Hallo!
Ich bin zZ in einem Mietvertrag der mir augenscheinlich vorschreibt, ich könne nur innerhalb von drei Monaten zum Mietjahresende kündigen und der Vertrage verlängere sich bei Nichtkündigung um ein weiteres Jahr.
Der Vertrag wurde mit einer Laufzeit von einem Jahr abgeschlossen.
Nun würde ich gerne mitten in meinem Mietjahr ausziehen. Darf ich das? Hat der Vermieter durch den Vertrag mein Kündigungsrecht kassiert?
Sollte ich doch ausziehen dürfen, habe ich eine Frist zu beachten? Drei Monate?
Danke
Hallo,
wenn die Laufzeit im Mietvertrag mit 1 Jahr festgeschrieben ist, so kannst Du auch erst mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Laufzeit kündigen. Wenn Du jedoch vorher kündigen willst, dann musst Du dich um einen Nachmieter bemühen. Dieser muss jedoch vom Vermieter akzeptiert werden. Einfach nur 3 Nachmieter vorschlagen (wie oft fälschlicherweise gedacht)reicht nicht aus.
Sorry, aber so ist die Rechtslage.
Freundliche Grüße
Udo
Hallo!
Ich bin zZ in einem Mietvertrag der mir augenscheinlich
vorschreibt, ich könne nur innerhalb von drei Monaten zum
Mietjahresende kündigen und der Vertrage verlängere sich bei
Nichtkündigung um ein weiteres Jahr.
Der Vertrag wurde mit einer Laufzeit von einem Jahr
abgeschlossen.
Nun würde ich gerne mitten in meinem Mietjahr
ausziehen. Darf
ich das? Hat der Vermieter durch den Vertrag mein
Kündigungsrecht kassiert?
Sollte ich doch ausziehen dürfen, habe ich eine Frist zu
beachten? Drei Monate?
Danke
Hallo
Wir sind Vvermieter und wir haben noch nie einen Mietvertag über einen bestimmten zeitpunkt abgeschlossen.
Und soviel ich weiß ist immer eine 3 monatige kündigungsfrist.
das bei nicht kündigung sich der vertrag wieder um 1 jahr verlängert ist mir neu.Das habe ich auch noch nicht in einem Mietvertag gelesen.
Hallo Jens,
handelt es sich bei dem Objekt um eine Wohnung oder eine Gewerbeobjekt?
Bei einer Wohnung kannst Du regelmäßig mit 3-Monatsfrist kündigen. Dies gilt auch für alte Mietverträge, die ggfs. noch Klauseln wie Dein MV enthalten.
Es könnte aber u.U. Individualvereinbarungen geben, die das einschränken. Da Du aber nichts davon geschrieben hast, gehe ich davon aus, dass für Dich die 3-Monatsfrist (unabhängig vom Mietjahr) gilt.
Gruß
Guten Tag,
das geht leider ins Vertragsrecht, und da kann ich Ihnen nichts Verbindliches zu sagen.
Vielleicht einfach vom Mieterbund oder Rechtsanwalt prüfen lassen.
Viel Erfolg !
Hallo Jens Snejstorm,
3 Monate bevor das Jahr um ist,kannst du kündigen.
( Schriftlich )
Gruß Freddy44