Recht verkehr

Liebe/-r Experte/-in,
Ich habe das Auto am Sonntag, den 31.10.2010 mit einem Freund zusammen gekauft, bei der Probefahrt ist das Auto mehrmals abgesoffen.
Das Auto ist Benziner und hat LPG Gasanlage. Der Verkäufer sagte uns das sei nicht schlimm, das Absaufen kommt daher da die
Abgasanlage durchgerosstet ist bzw. einen Loch hat. Bei der Probefahrt hat das Auto eine zu hohe Umdrehung angezeigt und ist extrem laut gewesen, darauf hin sagte uns der Verküfer
das komme daher, dass eine Lambdasonde das mit der Abgasanlage angeschlossen ist die Abgaswerte nicht richtig messen kann, bzw. Loch im Mitteltopf.
Auf dem Vertrag steht „Abgasanlage durchgerosstet, Klimaanlage defekt“. Die Klimaanlage haben wir bemerkt, indem wir das Klima eingeschaltet haben.
Der Verkäufer hat uns das nicht gesagt. Darauf hin sagte er uns er hätte Klima nie benuzt.
Am Montag einen Tag darauf war ich sehr skeptisch was das Auto betrifft und habe es bei einer KFZ-Werkstatt untersuchen lassen.
Die KFZ-Reparatur Werkstatt hat festgestellt das Zylinder 2 und 4 nicht in ordnung sind, bzw. hat es einen Motorschaden, „Kosten übersteigenden Wert des Fahrzeugs Preises“.
Hinterachse einen Federbruch hat, Axialgelenk gemacht werden muss. Ich habe Ihn darauf hin angerufen und den Kostenvoranschlag vorgelesen.
Ich habe ihm gesagt ich möchte das Auto zurück geben da er mir diese Mängel verschwiegen hat. Er sagte mir auf dem Vertrag steht Sondervereinbarung: Probegefahren und gekauft wie Besichtigt.
Er sagte das Geld bekomme ich nicht zurück und Ihm interessiere es nicht, mit dem Geld habe er seine Schulden beglichen. Kaufvertrag unter www.autobild.de

Wie soll ich vorgehen habe ich das Recht das Fahrzeug zurückzugeben?

Hallo KrümmelMonster,

auch wenn Deine Frage eigentlich nichts mit Verkehrsrecht zu tun hat, werde ich versuchen
Dir zu helfen oder Dir zumindest eine Empfehlung zu geben.

Nachstehend gehe ich im Einzelnen auf Deine Fragestellungen ein:

Liebe/-r Experte/-in,
Ich habe das Auto am Sonntag, den 31.10.2010 mit einem Freund
zusammen gekauft, bei der Probefahrt ist das Auto mehrmals
abgesoffen.
Das Auto ist Benziner und hat LPG Gasanlage. Der Verkäufer
sagte uns das sei nicht schlimm, das Absaufen kommt daher da
die
Abgasanlage durchgerosstet ist bzw. einen Loch hat. Bei der
Probefahrt hat das Auto eine zu hohe Umdrehung angezeigt und
ist extrem laut gewesen, darauf hin sagte uns der Verküfer
das komme daher, dass eine Lambdasonde das mit der Abgasanlage
angeschlossen ist die Abgaswerte nicht richtig messen kann,
bzw. Loch im Mitteltopf.
Auf dem Vertrag steht „Abgasanlage durchgerosstet, Klimaanlage
defekt“. Die Klimaanlage haben wir bemerkt, indem wir das
Klima eingeschaltet haben.
Der Verkäufer hat uns das nicht gesagt. Darauf hin sagte er
uns er hätte Klima nie benuzt.

Das verstehe ich nicht. Laut Vertrag wurde doch auf den Defekt der Klimaanlage hingewiesen. Zumindest in diesem Punkt hat er Dich/Euch ja nicht belogen.

Am Montag einen Tag darauf war ich sehr skeptisch was das Auto
betrifft und habe es bei einer KFZ-Werkstatt untersuchen
lassen.

Sehr klug!

Die KFZ-Reparatur Werkstatt hat festgestellt das Zylinder 2
und 4 nicht in ordnung sind, bzw. hat es einen Motorschaden,
„Kosten übersteigenden Wert des Fahrzeugs Preises“.

Also Totalschaden!!

Hinterachse einen Federbruch hat, Axialgelenk gemacht werden
muss. Ich habe Ihn darauf hin angerufen und den
Kostenvoranschlag vorgelesen.
Ich habe ihm gesagt ich möchte das Auto zurück geben da er mir
diese Mängel verschwiegen hat. Er sagte mir auf dem Vertrag
steht Sondervereinbarung: Probegefahren und gekauft wie
Besichtigt.

Das ist das Problem! Du hattest die Möglichkeit das Fahrzeug bereits im Rahmen der Besichtigung, also vor dem Kauf, in einer Werkstatt überprüfen zu lassen. Das machen zwar die Wenigsten, aus blindem Vertrauen oder falschem Respekt ggü. dem Verkäufer, wäre aber in Deinem Fall durchaus möglich und dringend zu überlegen gewesen!

Er sagte das Geld bekomme ich nicht zurück und Ihm
interessiere es nicht, mit dem Geld habe er seine Schulden
beglichen. Kaufvertrag unter www.autobild.de

Wie soll ich vorgehen habe ich das Recht das Fahrzeug
zurückzugeben?

Also nach meiner Rechtsauffassung begibt sich der Verkäufer mit der letzten Aussage auf dünnes Eis. Wenn er Dir wissentlich Informationen über Schäden oder Mängel verschwiegen hat, kann es durchaus sein, dass der Kaufvertrag damit nichtig wird und er das Fahrzeug innerhalb einer gewissen Rückgabefrist zurücknehmen muss. Darüberhinaus könnte es sogar interessant werden, ob er Dich, bei so massiven Mängeln, nicht sogar in betrügerischer Absicht bewusst getäuscht hat, um seinen Schrotthaufen loszuwerden.

Mein dringender Tipp: Schreibe den Verkäufer noch einmal zeitnah, am besten sofort, per Einschreiben an, Du möchtest vom Kauf des Fahrzeugs zurücktreten und bittest um Rückzahlung des Kaufpreises. Weise dabei darauf hin, dass die Zahlung des Kaufpreises vorbehaltlich nicht sichtbarer Mängel erfolgte und dass diese ja durch den o.a. Kostenvoranschlag der Werkstatt belegbar seien.

Setze ihm für die Rücknahme des Fahrzeuges eine Frist von max. 1 Woche und erkläre ihm, dass Du Dir zur Klärung der Rechtslage weitere Rechtsmittel vorbehälst.

Je nach Reaktion auf dieses Schreiben gehst Du ggf. anschließend zur Polizei, in jedem Fall aber zu einem Rechtsanwalt, der Dich genauer über die vertragsrechtlichen Zusammenhänge und Deine Rechte informiert.

Ich hoffe, ich konnte mit diesen Tipps helfen und wünsche Dir viel Erfolg.

dr.zimmerman