Recht zu Schweigen, muss man sich verhören lassen?

Laut einer Geschichte sei ein Festgenommener stundenlang von der Polizei verhört worden und habe sie ausgeschwiegen. Doch beim rausgehen aus dem Verhörraum ertappte der Polizist den Mandanten mit einer letzten Frage, die dieser unbedacht beantwortete.

Dazu wäre interessant, ob man überhaupt dazu verpflichtet ist, ein Verhör über sich ergehen zu lassen. Also kann man auf seinem Recht zu Schweigen bestehen, Polizeikommunikation ablehnen und in der Zelle bleiben? Oder ist der Verhaftete gesetzlich dazu verpflichtet, in den Verhörraum mitzugehen und dort stundenlang dem Polizisten zuzuhören?

Kuckst Du:

§ 136 StPO - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)

Wenn man auf die einleitenden Worte hin nicht wenigstens „Anwalt!“ oder ähnliches von sich gibt, muß sich dann schon selbst genug unter Kontrolle haben, die Klappe zu halten. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist in so einer Situation in jedem Fall eingeschränkt, d.h. der Aufforderungen, einen wieder in die Suite zu verlegen, müssen die Polizisten nicht nachkommen.

Gruß
C.

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Ergänzend sei noch auf § 136a StPO verwiesen.

https://dejure.org/gesetze/StPO/136a.html