Recht Verjährung Handwerkerpfusch

Hallo,

ich habe folgende Frage: Vor nicht ganz fünf Jahren hat ein Heizungsmonteur auf unserem Dach Solarplatten angebracht. Jetzt, da wir das Dach neu decken lassen, haben wir gesehen, dass die Rohre darunter schief und krumm, falsch gelötet, mit nicht ausreichender Isolierung versehen und teilweise schon durchgeschmort sind (für uns bestand also die akute Gefahr eines Dachbrandes!). Wir haben es sofort von einem anderen Heizungsmonteur reparieren lassen (es musste sofort geschehen, weil die Dachdecker sonst nicht hätten weiterarbeiten können) und möchten uns die dadurch entstandenen Kosten vom ersten Monteur erstatten lassen. Nach wie vielen Jahren verjährt so ein Anspruch?

Für eine Antwort wäre ich dankbar,

mit vielen Grüßen,

M. Wenk

Hallo,

leider kann ich dazu nichts sagen. Das zählt nicht zu meinem Wissensgebiet.

Viele Grüße

Steferl

Guten Tag!

1.Verjährung ist immer so eine Sache.
2.Den Heizungsmonteur werden Sie nicht auf Schadensersatzansprüche verklagen können, wenn dann nur die damals beauftragte Firma.
3.Die Beweislast liegt bei Ihnen als Geschädigte.
4.Es wird schwer sein sich auf „versteckte Mängel“ berufen zu können.

Wie Sie die Situation geschildert haben, wird es noch schwieriger Schadensersatzansprüche, wenn die Möglichkeit noch bestünde, rechtlich durchzusetzen. Namentlich deshalb, weil kein Sachverständiger den „Fusch“ dokumentierte. Hier wäre ein gerichtlich anerkannter und vom Gericht beauftragter Gutachter zwingend gewesen. Wenn man einen privaten Gutachter beauftragt wird das erstellte Gutachten, in den meisten Fällen, vom Gericht als „Gefälligkeitsgutachten“ gewertet und ist das Papier nicht wert worauf es verfasst wurde.

Selbst, wenn Gefahr in Verzug war muss eine Reihenfolge eingehalten werden, um noch eine Chance zur Durchsetzung von Schadensersatzansprüche zu haben.

Ich würde empfehlen ein Rechtsanwalt (Fachanwalt) aufzusuchen. Nur der wird Ihnen sagen können ob eine Chance besteht oder nicht, um Ihre Schadensersatzansprüche noch durchzusetzen. Honorar von ca. 50 bis 100,- Euro wird das kosten. Das wäre das kleinere Übel, aber bringt Gewissheit.

Übrigens, es geht seit geraumer Zeit ständig durch die Medien, dass Dachbrände von Solar mehr noch von Photovoltaikanlagen in Brand gesetzt werden, wegen der rumflatternden Kabellagen. Es sind Firmen dadurch entstanden, die genau diese Problem nachträglich beheben. Ich schließe daraus, das die installierenden Firmen von Solar- und Photovoltaikanlagen nicht rechtlich zur Verantwortung gezogen werden konnten. Dies nur als kleiner Hinweis.

Mit freundlichen Grüßen.

Hallo,

zunächst einmal: ein herzliches Dankeschön für die schnelle Antwort!

Wir hatten damals, vor fast fünf Jahren, einen von der Handelskammer empfohlenen Gutachter beauftragt, der völlig unfähig war (Er hat nur einen Bruchteil der Schäden erkannt, nicht einmal die falsch zusammenglöteten Rohre!) und die Sachlage daher so gar nicht zu unseren Gunsten beurteilt hat.

Der Pfusch unter den Solarplatten trat erst jetzt zutage, der Gutachter konnte ja auch schlecht dafür die Solarplatten wieder abnehmen. Es ist aber so eklatant unfachgemäß vorgegangen worden, dass das jedes Gericht bestätigen wird. Bildmaterial habe ich ausreichend und als Zeugen Schornsteinfeger und diverse Heizungsmponteure.

Wie kommen Sie darauf, dass ein Anwalt nur 50-100 EUR verlangen würde? Wo find ich den? Der muss sich doch in die Korrespondenzen und den Sachverhalt erst einarbeiten?!

Viele Grüße,

M. Wenk

1.Verjährung ist immer so eine Sache.
2.Den Heizungsmonteur werden Sie nicht auf
Schadensersatzansprüche verklagen können, wenn dann nur die
damals beauftragte Firma.
3.Die Beweislast liegt bei Ihnen als Geschädigte.
4.Es wird schwer sein sich auf „versteckte Mängel“ berufen zu
können.

Wie Sie die Situation geschildert haben, wird es noch
schwieriger Schadensersatzansprüche, wenn die Möglichkeit noch
bestünde, rechtlich durchzusetzen. Namentlich deshalb, weil
kein Sachverständiger den „Fusch“ dokumentierte. Hier wäre ein
gerichtlich anerkannter und vom Gericht beauftragter Gutachter
zwingend gewesen. Wenn man einen privaten Gutachter beauftragt
wird das erstellte Gutachten, in den meisten Fällen, vom
Gericht als „Gefälligkeitsgutachten“ gewertet und ist das
Papier nicht wert worauf es verfasst wurde.

Selbst, wenn Gefahr in Verzug war muss eine Reihenfolge
eingehalten werden, um noch eine Chance zur Durchsetzung von
Schadensersatzansprüche zu haben.

