wünschen, mit dem „Kind“ Kontakt aufzunehmen, sollten Sie sich einfach nur zurück halten. Dass die Mutter „noch Ihre E-Mailadresse“ hatte, verwundert zumindest mich etwas, weil vor 22 Jahren ein E-Mailverkehr zumindest wie in der heutigen Form praktiziert, recht unüblich und selten war. Eher müssten Sie in der näheren Vergangenheit zumindest in irgendeiner Form Kontakt gehabt haben ? Aber das sind ja Ihre privaten Belange.
Da Sie selbst ausführen, dass es nach möglichem Bekanntwerden einer evtl. Vaterschaft durch Sie in dieser Famile zu recht umfangreichen Problemen kommen könnte, sollten Sie tatsächlich absolute Zurückhaltung üben. Nicht aus Feigheit, sondern aus Vernunft.
Wenn Sie dennoch Kontakt aufnehmen sollten oder tatsächlich richtig „aktiv“ werden sollten, müssen Sie sich auch über die Gesamtfolgen im Klaren sein, die u.U. auch zum Bumerang werden könnten und in jedem Fall zu großer - jedoch vermeidbarer - Disharmonie führen würden.
Gruß
A.B.
hallo harald,
trotzdem danke…
msg paul
hallo herr becht,
nochm,als vielen dank für ihre darlegungen.
sie helfen mir sehr weiter, da ich schon im begriff war ein paar etwas deutliche zeilen an die mutter zu schreiben.
richtig ist, daß wir in der vergangenheit sporadisch kontakt hatten. manchmal durch mail oder auch telefonisch.
also, nochmals vielen dank für ihr bemühungen
mit freundlichen grüssen
paul
Hallo Paul,
Wohnen Sie in den USA? Lebt das Kind in den USA oder hat die Mutter Ihren Wohnsitz in den USA? Ich bin Experte fuer US-amerikanisches Recht. Wenn alle Beteiligten Ihren gewoehnlichen Aufenthalt in Deutschland haben und hatten, sehe ich keine Anknuepfungspunkte, die zur Anwendung des amerikanischen Rechts, d.h. zur Feststellung der Vaterschaft in den USA bzw. Vaterschaftsfeststellung nach amerikanischem Recht fuehren wuerden. Dann muesste ich Sie leider an einen Experten fuer deutsches Familienrecht bzw. Vaterschaftsfeststellung in Deutschland verweisen.
Mit besten Gruessen
Holger Siegwart