Ich grüße Sie!
Nun es gibt auch für Anwälte Gebührenordnungen. Natürlich bestehen Unterschiede im Straf- und Zivilstreitverfahren. In Zivilstreitverfahren wird das Anwaltshonorar nach dem Streitwert berechnet. Wenn es zu einer Gerichtsverhandlung kommt, egal ob Vergleich oder Ausurteilung, wird die Kammer am Ende der Verhandlung die Aufteilung der Kosten zwischen den Streitparteien beschließen. Im Strafverfahren kostet ein Anwalt in 1. Instands (Amtsgericht) ca. 550,- Euro. Wird mit einem Anwalt ein Erfolgshonorar aushandelt, dann greift die Gebührenordnung nicht. Wenn Sie also nur eine rechtliche Beratung haben möchten, wird das Honorar bei dem von mir schon erwähnten Betrag liegen. Ich hatte erst vergangener Woche ein solches Beratungsgespräch und zahlte 91,78 Euro. Jetzt entscheide ich ihm das Mandat zu übertragen oder nicht. Ergo, wenn Sie nach dem Beratungsgespräch zu der Auffassung kommen, der Anwalt soll Nägel mit Köpfen machen, dann unterschreiben Sie die Vollmacht und der Anwalt wird tätig. Das Honorar wird nach dem Streiwert berechnet.
Ein guter Anwalt wird im Beratungsgespräch sich Ihren Ärger anhören, Fragen stellen, nachfragen und eventuell auch sich die Zeit nehmen, Ihre mitgebrachte Korrespondenz durchzulesen. Anwälte sind ausgebildet „kurz und knackig“ rechtlich wichtige Dinge zu erkennen. Er wird die Angelegenheit juristisch einschätzen und Ihnen sagen ob eine rechtliche Überprüfung Erfolg hat oder nicht. Damit ist ein Beratungsgespräch normal beendet.
Jetzt müssen Sie entscheiden welchen Weg Sie gehen. Geben Sie diesem Anwalt Ihr Mandat oder nicht. Aber Vorsicht, ist die Vollmacht beim Anwalt unterschreiben haben Sie Ihm, für diesen Fall, das Mandat übertragen und die Honoraruhr tickt. Ab da wird es teuer. Wenn es dann noch zu einem Prozess kommt, ich sage Ihnen aus eigener Erfahrung, kann es richtig teuer werden. Man sollte auch immer im Hinterkopf haben, bei Gericht wird kein Recht gesprochen sondern nur ein Urteil.
„Vor Gericht und auf hoher See sind wir allein in Gottes Hand.“
… und das stimmt! Wenn Sie einen Richter bei Ihrer Verhandlung bekämen, sollte es dazu kommen, dem das Gleiche wie Ihnen passiert ist, können Sie zu 90% davon ausgehen, dass Sie den Prozess gewinnen. Da kann die Gegenseite noch so schlüssige Einlassungen vortragen wie sie wollen.
Treffen Sie auf einen Richter, dem die Solaranlage auf dem Dach des Nachbars dermaßen auf den Senkel geht wird die „so genannte Rechtsprechung“ genau andersherum verlaufen. Glauben Sie mir ich könnte ein Buch schreiben, wie bei Gericht ständig Rechtbeugung stattfindet oder Befangenheit der Richter besteht. Es würde jetzt zu weit führen, aber nicht umsonst sagt der Volksmund… es wird nirgends soviel gelogen als bei Gericht.
Gerne möchte ich Ihnen helfen, aber ich sehe wenig Chancen auf Erfolg. Begründet damit, ob jetzt Rohre schief verlegt wurden oder falsch gelötet worden, für Schadenersatz reicht es nicht aus geschweige das die Kosten für die jetzige Reparatur, durch ein Gericht ausgeurteil wird. Ich lasse mich gerne eines Besseren belehren.
Ich gehe davon aus, dass die Solaranlage nach Fertigstellung funktionierte. Die Mängel scheinen optischer Natur zu sein ohne die Funktionalität eingeschränkt zu haben. Hier hätte man die Firma zur Nachbesserung zeitnah auffordern müssen. Bei der Verlegung der Kabels wird sich die ausführende Firma bestimmt darauf berufen, dass sie genau nach Vorgabe des Herstellers der Solaranlage gerichtet hat. Auch werden sie mit deren AGB’s argumentieren. Wenn da nichts rechtlich angreifbares drin steht, was bleibt dann „nüchtern gesehen“ übrig, nichts.
So ist es in unserem Staat, Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei paar Schuhe.
Mit freundlichen Grüßen
K. Hummel
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