Ich würde empfehlen ein Rechtsanwalt (Fachanwalt) aufzusuchen.
Nur der wird Ihnen sagen können ob eine Chance besteht oder
nicht, um Ihre Schadensersatzansprüche noch durchzusetzen.
Honorar von ca. 50 bis 100,- Euro wird das kosten. Das wäre
das kleinere Übel, aber bringt Gewissheit.

Übrigens, es geht seit geraumer Zeit ständig durch die Medien,
dass Dachbrände von Solar mehr noch von Photovoltaikanlagen in
Brand gesetzt werden, wegen der rumflatternden Kabellagen. Es
sind Firmen dadurch entstanden, die genau diese Problem
nachträglich beheben. Ich schließe daraus, das die
installierenden Firmen von Solar- und Photovoltaikanlagen
nicht rechtlich zur Verantwortung gezogen werden konnten. Dies
nur als kleiner Hinweis.

Mit freundlichen Grüßen.

Ich grüße Sie!

Nun es gibt auch für Anwälte Gebührenordnungen. Natürlich bestehen Unterschiede im Straf- und Zivilstreitverfahren. In Zivilstreitverfahren wird das Anwaltshonorar nach dem Streitwert berechnet. Wenn es zu einer Gerichtsverhandlung kommt, egal ob Vergleich oder Ausurteilung, wird die Kammer am Ende der Verhandlung die Aufteilung der Kosten zwischen den Streitparteien beschließen. Im Strafverfahren kostet ein Anwalt in 1. Instands (Amtsgericht) ca. 550,- Euro. Wird mit einem Anwalt ein Erfolgshonorar aushandelt, dann greift die Gebührenordnung nicht. Wenn Sie also nur eine rechtliche Beratung haben möchten, wird das Honorar bei dem von mir schon erwähnten Betrag liegen. Ich hatte erst vergangener Woche ein solches Beratungsgespräch und zahlte 91,78 Euro. Jetzt entscheide ich ihm das Mandat zu übertragen oder nicht. Ergo, wenn Sie nach dem Beratungsgespräch zu der Auffassung kommen, der Anwalt soll Nägel mit Köpfen machen, dann unterschreiben Sie die Vollmacht und der Anwalt wird tätig. Das Honorar wird nach dem Streiwert berechnet.

Ein guter Anwalt wird im Beratungsgespräch sich Ihren Ärger anhören, Fragen stellen, nachfragen und eventuell auch sich die Zeit nehmen, Ihre mitgebrachte Korrespondenz durchzulesen. Anwälte sind ausgebildet „kurz und knackig“ rechtlich wichtige Dinge zu erkennen. Er wird die Angelegenheit juristisch einschätzen und Ihnen sagen ob eine rechtliche Überprüfung Erfolg hat oder nicht. Damit ist ein Beratungsgespräch normal beendet.

Jetzt müssen Sie entscheiden welchen Weg Sie gehen. Geben Sie diesem Anwalt Ihr Mandat oder nicht. Aber Vorsicht, ist die Vollmacht beim Anwalt unterschreiben haben Sie Ihm, für diesen Fall, das Mandat übertragen und die Honoraruhr tickt. Ab da wird es teuer. Wenn es dann noch zu einem Prozess kommt, ich sage Ihnen aus eigener Erfahrung, kann es richtig teuer werden. Man sollte auch immer im Hinterkopf haben, bei Gericht wird kein Recht gesprochen sondern nur ein Urteil.

„Vor Gericht und auf hoher See sind wir allein in Gottes Hand.“

… und das stimmt! Wenn Sie einen Richter bei Ihrer Verhandlung bekämen, sollte es dazu kommen, dem das Gleiche wie Ihnen passiert ist, können Sie zu 90% davon ausgehen, dass Sie den Prozess gewinnen. Da kann die Gegenseite noch so schlüssige Einlassungen vortragen wie sie wollen.
Treffen Sie auf einen Richter, dem die Solaranlage auf dem Dach des Nachbars dermaßen auf den Senkel geht wird die „so genannte Rechtsprechung“ genau andersherum verlaufen. Glauben Sie mir ich könnte ein Buch schreiben, wie bei Gericht ständig Rechtbeugung stattfindet oder Befangenheit der Richter besteht. Es würde jetzt zu weit führen, aber nicht umsonst sagt der Volksmund… es wird nirgends soviel gelogen als bei Gericht.

Gerne möchte ich Ihnen helfen, aber ich sehe wenig Chancen auf Erfolg. Begründet damit, ob jetzt Rohre schief verlegt wurden oder falsch gelötet worden, für Schadenersatz reicht es nicht aus geschweige das die Kosten für die jetzige Reparatur, durch ein Gericht ausgeurteil wird. Ich lasse mich gerne eines Besseren belehren.

Ich gehe davon aus, dass die Solaranlage nach Fertigstellung funktionierte. Die Mängel scheinen optischer Natur zu sein ohne die Funktionalität eingeschränkt zu haben. Hier hätte man die Firma zur Nachbesserung zeitnah auffordern müssen. Bei der Verlegung der Kabels wird sich die ausführende Firma bestimmt darauf berufen, dass sie genau nach Vorgabe des Herstellers der Solaranlage gerichtet hat. Auch werden sie mit deren AGB’s argumentieren. Wenn da nichts rechtlich angreifbares drin steht, was bleibt dann „nüchtern gesehen“ übrig, nichts.

So ist es in unserem Staat, Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei paar Schuhe.

Mit freundlichen Grüßen

K. Hummel
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