Liebe/-r Experte/-in,
nach unserem Ehevertrag schreibt der Notar u.a
„Wir setzen uns hinsichtlich des uns in Gütergemeinschaft zustehenden in Ziffer I.
näher bezeichneten Grundbesitzes in der Weise auseinander, dass dieser mit allen Rechten, Pflichten, Bestandteilen und dem gesetzlichen Zubehör
künftig der Ehefrau zum Alleineigentum gehört“.
Es ist den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft mit allen sich aus dem Gesetz daraus ergebenden Folgen vereinbart.
Wie sehen Sie die o.g. Sachlage, wenn einer von uns
in ein Pflegeheim käme und unser Geld nicht mehr ausreichen würde, muss dann unsere Eigentumswohnung verkauft oder kann sie in irgendeiner Form belastet werden? Was würden Sie an unserer Stelle tun?
Eine selbst bewohnte Eigentumswohnung gehört grundsätzlich zum sog. Schonvermögen, d.h. man ist nicht zu Verkauf oder Belastung gezwungen, wenn sie von der Größe nicht über das üblicherweise für Eheleute erforderliche Maß hinausgeht. Sozialämter sind jedoch oft erfinderisch, wenn es darum geht, doch an dieses Vermögen zu kommen. Da kann man vorab keine generelle Aussage machen, wie man dem entgegnen kann.
Eine Möglichkeit ist es, die Wohnung schon zu Lebzeiten an die Kinder zu verschenken, wenn diese ohnhin Erben sein werden. Man muß dort jedoch Fristen bzgl. der Anfechtbarkeit der Schenkung beachten. Zudem können auch die Kinder in gewissem Maße für Pflegekosten herangezogen werden.
Hier sollte man sich wegen der Einzelheiten anwaltlich beraten lassen.
Wie sehen Sie die o.g. Sachlage, wenn einer von uns
in ein Pflegeheim käme und unser Geld nicht mehr ausreichen
würde, muss dann unsere Eigentumswohnung verkauft oder kann
sie in irgendeiner Form belastet werden? Was würden Sie an
unserer Stelle tun?
Hallo, Rudi,
es tut mir leid, aber der geschilderte Sachverhalt ist leider schlicht unverständlich.
Was schreibt der Notar „nach unserem Ehevertrag“?
Was bedeutet der Satz: „Es ist den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft mit allen sich aus dem Gesetz daraus ergebenden Folgen vereinbart.“ Er macht so keinen Sinn. Steht er im Ehevertrag? Gibt es den Vertrag schon schon oder soll er erst abgeschlossen werden? In welchem Güterstand leben Sie eigentlich? Die Zugewinngemeinschaft ist jedenfalls ein Unterfall der Gütertrennung! Und sind Sie schon verheiratet oder soll dies erst geschehen?
Hinsichtlich der Eigentumswohnung könnten Sie, bzw, Ihre Frau zur Verwertung gezungen werden, wenn Sie die Wohnung nicht selbst bewohnen oder sie unangemessen groß ist (250m² ++).
Es ist besser, sie lassen sich von einem Anwalt beraten, der kann die vielen Zweifelsfragen durch Nachfragen besser klären.