Hallo,
ich habe ein Problem mit dem Pflegeheim in dem eine Verwandte von mir ist.
Ich bin als Betreuerin eingetragen.
In dem Zweibettzimmer in dem meine Verwandte wohnt ist eine Mitbewohnerin die wohl an einem Messisyndrom leidet. Das halbe Zimmer ist total zugestellt mit Sachen von ihr. Auch nimmt Sie keine
Rücksicht auf meine Verwandte die im Moment Bettlägerig krank ist. Es wird Discomusik gespielt
und Besuch auf dem Zimmer empfangen.
Jedenfalls haben wir, meine Mutter die auch Betreuerin ist und ich uns schon des Öfteren bei der
Heimleitung beschwert, ohne Erfolg.
Nun möchte ich hier mal fragen ob die Verwandte bzw. wir für sie etwas unternehmen können um
diesen Zustand zu beenden, anderes Zimmer oder so.
Wohin könnten wir uns noch wenden ausser an die Heimleitung? Das Pflegeheim wird betrieben von der Mission Leben.
Ich würde mich freuen wenn mir hier jemand helfen kann.
Waren die Beschwerden schriftlich? Wenn nein, dann auf jeden Fall nachholen, und mit angemessener Kürzung der Vergütung drohen, wenn die Mängel nicht kurzfristig abgestellt werden. Ist ein Leistungsträger eingebunden, diesen einbinden, damit der diese Kürzung androht.
Und wenn es nichts bringt, dann - so bitter es auch sein mag - Alternative suchen, und umziehen. Menschen in der Situation einen langen Rechtsstreit aufzubürden, ist unter dem Strich nicht zielführend.
BTW: Wenn die Bude so voll steht, dass dies eine zusätzliche Brandgefahr darstellt/Fluchtwege dadurch betroffen sind, kann man durchaus auch die Feuerwehr hiervon in Kenntnis setzen.
Hallo,
abgesehen davon, dass Heimrecht unter Landesrecht fällt (daher wäre es schön gewesen, das Bundesland zu nennen, in dem die Einrichtung steht) - was sagt die zuständige Aufsichtsbehörde zu der Frage?
CU
HaWeThie
Hallo,
Danke für die Antworten, die helfen mir schon mal weiter.
Schriftlich beschwert haben wir uns noch nicht, das werde ich gleich mal nachholen.
Das Heim ist in Hessen.
Aufsichtsbehörde, wo finde ich die denn? Nennt sich das Aufsichtsbehörde für Heime oder so?
Die zuständige Behörde müsste entweder in einem Aushang oder im Pflege- und Betreuungsvertrag genannt werden. Habt ihr als Betreuer doch sicher gelesen, oder?