Hallo Fachleute,
angenommen ein AN erhält neben seinem Festgehalt (AT) eine freiwillige Zulage.
Diese wie so oft mit dem schriftlichen Vermerk der Freiwilligkeit und Ausschluss des Rechtsanspruches. Nach einiger Zeit, in der mehr und mehr Positionen auf der Gehaltabrechnung aufgetaucht sind, wird „aus buchhaltungstechnischen Gründen“ das Grundgehalt als Summe aus bisherigem Grundgehalt+freiwilliger Zulage ausgewiesen. Dies bleibt auch nach Wegfall anderer Positionen auf der Gehaltsabrechnung so.
Frage: Hat der AN nunmehr einen Rechtanspruch auf Grundgehalt+freiwillige Zulage erworben oder kann der AG irgendwann das Einkommen wieder auf das vertragliche Grundgehalt kürzen?
Danke für Antworten und §§,
tantal