Rechtanswalt behält Geld ein nach

… Arbeitsgerichtsprozess 2. Instanz
Hallo,
ich habe folgendes Problem.
Ich habe einen Arbeitsgerichtsprozess in der 1. Instanz gewonnen und meinem Anwalt sein honorar gezahlt, das gehalt wurde dann per zwangsvollstreckung beigetrieben und mein Anwalt schickte mir daraufhin ein schreiben das er einen teil treuhänderisch verwahrt und einen anderen teil von dem geld für sein honorar einbehält falls ich in 2. instanz verlieren sollte da der gegner berufung eingelegt hatte.
Also habe ich keinen cent von der kohle bekommen.
Jetzt ist die 2. Instanz auch gewonnen also muss mir mein anwalt meiner meinung nach mein geld auszahlen oder?
Tut er aber nicht, die aussage war, erst wenn der gegner sein honorar gezahlt hat wird er mein gelod auszahlen.
Ist das so rechtens oder habe ich recht das ich mein geld sofort zu kriegen habe??

FAQ:1129 & falsches Brett…
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