Hallo,
bin neu im Forum und hab gleich mal eine Frage.
kann bei einem Verkehrsunfall der Geschädigte einen Mitschuld bekommen, wenn er Falschparker ist bzw. zu weit in der Kreuzung steht?
Vielen Vielen Dank im Voraus für Antworten
MfG frites123
Hallo,
bin neu im Forum und hab gleich mal eine Frage.
kann bei einem Verkehrsunfall der Geschädigte einen Mitschuld bekommen, wenn er Falschparker ist bzw. zu weit in der Kreuzung steht?
Vielen Vielen Dank im Voraus für Antworten
MfG frites123
Hallo,
freilich kann er mitschuldig sein. Halteverbote werden ja mit dem Sinn erlassen, Behinderungen oder Gefährdungen des nicht ruhenden Verkehrs zu vermeiden.
Gruß
smalbop
Hallo,
freilich kann er mitschuldig sein. Halteverbote werden ja mit
dem Sinn erlassen, Behinderungen oder Gefährdungen des nicht
ruhenden Verkehrs zu vermeiden.
M.W. ist die Wahrscheinlichkeit eher gering.
Man kann eben fremdes EIgentum nicht einfach so beschädigen, auch wenn dieses falsch geparkt ist.
M.
Sehe ich ähnlich… wenn man nicht gerade ein Rettungsfahrzeug im einsatz fährt…
Hallo
freilich kann er mitschuldig sein. Haltverbote werden ja mit
dem Sinn erlassen, Behinderungen oder Gefährdungen des nicht
ruhenden Verkehrs zu vermeiden.M.W. ist die Wahrscheinlichkeit eher gering.
Man kann eben fremdes EIgentum nicht einfach so beschädigen,
auch wenn dieses falsch geparkt ist.
Man kann als dessen Eigentümer aber eine Mitschuld an dem Umstand zugesprochen bekommen, dass es überhaupt zu einer Gefährdung des Eigentums bzw. zu einer Beschädigung kommen konnte. Die Mitschuld desjenigen, der Fahrzeug, Sperrmüll oder sonstwas behindernd oder gefährdend im dafür nicht freigegebenen Verkehrsraum abstellt, ist vorprogrammiert. Sonst könnte ich auch auf der Überholspur der Autobahn parken und auf dem Mittelstreifen Blumen pflücken gehen.
Gruß
smalbop
Hallo,
ich habe mal falsch geparkt und aus bisher unerklärlichen Gründen ist ein Fahrzeug genau in meins gebrettert.
Der Fahrer war auch der Ansicht, ich hätte Teilschuld.
Die Polizei hat ihn aber eines besseren belehrt.
Wie Mathias sagte, ist dies kein Grund mein Fahrzeug zu beschädigen.
Ich bekam dann wohl eine Knolle fürs Falschparken, sonst nichts.
Gruß
Roland
Hallo
ich habe mal falsch geparkt und aus bisher unerklärlichen
Gründen ist ein Fahrzeug genau in meins gebrettert.
Vermutlich, weil es an genau einer Stelle stand, wo immer wieder Verkehrsunfälle mit abgestellten Kfz passierten, weswegen die Straßenverkehrsbehörde das Abstellen von Fahrzeugen an dieser Stelle verboten hat.
Der Fahrer war auch der Ansicht, ich hätte Teilschuld.
Die Polizei hat ihn aber eines besseren belehrt.
Ob eines „Besseren“ wäre erst mal zu be urteil en. Die Polizeibeamten haben sich nämlich nicht den Kopf des Verkehrsrichters zu zerbrechen, sondern den Unfall objektiv aufzunehmen und sich ansonsten aller schlauen Kommentare vor Ort zu enthalten.
Wie Mathias sagte, ist dies kein Grund mein Fahrzeug zu
beschädigen.
Es geht doch nicht darum, dass das Fahrzeug jemand absichtlich beschädigt hätte. Es ist sicher ein Unterschied, ob mein Auto in einer Parkbucht steht und es ist lediglich die Parkuhr abgelaufen, oder - ich erwähnte es bereits - mein Auto ist auf der Überholspur der Autobahn geparkt, während ich auf dem Mittelstreifen Blumen pflücke.
Ich bekam dann wohl eine Knolle fürs Falschparken, sonst
nichts.
Glück gehabt, das beweist aber garnichts. Die deliktische Haftung erstreckt sich nach § 823 II BGB wie nach dem StVG prinzipiell auf alle durch die (nach § 1 StVO zum Schutz Dritter unerlaubte) Handlung „Falschparken“ hervorgerufenen Schäden. Es besteht keine einseitige, sondern eher eine gegenseitige Ersatzpflicht.
Deiner war also ein schwacher Gegner, sonst nichts.
smalbop