Hallo zusammen,
ich bin gerade auf der Suche nach einem kompetenten Rechtswanwalt, der mich zur unzulässigen Kündigung eines hochverzinsten Bausparvertrages rechtlich vertreten soll.
Ich bin auch fündig geworden, nun möchte diese Person eine Vollmacht von mir ausgestellt bekommen, um meine Belange zu vertreten.
Während die meisten Befugnisse in dieser Vollmacht für meinen Fall relevant erscheinen, tauchen dort auch folgende 2 Befugnisse auf, die ich etwas kritisch sehe:
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Empfangnahme von Geld, Wertpapieren u.ä., Urkunden, insbesondere des Streitgegenstandes sowie der vom Gegner, von Dritten, von der Justizkasse oder anderen Stellen zu ertstattenden Kosten, Gebühren und Auslagen und zur Verfügung darüber ohne Beschränkung nach § 181 BGB.
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Abgabe und Empfang von Willenserklärungen und Vornahme einseitiger Rechtsgeschäfte, insbesondere Begründung und Aufhebung von Vertragsverhältnissen.
Sind diese Befugnisse gängige Praxis bei der Beauftragung eines Rechtsanwaltes?
Ich sehe derzeit nicht, wie diese Befugnisse für meinen Fall, zur Abwehr einer Vertragskündigung von Relevanz sein sollten.
Ist es möglich eine solche Vollmacht einzuschränken und einzelne Befugnisse auszuschliessen?
Herzlichen Dank vorab.
Viele Grüße
mgavilan