Rechtanspruch auf 'eingepreiste' Zulagen?

Hallo Fachleute,

angenommen ein AN erhält neben seinem Festgehalt (AT) eine freiwillige Zulage.
Diese wie so oft mit dem schriftlichen Vermerk der Freiwilligkeit und Ausschluss des Rechtsanspruches. Nach einiger Zeit, in der mehr und mehr Positionen auf der Gehaltabrechnung aufgetaucht sind, wird „aus buchhaltungstechnischen Gründen“ das Grundgehalt als Summe aus bisherigem Grundgehalt+freiwilliger Zulage ausgewiesen. Dies bleibt auch nach Wegfall anderer Positionen auf der Gehaltsabrechnung so.
Frage: Hat der AN nunmehr einen Rechtanspruch auf Grundgehalt+freiwillige Zulage erworben oder kann der AG irgendwann das Einkommen wieder auf das vertragliche Grundgehalt kürzen?

Danke für Antworten und §§,
tantal


Hi!

Frage: Hat der AN nunmehr einen Rechtanspruch auf
Grundgehalt+freiwillige Zulage erworben

Nein, zumindest nicht auf Grundlage des Textes auf der Gehaltsabrechnung.

Gruß
Guido

Hallo Guido,

danke für die Antwort. Unter welchen Umständen hätte denn der AN einen „einklagbaren“ Anspruch?
Ich lese mich auch gerne durch Gesetzestexte oder Urteile, wenn Du hier hilfreiche Tipps für mich hast.

Danke,

tantal

Hi!

danke für die Antwort. Unter welchen Umständen hätte denn der
AN einen „einklagbaren“ Anspruch?

Es könnte sein, dass die Vergütungsvereinbarung an Bedingungen geknüpft ist, welche zwischenzeitlich weggefallen ist …
Ganz allgemein könnte es der Vereinbarung an der notwendigen Transparenz fehlt …

Individuelle Dinge halt, die im Detail vom Einzelfall abhängig sind.
Zumindest in der Schilderung kann ich allerdings nix erkennen, was darauf einen Hinweis gibt.

VG
Guido

Hallo Guido, danke für die Antwort.

Es könnte sein, dass die Vergütungsvereinbarung an Bedingungen
geknüpft ist, welche zwischenzeitlich weggefallen ist …

Nein, es wäre eine freiwillige Zulage (auf Grund überobligatorischer Leistung, die nach wie vor erbracht würde)und auf deren Freiwilligkeitscharakter und fehlenden Rechtsanspruch nicht verzichtet worden wäre.
Um es in eigene Worte zu fassen, wie ich Deine Antworten verstanden habe:
Es kann kein Familienrichter so ohne Weiteres behaupten, dass das überobligatorische Einkommen plötzlich zum Grundeinkommen mutiert ist, nur weil es nicht als Einzelposten, sondern als Summe aufgeführt wird?
(Ok, behaupten sicher alles Mögliche, aber rechtlich bindend?)

Danke für Deine Geduld,

tantal

2 paar Schuhe
Hi!

Es kann kein Familienrichter so ohne Weiteres behaupten, dass
das überobligatorische Einkommen plötzlich zum Grundeinkommen
mutiert ist, nur weil es nicht als Einzelposten, sondern als
Summe aufgeführt wird?

Haltstop!
Ich habe auf den arbeitsrechtlichen Aspekt geantwortet.

Was ein Familiengericht genau wie definiert, kann völlig anders sein.

Mangels Details und auch mangels Fachwissen bin ich deshalb raus.

Gruß
Guido

Hallo Guido,

danke für Deine Mühe. Ich könnte zwar Details nachliefern, aber da Du raus bist und keine weiteren interessierten Experten da sind, spare ich mir das.

Viele Grüße,

tantal

Hi tantal,

aber da Du raus bist …

Verstehe mich bitte nicht falsch!
Bevor ich hier mit gefährlichem Halbwissen falschen Mist verzapfe, halte ich mich lieber zurück.

VG
Guido

Hi Guido,:

Verstehe mich bitte nicht falsch!

Keine Sorge.

Bevor ich hier mit gefährlichem Halbwissen falschen Mist
verzapfe, halte ich mich lieber zurück.

So habe ich Dich nach all den gelesenen Postings auch eingeschätzt.

VG,

tantal