Recht versicherungen

Liebe/-r Experte/-in,
ich hatte mit dem PKW einen Wildschaden,es wurde alles ordnungsgemäß gemeldet,ich hatte eine Zusage der Versicherung das der Wagen repariert werden kann,das ganze lief über meine Teilkasko und die Werkstatt hatte eine Abtretungserklärung für die Summe.Als die Rechnung von der Werkstatt an die Versicherung geschickt wurde stellte die sich quer und verweigerte einen erheblichen Teil der Summe,mit der Begründung,der Schaden wäre nicht ausreichend durch die Werkstatt dokumentiert.Nachdem ich den Ombudsmann für Versicherungen eingeschaltet hatte,kam ohne Kommentar ein Scheck mit dem fehlenden Betrag.Ich halte dieses Vorgehen,erstens für versuchten Betrug und überlege wirklich die Sache als solchen Anzuzeigen,zweitens ist mir durch Gespräche mit der Werkstatt und der Versicherung,um die Sache irgendwie zu regeln ja auch ein Schaden entstanden,es war meine Zeit und ich hatte etliche vergebliche Telefonate,kann man so etwas eventuell geltend machen?

Guten Tag,
geltend machen kann man Alles, aber ob man es ertattet bekommt, weiß vorher niemand. Probieren.

Guten Tag,
grundsätzlich steht es Ihnen natürlich frei Ihre Versicherung „anzuzeigen“. Frage ist: Was wollen Sie damit erreichen, denn der Restbetrag wurde Ihnen ja nachträglich erstattet.
Ein wenig anders sehe ich die Sache mit Ihrem „Schaden“ (vgl. §823 BGB). Diesen, wie z.B. (Telefon-)Kosten, Auslagen oder etwa einen „Vermögensschaden“, wie entgangene Honorare, etc., sollten Sie natürlich auch belegen und beziffern können.

mfG
Helmut W.

Hallo Herr Peschke!

Bei Begriffen wie Betrug ist das Problem, der Versicherung den Vorsatz nachzuweisen.Hier wird man in der Regel scheitern.Die Kosten die Ihnen im Zusammenhang mit der Durchsetzung ihrer Ansprüche entstanden, können Sie sehr wohl geltend machen.Einziges Problem ist der Exakte Nachweis jeder einzelnen Position.

Leider kann ich hier nicht weiterhelfen. Gruß: MK

Liebe/-r Experte/-in,
ich hatte mit dem PKW einen Wildschaden, …

Hallo Herr Peschke,

sorry wegen der späten Antwort, hatte jedoch Urlaub und auch noch meinen Internet-Anbieter gewechselt.

Bei der Ablehnung der Begleichung müsste man Einsicht in die Rechnung haben, um hier eine Aussage treffen zu können. Manche Werkstätten dokumentieren hierbei recht eigenwillig. Dann wird das aber normalerweise reklamiert, bevor eine Ablehnung der Begleichung erfolgt.
Einen Anspruch auf Rückerstattung der Kommunikationskosten oder persönlichen Zeitaufwände hat man nicht automatisch. Hier gab es bereits Grundsatzurteile.
Falls der Unfall vielleicht auf der Fahrt zum/vom Arbeitsplatz geschehen ist, kann man den Unfall und auch die persönlichen Aufwände in der Einkommensteuererklärung noch geltend machen.

Hoffe damit schon mal helfen zu können.

Viele Grüsse
Jörg Esser

Sorry das ich nicht geantwortet habe aber ich war leider lange Zeit out of Order. (Krankheit)

Wenn es dir jetzt noch eine Hilfe ist, folgendes:
die Kosten,deine Mühe usw. mussen durch einen Anwalt beziffert werden und sind einklagbar!

Hallo,ich hoffe Dir geht es jetzt wieder besser,ist aber sehr nett trotzdem noch zu antworten.Weiter gute Besserung,Peter.

Hallo,

sorry dass ich mich erst jetzt melde. War einige Wochen geschäftlich unterwegs.

Hoffe, Du konntest Deine Fragen inzwischen klären.

Ich kann Dir mit dem Thema leider nicht weiterhelfen.

LG Hilde

Hallo Hilde,
vielen Dank das Du Dir trotzdem noch die Mühe gemacht hast zu antworten.Ich habe inzwischen tatsächlich die Sache in den Griff bekommen,indem ich den kostenlosen Service eines Ombudsmannes genutzt habe.Kurz nachdem der sich an die Versicherung wandte,kam bei mir völlig kommentarlos ein Scheck der Versicherung,mit der fehlenden Summe an.Für mich ein Zeichen,das Versicherungen bewusst versuchen ihre Kunden zu betrügen.Noch einen schönen Tag und LG,Peter.