Rechte als Käufer

Ich wiederhole hier meine Antwort aus dem verlinkten Thread:

Alles dreht sich darum, den „vereinbarten Zustand“ festzustellen. Welche Reparatur vor dem Kauf stattgefunden ist erstmal irrelevant, kann sich aber indirekt auf den Zustand auswirken (z. B. Unfallfreiheit). Zum vereinbaren Zustand gehört auch, was im Verkaufsprozess erzählt und gezeigt wurden.

Am Ende geht es da um die Nachweisbarkeit.

Du meinst die Eintragung in das digitale Serviceheft? Hier kann eine von Hersteller autorisierte Servicewerkstatt je nach Hersteller mehr oder weniger begrenzt selbst löschen. Sowas wird aber protokolliert oder es wird nur gekennzeichnet, dass der Eintrag ungültig ist. Ein paar Hersteller bieten dem Nutzer die Möglichkeit, das einzusehen.

Die Servicewerkstatt kann natürlich argumentieren, dass versehentlich der Servicetermin eines anderen Fahrzeugs eingetragen wurde.

Wie siehst Du da das Abbügeln? Er bietet doch die Klärung an!