Recht: Was bei Auftragserteilung ohne Preis?

Hallo liebe Kundige,

wie ist eigentlich die Rechtslage, wenn ein Auftrag erteilt wird ohne Preisvereinbarung, also ohne vereinbarte Gegenleistung?
Muss dann keine Gegenleistung erbracht werden, oder jede Beliebige solange es kein Wucher ist oder eine irgendwie Verkehrsübliche?

Beispiel A: A bringt seine Uhr zum Uhrmacher, sagt „Die ist kaputt, könne Sie mir die reparieren“, Uhrmacher: „Ja klar, ist in einer Woche fertig“.

Beispiel B: Eine Putzkraft sucht eine Stelle, fragt bei einem privaten Haushalt an, ob sie jedes Wochenende 2 Stunden putzen könne. Zeiten werden vereinbart und die Leistung erfolgt 4 Wochenenden lang. Welche Entlohnungspflicht besteht dann?

Beispiel C: C ruft telefonisch einen Schlüsseldienst, fragt, ob dieser ihm seine zugefallene Tür öffnen kann und gibt seine Adresse an. Der Schlüsseldienst sagt, ja kein Problem, ich bin ich 30 Minuten da. Welchen Preis darf der Dienst dann vor Ort verlangen?

Mein Interesse gilt vor allem der allgemeinen Rechtslage.
Sollten die Beispiele jedoch deutliche Unterschiede aufweisen, wäre das natürlich auch interessant.

Vielen Dank an alle die was Gutes dazu beitragen können.
ambitiousboy

Hallo,

wie ist eigentlich die Rechtslage, wenn ein Auftrag erteilt
wird ohne Preisvereinbarung, also ohne vereinbarte
Gegenleistung?

kommt darauf an…

Beispiel A: A bringt seine Uhr zum Uhrmacher, sagt „Die ist
kaputt, könne Sie mir die reparieren“, Uhrmacher: „Ja klar,
ist in einer Woche fertig“.

Ein Werkvertrag. Siehe http://dejure.org/gesetze/BGB/632.html

Beispiel B: Eine Putzkraft sucht eine Stelle, fragt bei einem
privaten Haushalt an, ob sie jedes Wochenende 2 Stunden putzen
könne. Zeiten werden vereinbart und die Leistung erfolgt 4
Wochenenden lang. Welche Entlohnungspflicht besteht dann?

Ein Dienstvertrag. Im Prinzip das selbe, aber logischerweise andere Rechtsgrundlage: http://dejure.org/gesetze/BGB/612.html

Beispiel C: C ruft telefonisch einen Schlüsseldienst, fragt,
ob dieser ihm seine zugefallene Tür öffnen kann und gibt seine
Adresse an. Der Schlüsseldienst sagt, ja kein Problem, ich bin
ich 30 Minuten da. Welchen Preis darf der Dienst dann vor Ort
verlangen?

Werkvertrag.

Mein Interesse gilt vor allem der allgemeinen Rechtslage.
Sollten die Beispiele jedoch deutliche Unterschiede aufweisen,
wäre das natürlich auch interessant.

http://www.gulp.de/kb/lwo/vertrag/werk_versus_dienst…

Gruß

S.J.

Ergänzend zum anderen Posting:

Interessant wird so ein Fall eigentlich erst dann, wenn man eine Leistung beauftragt, für die keine Regelsätze herleitbar sind:

Gibt es auch insoweit keine Anhaltspunkte zur Ermittlung des Lohnes (z.B. weil ein Tarifvertrag fehlt), kann der Arbeitnehmer die Vergütung nach billigem Ermessen selbst festsetzen, §§ 315, 316 BGB. Dabei muss er berücksichtigen, dass die Forderung im Streitfall auch durchsetzbar sein muss.

Als Beispiel: man beauftrage einen Künstler mit der Erstellung eines Kunstwerks!