Rechte als Käufer

Hallo,

inspiriert durch diesen Thread:

habe ich eine rechtliche Frage. Oder auch mehrere. :flushed_face:

Ein Autohaus verkauft einen wenige Monate alten Wagen, explizit als unfallfrei. In der Verkaufsanzeige auf der Internetseite des Autohauses ist ein Kilometerstand angegeben. Es wird eine Probefahrt vereinbart, auf den Kilometerstand wird nicht geachtet. An einem Samstag im Juli wird eine „verbindliche Bestellung für Gebrauchtfahrzeuge“ unterschrieben, auf der ein geringfügig höherer km-Stand eingetragen ist. Plausibel, angesichts der Probefahrt. Beim Abholen des Fahrzeugs am darauffolgenden Donnerstag wird beim Verlassen des Hofes ein um fast 270 km höherer km-Stand festgestellt. Allerdings ist der km-Stand nur auf der „verbindlichen Bestellung“ und nicht auch auf der Rechnung angegeben, insofern kann man da vermutlich nichts machen.

Es geht aber weiter. Bei Abholung wird darüber gesprochen, dass die nächste Inspektion bereits im November 2026 dran ist (Erstzulassung 11/2025). Beim Registrieren auf der Herstellerseite hat man, nach Verifizierung der Eigentumsverhältnisse, Zugriff auf die Servicehisorie. Hoppala! Vor 1-2 Wochen stand da noch eine Reparatur im Juni 2026, knapp ein Monat vor dem Kauf (Screenshot liegt vor). Ich habe dem Verkäufer geschrieben, dass ich gerne Unterlagen zu dieser Reparatur hätte. Es gibt noch ein paar andere Sachen, die zu klären sind, und es muss auch noch eine AHK eingebaut werden. Der Verkäufer bügelte alles ab, dass das beim Einbautermin dür die AHK geklärt/beantwortet wird. Gerade habe ich festgestellt, dass die Reparatur aus der Servicehistorie verschwunden ist. :scream: Eigentlich wollte ich fragen, worauf der Käufer bezüglich der Reparatur genau Anspruch hätte, und nun gibt es keine Reparatur mehr?

Am Tag der Abholung wurde lt. Servicehistorie angeblich eine Inspektion durchgeführt, was den Zeitpunkt der nächsten Inspektion auf Juli 2027 verschoben hat. Aber nochmal: der Verkäufer hatte zuvor bestätigt, dass die nächste Inspektion im November 2026 fällig sei.

Welche Rechte hat ein Käufer in dieser Situation?

Viele Grüße
Christa

Ich wiederhole hier meine Antwort aus dem verlinkten Thread:

Alles dreht sich darum, den „vereinbarten Zustand“ festzustellen. Welche Reparatur vor dem Kauf stattgefunden ist erstmal irrelevant, kann sich aber indirekt auf den Zustand auswirken (z. B. Unfallfreiheit). Zum vereinbaren Zustand gehört auch, was im Verkaufsprozess erzählt und gezeigt wurden.

Am Ende geht es da um die Nachweisbarkeit.

Du meinst die Eintragung in das digitale Serviceheft? Hier kann eine von Hersteller autorisierte Servicewerkstatt je nach Hersteller mehr oder weniger begrenzt selbst löschen. Sowas wird aber protokolliert oder es wird nur gekennzeichnet, dass der Eintrag ungültig ist. Ein paar Hersteller bieten dem Nutzer die Möglichkeit, das einzusehen.

Die Servicewerkstatt kann natürlich argumentieren, dass versehentlich der Servicetermin eines anderen Fahrzeugs eingetragen wurde.

Wie siehst Du da das Abbügeln? Er bietet doch die Klärung an!