habe ich eine rechtliche Frage. Oder auch mehrere.
Ein Autohaus verkauft einen wenige Monate alten Wagen, explizit als unfallfrei. In der Verkaufsanzeige auf der Internetseite des Autohauses ist ein Kilometerstand angegeben. Es wird eine Probefahrt vereinbart, auf den Kilometerstand wird nicht geachtet. An einem Samstag im Juli wird eine „verbindliche Bestellung für Gebrauchtfahrzeuge“ unterschrieben, auf der ein geringfügig höherer km-Stand eingetragen ist. Plausibel, angesichts der Probefahrt. Beim Abholen des Fahrzeugs am darauffolgenden Donnerstag wird beim Verlassen des Hofes ein um fast 270 km höherer km-Stand festgestellt. Allerdings ist der km-Stand nur auf der „verbindlichen Bestellung“ und nicht auch auf der Rechnung angegeben, insofern kann man da vermutlich nichts machen.
Es geht aber weiter. Bei Abholung wird darüber gesprochen, dass die nächste Inspektion bereits im November 2026 dran ist (Erstzulassung 11/2025). Beim Registrieren auf der Herstellerseite hat man, nach Verifizierung der Eigentumsverhältnisse, Zugriff auf die Servicehisorie. Hoppala! Vor 1-2 Wochen stand da noch eine Reparatur im Juni 2026, knapp ein Monat vor dem Kauf (Screenshot liegt vor). Ich habe dem Verkäufer geschrieben, dass ich gerne Unterlagen zu dieser Reparatur hätte. Es gibt noch ein paar andere Sachen, die zu klären sind, und es muss auch noch eine AHK eingebaut werden. Der Verkäufer bügelte alles ab, dass das beim Einbautermin dür die AHK geklärt/beantwortet wird. Gerade habe ich festgestellt, dass die Reparatur aus der Servicehistorie verschwunden ist. Eigentlich wollte ich fragen, worauf der Käufer bezüglich der Reparatur genau Anspruch hätte, und nun gibt es keine Reparatur mehr?
Am Tag der Abholung wurde lt. Servicehistorie angeblich eine Inspektion durchgeführt, was den Zeitpunkt der nächsten Inspektion auf Juli 2027 verschoben hat. Aber nochmal: der Verkäufer hatte zuvor bestätigt, dass die nächste Inspektion im November 2026 fällig sei.
Ich wiederhole hier meine Antwort aus dem verlinkten Thread:
Alles dreht sich darum, den „vereinbarten Zustand“ festzustellen. Welche Reparatur vor dem Kauf stattgefunden ist erstmal irrelevant, kann sich aber indirekt auf den Zustand auswirken (z. B. Unfallfreiheit). Zum vereinbaren Zustand gehört auch, was im Verkaufsprozess erzählt und gezeigt wurden.
Am Ende geht es da um die Nachweisbarkeit.
Du meinst die Eintragung in das digitale Serviceheft? Hier kann eine von Hersteller autorisierte Servicewerkstatt je nach Hersteller mehr oder weniger begrenzt selbst löschen. Sowas wird aber protokolliert oder es wird nur gekennzeichnet, dass der Eintrag ungültig ist. Ein paar Hersteller bieten dem Nutzer die Möglichkeit, das einzusehen.
Die Servicewerkstatt kann natürlich argumentieren, dass versehentlich der Servicetermin eines anderen Fahrzeugs eingetragen wurde.
Wie siehst Du da das Abbügeln? Er bietet doch die Klärung an!
Die Rechnung belegt den Kauf und den Kaufpreis. Zum Nachweis von Sachmängeln ist die Rechnung eher von geringer Bedeutung.
Statt dessen ist es der Kaufvertrag, aber da gibt es ja nichts Schriftliches. Deine verbindliche Bestellung ist dagegen anders als du denkst extrem wichtig und hilfreich, denn diese einseitige Willenserklärung ist dein Angebot an den Verkäufer, das dort beschriebene Fahrzeug im dort beschriebenen Zustand zu kaufen.
Der Verkäufer hat dein Angebot durch Übergabe des Fahrzeugs angenommen.
Wenn du ein Fahrzeug mit 12000 km bestellst und er hat das Fahrzeug, aber mit 40000 km Tachostand, dann hätte er dein Angebot nicht annehmen dürfen.
Nun sind die 270 km in deinem Fall vermutlich eher eine Bagatelle - oder ist es ein Vorführwagen mit angeblich 10 km auf dem Tacho, der nun plötzlich 280 km hat? Das würde ich als gröbere Abweichung empfinden, aber ich kann die rechtliche Relevanz nicht einordnen.
