Hallo liebe Kundige,
wie ist eigentlich die Rechtslage, wenn ein Auftrag erteilt wird ohne Preisvereinbarung, also ohne vereinbarte Gegenleistung?
Muss dann keine Gegenleistung erbracht werden, oder jede Beliebige solange es kein Wucher ist oder eine irgendwie Verkehrsübliche?
Beispiel A: A bringt seine Uhr zum Uhrmacher, sagt „Die ist kaputt, könne Sie mir die reparieren“, Uhrmacher: „Ja klar, ist in einer Woche fertig“.
Beispiel B: Eine Putzkraft sucht eine Stelle, fragt bei einem privaten Haushalt an, ob sie jedes Wochenende 2 Stunden putzen könne. Zeiten werden vereinbart und die Leistung erfolgt 4 Wochenenden lang. Welche Entlohnungspflicht besteht dann?
Beispiel C: C ruft telefonisch einen Schlüsseldienst, fragt, ob dieser ihm seine zugefallene Tür öffnen kann und gibt seine Adresse an. Der Schlüsseldienst sagt, ja kein Problem, ich bin ich 30 Minuten da. Welchen Preis darf der Dienst dann vor Ort verlangen?
Mein Interesse gilt vor allem der allgemeinen Rechtslage.
Sollten die Beispiele jedoch deutliche Unterschiede aufweisen, wäre das natürlich auch interessant.
Vielen Dank an alle die was Gutes dazu beitragen können.
ambitiousboy