Zur Reparatur: Alle wesentlichen Mängel, die dem Verkäufer bekannt sind, muss er auch ungefragt benennen. Reparaturen, die den Wert und Nutzen nicht beeinträchtigen, muss er nicht offenlegen.
Eben. Und der Wagen hat eine mir nur teilweise bekannte Vorgeschichte, plus aktuell die Tatsache, dass wir in den ersten 3 Wochen schon 2x Reifendruckwarnung bekamen, weswegen ich durchaus Interesse daran habe, zu wissen, was genau repariert wurde. Es ist nicht gerade üblich, dass bei einem 7 Monate alten Wagen Reparaturen anfallen. Zumindest hatten wir das bei unseren letzten drei Neuwagen nicht.
Ich weiß nicht, was du genau mit dem digitalen Serviceheft meinst, ich kenne das Serviceheft bislang nur auf Papier , aber beim Benutzerkonto auf der Herstellerseite und in der App heißt das Servicehistorie. Wobei ich das von gestern relativieren muss, denn heute wiederum habe ich festgestellt, dass es einen Unterschied gibt zwischen dem, was in der App und was ich im Onlinekonto im Browser angezeigt wird. In der App ist die Reparatur nach wie vor drin, im Browser nicht.
Es ist die Werkstatt des Autohauses, welches das Auto beide Male (Erst- und Zweitkäufer) verkauft hat.
Das Abbügeln sehe ich darin, dass er sich nicht schriftlich dazu äußern möchte, ich also im Zweifelsfall nichts in der Hand habe.
Nein, also der Wagen hatte tatsächlich einen Vorbesitzer (nach meiner Recherche ca. 5-6 Monate) und etwas über 2000 km auf dem Tacho. Also nicht so krass wie bei deinem ersten Beispiel, aber auch nicht ganz vernachlässigbar.
Aber wenn ich die Reparatur nicht kenne, kann ich das nicht beurteilen, ob Wert und/oder Nutzen beeinträchtigt sind oder nicht und muss dem Verkäufer vertrauen. Mein Vertrauen ist inzwischen so auf ungefähr -100.
Was ich auch etwas ungewöhnlich finde: das Autohaus hat zwei Standorte, das Auto wurde in beiden Fällen, also Erst- und Zweiterwerb, am Hauptstandort gekauft. Lt. Kundenbetreuung des Herstellers stammt aber der Reparatureintrag vom 2. Standort, was völlig unverständlich ist, denn dieser liegt 35 km noch weiter weg.
Und? Das ist doch vollkommen normal und üblich! Ist Unfallfreiheit überhaupt eine zugesagte Eigenschaft? So ein Servicebericht ist bestenfalls ein Indiz, aber kein Nachweis … und er lässt ganz simpel aus dem Weg räumen, wie schon aufgezeigt.
Nochmal: Relevant ist, was vertraglich zugesichert wurde und da zählt erstmal alles zu, was dir während des Verkaufsprozess suggeriert wurde. Wenn Du nun im Nachhinein was gesehen ist, was über den Vertragsstand hinausgeht, freue dich. Der Verkäufer ist dadurch aber nicht mehr verpflichtet wie zuvor.
Wenn dir die Fahrzeughistorie wichtig ist, mache den Kauf davon abhängig, indem Du Einsicht einforderst und die Erkenntnisse aus den Dokumenten bzw. die Dokumente selbst zum Vertragsbestandteil machst.
BTW: DEKRA usw. bieten Gebrauchtwagenchecks, bei denen u. a. auch auf die Folgeerscheinungen eines potentiellen Unfalls geprüft werden.
Ist das nicht selbsterklärend? Es ist die digitale Variante des papierneren Servicehefte. Mag sein dass das der Hersteller des Fahrzeugs als Servicehistorie bezeichnet und darin ggf. auch mehr als im Serviceheft abbildet. Da Du die Angabe des Herstellers aber scheinbar als geheim einstufst, kann ich das nicht beurteilen. Wie auch immer: Ein papierneres Serviceheft gibt bei (den meisten) Neufahrzeugen gar nicht mehr.
Du verkompliziert die Sache unnötig. Aus dem Reparaturbericht ist die Qualität der Reparatur nicht ablesbar … und schon sind wir wieder beim aktuellen und beim zugesagten Zustand des Fahrzeugs.
Hä? Was soll denn daran so unverständlich sein?
Da erschließt sich mir nicht, welche Relevanz das für den Punkt hat.